Laser-Attacke auf Piloten: Frau bekommt Bewährung
Derkan, Monday, 11.10.2010, 23:03 (vor 5573 Tagen)
Für das Blenden eines Piloten mit Hilfe eines Laserpointers hat das Amtsgericht Hof am Montag eine 26 Jahre alte Frau zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Quelle
Diskriminierung!!!
Frauen erhalten zwart nicht 23% weniger Lohn, dafür aber 90% -100% niedrigere Strafen.
Laser-Attacke auf Piloten: Frau bekommt Bewährung
Oliver, Monday, 11.10.2010, 23:20 (vor 5573 Tagen) @ Derkan
Diskriminierung!!!
Frauen erhalten zwar nicht 23% weniger Lohn, dafür aber 90% -100%
niedrigere Strafen.
Ein Amerikaner war 2009 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen Piloten mit einem Laser-Pointer geblendet hatte.
http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/Laser-auf-Piloten-gerichtet-Zweieinhalb-Jahre-Haft-id132870.html
Frau............. O Tage Knast
Mann............ 912 Tage Knast.
Doch etwas mehr als 23%!
--
Liebe Grüße
Oliver
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Laser-Attacke auf Piloten: Frau bekommt Bewährung
der_quixote, Absurdistan, Monday, 11.10.2010, 23:37 (vor 5573 Tagen) @ Derkan
Für das Blenden eines Piloten mit Hilfe eines Laserpointers hat das
Amtsgericht Hof am Montag eine 26 Jahre alte Frau zu drei Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit
leisten. QuelleDiskriminierung!!!
Frauen erhalten zwart nicht 23% weniger Lohn, dafür aber 90% -100%
niedrigere Strafen.
Ich lese Hier
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mindeststrafe.
Für Weiber Gibt es also MinderINNenstrafe..
War ja auch noch fast Heranwachsend die 26 jährige.
Führerschein mit sechzehn, wählen auch und Kind sobald sie die Beine hinter dem Kopp werfen kann.
Aber wenn´s um´s Strafen geht, plötzlich unbedarft und unbeleckt.
Die Justizia sollte auch mal sehen, dass so manche mit 26 schon etliche Kinder im Blumentopf verscharrte...
Warnhinweis! Blumentöpfe eignen sich seltenst zur Kindesablage.
Vorsicht kleine, liebe Mütter vorm Fernseher. Nicht nachmachen. Kleinkinder unter drei jahren enthalten verschluckbare Kleinteile..
Oder so...
--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
FF
Diego Zwischendurch, Tuesday, 12.10.2010, 01:50 (vor 5573 Tagen) @ der_quixote
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr
fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Ohne Absicht der Schädigung kein Vorsatz [nach Abs. 1] und somit nur Fahrlässigkeit - und die kann (leider nur) mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren [...] geahndet werden. Das Urteil ist also durchaus rechtens.
Unverhältnismäßig ist allerdings, dass man bei ihr (wie bei einem geistig noch unreifen kleinen Kind) keinen Vorsatz vermutet hat, obgleich sie im Alter von 26 Jahren rational sehr wohl in der Lage sein wird, die möglichen Folgen ihres Handelns richtig einzuschätzen (sie würde einem Busfahrer während der Fahrt mit Sicherheit auch nicht die Augen zuhalten). Dennoch hat sie so gehandelt, wie sie eben gehandelt hat ("Hi,hi, den blenden wir jetzt mal schön ....") und damit m.M.n. eindeutig vorsätzlich.
Und selbst wenn sie einfach nur strunzendumm ist: Für den Normalo gilt in der Regel immer noch das juristische Motto "Dummheit schützt vor Strafe nicht". Tja, Dummheit wohl nicht, aber offensichtlich der FF!
seh ich anders
Herr Huber, Tuesday, 12.10.2010, 13:08 (vor 5573 Tagen) @ Diego Zwischendurch
Ohne Absicht der Schädigung kein Vorsatz [nach Abs. 1] und somit nur
Fahrlässigkeit - und die kann (leider nur) mit Freiheitsstrafe von bis
zu zwei Jahren [...] geahndet werden. Das Urteil ist also durchaus
rechtens.
Fahrlässigkeit war das sicher nicht. Fahrlässigkeit wäre es gewesen, wenn die Dame regelmäßig mit einem Laserpointer zu tun hätte und dieser in diesem Einzelfalle aus Versehen und ungewollt auf den Piloten im Cockpit gerichtet worden wäre.
Sie hat aber:
- normalerweise nicht mit dem Laserpointer zu tun (etwa im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit)
- mit Wissen und Wollen die Tat herbeigeführt (sie hat sich mit dem Tatvorsatz zu der Stelle begeben, von wo aus sie ihn am besten blenden konnte. Sie hat durch eine bewußte Handlung den Laserstrahl auf das Flugzeug gelenkt. Sie mußte wahrscheinlich erst noch genauer zielen (!). Sie hat den Strahl genau auf das Cockpit gelenkt. Vorsatz: ja, zweifelsfrei)
- sie war sich der Pflichtwidrigkeit des Tuns wahrscheinlich bewußt (Indiz: Handeln aus versteckter Position, Flucht, Verschweigen, anfängliches Bestreiten der Tat)
Es handelt sich sicher um Vorsatz, jedoch um bedingten Vorsatz ("Na, wenn schon." = Dummheit).
Das Urteil ist nicht gesetzesgerecht. Der Rechtsgedanke steht dem entgegen, der sogar den Versuch (!) unter Strafe stellt. Versuch wäre z. B.: die Dame befindet sich auf dem Feld vor der Landebahn auf dem Weg zu der Tatstelle und wird von Polizeibeamten aufgegriffen. Oder sie würde das Cockpit trotz Zielens nicht treffen und dabei aufgegriffen: die Tat war beabsichtigt, aber nicht vollendet. = Versuch. Rechtsfolge: Freiheitsstrafe.
Das Urteil ist völlig unangemessen. Der Staatsanwalt müßte weiterführen. Potentielle Nachahmer werden durch sowas nur ermuntert.
seh ich anders
Oliver, Tuesday, 12.10.2010, 13:24 (vor 5573 Tagen) @ Herr Huber
seh ich genau so wie Du!
Das Urteil ist völlig unangemessen. Der Staatsanwalt müßte weiterführen.
Potentielle Nachahmer werden durch sowas nur ermuntert.
Potentielle Nachahmerinnen,
weil Männer werden zu 2,5 Jahren verdonnert.
Frauen nicht.
Sexistisch männerfeindliche Justiz!
--
Liebe Grüße
Oliver
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seh ich genauso
Herr Huber, Tuesday, 12.10.2010, 14:02 (vor 5573 Tagen) @ Oliver
Potentielle Nachahmerinnen,
weil Männer werden zu 2,5 Jahren verdonnert.
Frauen nicht.Sexistisch männerfeindliche Justiz!
Genau so ist es.
Vielleicht sollte man den Gesetzestext mal "gendern" ("Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er (!)...").
Damit auch der letzte Dorfrichter kapiert, daß "Wer" sowohl weiblich als auch männlich sein kann und somit die Rechtsfolge für beide gleichermaßen anwendbar ist.
seh ich anders
kein abel, Tuesday, 12.10.2010, 19:13 (vor 5572 Tagen) @ Oliver
weil Männer werden zu 2,5 Jahren verdonnert.
Frauen nicht.Sexistisch männerfeindliche Justiz!
wobei die Frau in Deutschland, der Mann in den USA verurteilt wurde, also Apfel mit Birnen.
Gibt es nicht auch deutsche Urteile gegen männliche Pilotenblender?
seh ich anders
Diego Zwischendurch, Tuesday, 12.10.2010, 18:50 (vor 5572 Tagen) @ Herr Huber
Anders als wer?
Wie du in meinem Beitrag lesen kannst, halte ich das Urteil auch nicht für angemessen, da auch ich von Vorsatz ausgehe. Das Urteil ist aber nur dadurch zu erklären, dass der Richter von fahrlässigem Handeln ausgegangen sein muss - und von dieser Annahme ausgehend IST das Urteil rechtmäßig!
Meine Kritik richtet sich gegen die offenbar geschlechtsabhängige Zuweisung von Verantwortlichkeit, die der Annahme von Vorsatz vorausgeht. Wenn eine 26jährige Frau den gleichen Status erhält wie ein 6jähriges Kind, und für ihr schädigendes Handeln nicht voll verantwortlich gemacht wird, dann stimmt etwas nicht!