Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
Lucius I. Brutus, Wednesday, 14.02.2007, 11:14 (vor 6875 Tagen)
So an alle vom gestrigen Urteil begeisterten Mitstreiter, folgendes
Wer heimlich testet wird bestraft
sie werde im Frühjahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der ein "vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft" anbiete. Der Vater könnte einen eigenen Anspruch auf Klärung der Vaterschaft erhalten. "Dann könnte er klären lassen, ob er tatsächlich der biologische Vater ist, ohne - wie bisher - seine rechtliche Vaterschaft zu verlieren, wenn der Test ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist", sagte die Ministerin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezeichnete Zypries als "Sieg für das Persönlichkeitsrecht des Kindes".
Drei riesige Fragestellungen, die erfahrungsgemäß nur zu Ungunsten von Männern ausgelegt werden können.
Die Katze kommt langsam aus dem Sack
Rainer
, Wednesday, 14.02.2007, 11:34 (vor 6875 Tagen) @ Lucius I. Brutus
So an alle vom gestrigen Urteil begeisterten Mitstreiter, folgendes
... Der Vater könnte einen eigenen Anspruch auf Klärung der
Vaterschaft erhalten. "Dann könnte er klären lassen, ob er tatsächlich der
biologische Vater ist, ohne - wie bisher - seine rechtliche Vaterschaft
zu verlieren, wenn der Test ergibt, dass er nicht der leibliche Vater
ist"
Was glaubt ihr, wer trifft die Entscheidung ob bei negativem Test die rechtliche Vaterschaft bestehen bleibt?
Wer sich da Illusionen macht, dem ist nicht zu helfen. Das Urteil ist zwischen Zypries und dem BVerfG abgesprochen. Die "scheinbaren" Bonbons sollen nur ablenken.
Wenn das BVerfG wirklich hätte Recht sprechen wollen dann hätte es gesagt das die ganzen Vaterschaftszuweisungen im BGB rechtswidrig sind, weil es ein Mittel der objektiven Feststellung gibt.
Vater ist, wer das Kind gezeugt hat!
Bei der Mutter frägt doch auch kein Schwein nach familiärer und sozialer Bindung. Die finanzielle Bindung haben die Richter ja bewusst außer acht gelassen um ja keinen "falschen" verdacht aufkommen zu lassen.
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Die Katze kommt langsam aus dem Sack
Lucius I. Brutus, Wednesday, 14.02.2007, 12:06 (vor 6875 Tagen) @ Rainer
Was glaubt ihr, wer trifft die Entscheidung ob bei negativem Test die
rechtliche Vaterschaft bestehen bleibt?
Das ist eben die Frage worauf man schleunigst eine Antwort haben kann. Wenn die Entscheidung zur Behaltung der rechtlichen Vaterschaft allein die Entscheidung des Klägers (als des Mannes) ist, dann ist das begrüßenswert. Dieses würde niemals zutreffen. Der Staat würde sich doch nicht selbst ins Knie schießen.
Wer sich da Illusionen macht, dem ist nicht zu helfen. Das Urteil ist
zwischen Zypries und dem BVerfG abgesprochen. Die "scheinbaren" Bonbons
sollen nur ablenken.
Sehe ich genauso!! Der Urteil ist Exakt im Sinne von Zypries. Das waren immer ihre Worte. Dass die Richter den Verbot nicht ausgesprochen haben, liegt daran, dass es nicht zu Debatte stand. Dafür aber ließ er dem Gesetzgeber freie Gestaltungsräume, darüber zu bestimmen. Wir wissen schob bescheid wo die freie Gestaltungsräume enden.
Wenn das BVerfG wirklich hätte Recht sprechen wollen dann hätte es gesagt
das die ganzen Vaterschaftszuweisungen im BGB rechtswidrig sind,
weil es ein Mittel der objektiven Feststellung gibt.Vater ist, wer das Kind gezeugt hat!
RICHTIG!!! Das wäre der einzige Schwerthieb mit dem man den gordischen Knoten eins für alle mal auflöst. Es gibt aber keine Interesse daran, weil die Vernunft ja Frauen benachteilt.
Bei der Mutter frägt doch auch kein Schwein nach familiärer und sozialer
Bindung. Die finanzielle Bindung haben die Richter ja bewusst außer acht
gelassen um ja keinen "falschen" verdacht aufkommen zu lassen.Rainer
im gleichen Geiste,
Lucius.
Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
Lecithin, Wednesday, 14.02.2007, 11:48 (vor 6875 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Nein, es ist allemal ein Sieg der Vernunft. Lediglich Zynisch Zypries uminterpretiert es einwenig, muss es ja tun - machen kann sie da gar nichts. Sie muss die Auflage erfüllen, bis zum nächsten Jahr, die Hürden für einen amtlichen Test zu senken. Eine direkte Auflage nun und sie muss vom Fabulieren zur Handlung übergehen.
Weiter wurde mit dem Urteil die Frage aller nach dem DATENSCHUTZ gründlich beantwortet und kein Versicherher oder Arbeitgeber oder sonstwer kann sich nun an eine Begründung anhängen, die durchaus gegeben gewesen wäre. wären private Test zugelassen worden, nichtwahr. Datenschutz, auch gerade bezüglich Gendaten bleibt also weiter schützenswertes Gut.
Besser geht es doch gar nicht: Datenschutz ist gegeben für alle anderen Bereiche. Vereinfachte Feststellung in Aussicht bei begründetem Bedarf. Dass sie private Tests unter Strafe stellen will, sollte man vergleichen mit dem Entwurf, den sie vorlegen will. Ist der Entwurf praktikabel, kann man auf jeden privaten Test sowieso verzichten. Ist er nicht im Sinne des getrigen Urteils, muss sie nochmal ran. Ein wichtiger Punkt wäre dort: Man muss fordern, dass die Frage nach der Strafbarkeit privater Tests vom Entwurf des Gesetzgebers im nächsten Jahr abhängig gemacht werden muss und nicht vorher!
Hier muss man Zypries auf die Finger schauen und auch gleich plärren, wenn sie mogeln will..
Ohne gültigen Entwurf für Erleichterung des amtlichen Tests kein Antrag auf gesetzliche Bestrafung privater Tests! Ich weiss nicht, ob man die Frage gestern mit hätte anhängig machen können..
Jeder Anwandlung der Politik, die Hemmschwellen für die Erstellung von Gendatenbanken zu senken, kann man dann mit dem Verweis auf die Urteile und die eventuelle Strafbarkeit begegnen. Das sähe bei beliebiger Zulassung ganz anders aus.
Man muss nur weiterhin aufpassen, dass die "Gen-Geschichte" weder privatisiert, noch verstaatlicht wird, sondern verbrieft unantastbar bleibt, ausser - und das ist entscheidend - bei begründeten Verdacht.
Wir haben gestern gesehen, dass der Bürger, wenn er denkt und handelt, schon als Einzelperson eine Menge bewirken kann.
Das ist mein Eindruck.
Gruß!
Lecithin
Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
Lucius I. Brutus, Wednesday, 14.02.2007, 12:09 (vor 6875 Tagen) @ Lecithin
Ich wünsche, ich könnte dein Optimismus mitteilen aber leider geling das mir nicht. Zu sehr würde eine optimistische Deutung die Grundregeln der deutschen Familienpolitik widersprechen.
> Hier muss man Zypries auf die Finger schauen und auch gleich plärren, wenn
[quote]sie mogeln will..[/quote]
>
ABSOLUTE ZUSTIMMUNG!!!!
Wir haben gestern gesehen, dass der Bürger, wenn er denkt und handelt,
schon als Einzelperson eine Menge bewirken kann.
Das ist in der Tat, das einzige positive, was ich dem Prozess abgewinnen kann.
Gruß!
Lecithin
Gruß!
Lucius.
Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
mitleser, Wednesday, 14.02.2007, 16:09 (vor 6875 Tagen) @ Lecithin
also zerre ich meine frau vor gericht, wenn ich leichte zweifel habe? nach dem neuen entwurf muss ich sie ja in jedem fall informieren, das volle misstrauensvotum. was bedeutet für dich "praktikabel"?
Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
chrima, Wednesday, 14.02.2007, 19:55 (vor 6875 Tagen) @ Lecithin
Nein, es ist allemal ein Sieg der Vernunft. Lediglich Zynisch Zypries
uminterpretiert es einwenig, muss es ja tun - machen kann sie da gar
nichts. Sie muss die Auflage erfüllen, bis zum nächsten Jahr, die Hürden
für einen amtlichen Test zu senken. Eine direkte Auflage nun und sie muss
vom Fabulieren zur Handlung übergehen.Weiter wurde mit dem Urteil die Frage aller nach dem DATENSCHUTZ gründlich
beantwortet und kein Versicherher oder Arbeitgeber oder sonstwer kann sich
nun an eine Begründung anhängen, die durchaus gegeben gewesen wäre. wären
private Test zugelassen worden, nichtwahr. Datenschutz, auch gerade
bezüglich Gendaten bleibt also weiter schützenswertes Gut.Besser geht es doch gar nicht: Datenschutz ist gegeben für alle anderen
Bereiche. Vereinfachte Feststellung in Aussicht bei begründetem Bedarf.
Dass sie private Tests unter Strafe stellen will, sollte man vergleichen
mit dem Entwurf, den sie vorlegen will. Ist der Entwurf praktikabel, kann
man auf jeden privaten Test sowieso verzichten. Ist er nicht im Sinne des
getrigen Urteils, muss sie nochmal ran. Ein wichtiger Punkt wäre dort: Man
muss fordern, dass die Frage nach der Strafbarkeit privater Tests vom
Entwurf des Gesetzgebers im nächsten Jahr abhängig gemacht werden muss und
nicht vorher!
Hier muss man Zypries auf die Finger schauen und auch gleich plärren, wenn
sie mogeln will..Ohne gültigen Entwurf für Erleichterung des amtlichen Tests kein Antrag
auf gesetzliche Bestrafung privater Tests! Ich weiss nicht, ob man die
Frage gestern mit hätte anhängig machen können..Jeder Anwandlung der Politik, die Hemmschwellen für die Erstellung von
Gendatenbanken zu senken, kann man dann mit dem Verweis auf die Urteile
und die eventuelle Strafbarkeit begegnen. Das sähe bei beliebiger
Zulassung ganz anders aus.
Wann kapiert ihr das endlich mal: Das "Argument" Datenschutz wird von den Politikern genauso mißbraucht wie das Wort Kindeswohl von deutschen Familienrichtern, Jugendämtern und Müttern!
Es hat nichts -aber auch gar nichts- mit Datenschutz zu tun, wenn "heimliche" Vaterschaftstest verboten werden!
Ich habe einen solchen Test gemacht. Ich hatte mich damals aus verschiedenen Gründen heraus dazu entschieden meine Daten mit anzugeben. Schon damals hätte ich den Test vollkommen ANONYM beauftragen können. Fast jedes Institut bietet diese Möglichkeit.
Welche Daten hat dieses Institut nun also? Meine Anschrift, eine Probe von der es mit einiger Wahrscheinlickeit davon ausgehen kann, daß sie von mir stammt und eine weitere Probe einer Person deren Namen es noch nichtmal kennt. Benutzt es die erhaltenen Proben bestimmungsgemäß, dann kann es schließen, daß die zweite Probe von einer Person stammt, die biologisch die Tochter der Person ist von welcher die erste Probe stammt. Was mit hoher Wahrscheinlichkeit ich bin. Über die zweite Person wissen die sonst NICHTS. Weder den Namen, noch die Anschrift noch sonst irgendwas. Und sie werden es auch nie herausbekommen, solange Datenschutz trotz Schäuble noch halbwegs funktioniert!
Und selbst wenn das Institut die Proben zur Analyse genetischer Dispositionen mißbrauchen würden, so hätten sie lediglich Informationen über mich. Mit den Daten aus der zweiten Probe könnte das Institut nichts anfangen, weil sie keiner Person zuzuordnen sind. Einem derartigen Mißbrauch kann der Gesetzgeber außerdem noch schnell und wirkungsvoll einen Riegel vorschieben.
Es bleibt dabei: Das Datenschutz"argument" ist einfach nur vorgeschoben, um zu verhindern, daß zuviele Väter ihren Zweifeln auf den Grund gehen.
Man muss nur weiterhin aufpassen, dass die "Gen-Geschichte" weder
privatisiert, noch verstaatlicht wird, sondern verbrieft unantastbar
bleibt, ausser - und das ist entscheidend - bei begründeten Verdacht.Wir haben gestern gesehen, dass der Bürger, wenn er denkt und handelt,
schon als Einzelperson eine Menge bewirken kann.
Er hat wenig geändert. Wie schon vorausgesagt, wird die Zynisch den Schlampenschutzparagraphen durchsetzen. Nun sogar noch garniert mit dem Hinweis, das BVfG hätte dies ja gewollt.
Die Hürden für die offizielle Vaterschaftsfeststellung werden einerseits auch wieder unangemessen hoch sein. Andererseits hat Frau Zynisch natürlich bedacht, daß viele zweifelnde Väter den Konflikt mit der Mutter ("Was Du Schwein unterstellst mir dich zu belügen. Ich verlasse Dich und nehm das Kind mit!") angesichts deutschem Familienunrecht nicht riskieren werden.
Das ist mein Eindruck.Gruß!
Lecithin
Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
Maxx, Zürich, Wednesday, 14.02.2007, 13:41 (vor 6875 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall S. (Az. XII ZR 227/03): "Jede Untersuchung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch [das Grundgesetz] ... verbürgte Persönlichkeitsrecht, hier in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ein. ... Dies ist auch bei der Verwertung von Beweisen oder Kenntnissen im gerichtlichen Verfahren zu beachten, gleichgültig, ob es sich um einen Strafprozess oder Zivilprozess handelt. ...
Hallo
Will heissen: Wenn Mutti das Einverständnis für den DNA-Test gibt, ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht des kleinen Rackers nicht verletzt, wenn Mutti das OK nicht gibt, dann aber schon.
Wer das versteht, möge die Hand heben. Ich verstehs nicht...
Der nichts kapierende
Maxx
--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)
Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
Anders, Wednesday, 14.02.2007, 15:47 (vor 6875 Tagen) @ Maxx
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall S. (Az. XII ZR 227/03):
"Jede Untersuchung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift
in das durch [das Grundgesetz] ... verbürgte Persönlichkeitsrecht, hier
in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ein.
... Dies ist auch bei der Verwertung von Beweisen oder Kenntnissen im
gerichtlichen Verfahren zu beachten, gleichgültig, ob es sich um einen
Strafprozess oder Zivilprozess handelt. ...Hallo
Will heissen: Wenn Mutti das Einverständnis für den DNA-Test gibt, ist das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des kleinen Rackers nicht verletzt,
wenn Mutti das OK nicht gibt, dann aber schon.Wer das versteht, möge die Hand heben. Ich verstehs nicht...
Der nichts kapierende
Maxx
Eben nicht! Das hat das BVerfG gestern doch genau anders entschieden. Grundsätzlich entscheidet der Vormund (oft die Mutter) grundsätzlich für das Kind, weil es selbst dies nicht kann. Da dies oft die Mutter ist, die eben kein Interesse an der möglichen Aufdeckung einer nicht bestehenden biologischen Vaterschaft hat, muss in dem Fall der Gesetzgeber für den Vater ein Rechtsmittel schaffen, dass die Entscheidung für das Kind von einem Richter fällen lässt.
Das ist ein Schritt in die positive Richtung, denn die Mutter kann eben nicht endgültig die Zustimmung für das Kind verweigern, wenn es Zweifel gibt.
Besser wäre es nach meiner Auffassung, wenn es grundsätzlich für jeden Vater unabhängig von irgendwelchen Umständen das Recht gäbe sich die selbe Sicherheit über die biologische Abstammung zu verschaffen, die i.d.R. die Mutter hat, da sie bei der Geburt das Kind sieht und weiss, das es ihres ist.
Das selbe Recht muss man dann auch der Mutter und dem Kind zugestehen. Ich glaube, gerade Kinder können ebenso in die Situation geraten mit Sicherheit wissen zu wollen, von wem sie abstammen.
Anders
ein vergessenes argument
mitleser, Wednesday, 14.02.2007, 16:40 (vor 6875 Tagen) @ Lucius I. Brutus
bei der ganzen debatte wird immer wieder betont, es ginge um den schutz genetischer daten, ein scheinargument, aber eben ein argument
ich erinnere mich, am anfang eine stellungnahme und erklärung der unternehmen, die vaterschaftstests anboten gelesen zu haben, in dem sie erklärten, dass ein vaterschaftstest eben keine genetischen daten erfasst und erläuterten, weshalb. - vielleicht noch auf odins seite von damals verlinkt?
dieser fakt wurde von der politik nicht berücksichtigt und die ganze zeit unter falschen voraussetzungen debattiert. das hysterische geschrei hat die wahrheit tatsächlich aufgelöst, und alle welt redet jetzt über die frage des schutzes der genetischen informationen. und irgendwie scheint sich auch unter den männerrechtlern niemand mehr daran zu erinnern. wäre aber wichtig. ein vaterschaftstest erfasst keine genetischen informationen. folglich ist das verbot auch keine methode, das recht auf eigene genetische informationen zu wahren
ein vergessenes argument
Odin, Wednesday, 14.02.2007, 16:55 (vor 6875 Tagen) @ mitleser
bei der ganzen debatte wird immer wieder betont, es ginge um den schutz
genetischer daten, ein scheinargument, aber eben ein argumentich erinnere mich, am anfang eine stellungnahme und erklärung der
unternehmen, die vaterschaftstests anboten gelesen zu haben, in dem sie
erklärten, dass ein vaterschaftstest eben keine genetischen daten erfasst
und erläuterten, weshalb. - vielleicht noch auf odins seite von damals
verlinkt?
Soweit ich mich erinnern kann, war das eine Stellungnahme von VALID und müßte auf meiner Seite im Archiv zu finden sein.
--
Odin statt Jesus!
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ein vergessenes argument
Lucius I. Brutus, Wednesday, 14.02.2007, 16:56 (vor 6875 Tagen) @ mitleser
dieser fakt wurde von der politik nicht berücksichtigt und die ganze zeit
unter falschen voraussetzungen debattiert. das hysterische geschrei hat
die wahrheit tatsächlich aufgelöst, und alle welt redet jetzt über die
frage des schutzes der genetischen informationen. und irgendwie scheint
sich auch unter den männerrechtlern niemand mehr daran zu erinnern. wäre
aber wichtig. ein vaterschaftstest erfasst keine genetischen
informationen. folglich ist das verbot auch keine methode, das recht auf
eigene genetische informationen zu wahren
Bis du die Ignoranten den Unterschied zwischen Genen und DNA erklärt hast, vergeht womöglich mehr Zeit und du vergeudest mehr Energie.
Dein Aufwand ist aber goldrichtig.
ein vergessenes argument
Rainer
, Wednesday, 14.02.2007, 17:52 (vor 6875 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Hallo
Bis du die Ignoranten den Unterschied zwischen Genen und DNA erklärt hast,
vergeht womöglich mehr Zeit und du vergeudest mehr Energie.
Das zeigt aber schön das Entscheidungen des BVerfG nach politischer Maßgabe ergehen und wenig Sachlichkeit zeigen. Die ellenlangen Begründungen dienen nur dazu, so zu tun als wenn die Richter Ahnung von Sachlichkeit hätten.
Die Justiz war noch nie etwas anderes als der Krieg der Obrigkeit gegen die Bürger. Das ist mir schon immer klar. Das wird sich auch nicht ändern, die Menschen sind so.
An der Justiz verachte ich aber zutiefst ihr Gebahren, so zu tun als wenn es ihr um Gerechtigkeit und Interessensausgleich unter den Menschen geht. Dies kann die Justiz defakto aber überhaupt nicht leisten, eben weil sie nur aus Menschen besteht. Die objektive Instanz fehlt.
Was wurde und wird nicht alles getan um den Richter über die Menschen zu stellen. Jeder Angriff auf den Richter, und ist er noch so sachlich, wird unnachgiebig geahndet. Befangenheitsantrage scheitern mehr oder weniger grundsätzlich. Dies und mehr dient nur dazu den Leuten einzuprügeln das Richter über ihnen stehen. Es wird ein Popanz aufgebaut.
Deshalb ist Justiz auch so leicht austauschbar und funktioniert in einer Demokratie genau so zuverlässig für die Machthaber, wie in einem totalitärem System.
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
ein vergessenes argument
Maxo, Wednesday, 14.02.2007, 17:53 (vor 6875 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Das ist mit dem "vergessenen Argument" ist falsch.
Zitat Brigitte Zypries:
"Eine Vaterschaft kann man durch den Vergleich des Erbgutes von Kind und vermeintlichem Vater feststellen. Es wird hierbei auf den sogenannten nicht codierenden Teil der DNA zurückgegriffen. Rückschlüsse auf Erbanlagen oder Persönlichkeitsmerkmale der betroffenen Person sind bei diesem Verfahren nach derzeitiger Kenntnis nicht möglich."
Quelle: http://www.djb.de/publikationen/aktuelle-informationen/ai_2005-3/ai_2005-3ak1/
gruss
Maxo
ein vergessenes argument
mitleser, Wednesday, 14.02.2007, 21:32 (vor 6875 Tagen) @ Maxo
Quelle:
http://www.djb.de/publikationen/aktuelle-informationen/ai_2005-3/ai_2005-3ak1/
um so schlimmer, wenn sie das hier wieder zu vergessen scheint
Ahem...
Martin, Mittlerer Neckar / Filder, Thursday, 15.02.2007, 22:11 (vor 6874 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Bis du die Ignoranten den Unterschied zwischen Genen und DNA erklärt hast, ...
Da jedes Gen aus DNA besteht, ist der nicht annähernd so gewaltig wie der zwischen dem Nominativ und dem Dativ... 
Ahem...
mitleser, Friday, 16.02.2007, 03:23 (vor 6874 Tagen) @ Martin
Bis du die Ignoranten den Unterschied zwischen Genen und DNA erklärt
hast, ...
Da jedes Gen aus DNA besteht, ist der nicht annähernd so gewaltig wie der
zwischen dem Nominativ und dem Dativ...
Das stimmt wohl. Worum es geht, ist, dass ein Vaterschaftstest nicht die eigentlichen Informationen analysiert, sondern die den Strang gliedernden Mikrosatelliten vergleicht, weshalb er ja auch gelegentlich "genetischer Fingerabdruck" genannt wird.