EU - Einig bei Kindersex-Richtlinie.... das kann ja "heiter" werden....
Nachtigall ick hör dir trapsen ...
Trägt ne 50jährig Zöpfe und lutscht nen Lolli, muss "Mann" aufpassen, dass er nicht wegen Kindersex drangekriegt wird....
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Kindersex-Richtlinie: EU-Justizminister weitgehend einig
Als Kinder im Sinne der Richtlinie gelten alle Personen unter 18 Jahren. Erfasst werden aber auch Darstellungen, bei denen ältere Personen wirken, als wären sie unter 18, sowie unechte realistische Darstellungen, selbst wenn die gezeigten Personen gar nicht existieren.
Es wird noch viele Kachelmänner geben....
Wozu eigentlich eine Vergewaltigung vortäuschen, wenn man viel einfacher Männer in den Knast stecken kann?
Diese EU-Richtlinie ist erst der Anfang einer Hetze neuen Ausmasses.
Es scheint als sei der Gesetzgeber immer weniger...
... an harten Grenzen und eindeutigen Gesetzen interessiert.
So hat er seine Untertanen besser im Griff - DDR 2.0
Der Einfachheit halbe: Zitat aus einem anderen Thread
Zitat aus:
Es geht um die Vorbereitung zu einem Gesetz:
"Ich empfehle dem deutschen Bundestag, diesen Gesetzesentwurf nicht anzunehmen."
Denn da geht aber die Reise hin - mit Gewalt-Schutz-Gesetz: Variante III.
Denkt mal drüber nach. RTL II hätte dann denn Bodensatz bereitet für Verleumdungsmöglichkeiten Version 3.0.Beta
Fiktive Anleitung zum "Missbrauch mit dem Missbrauch" im Internet
(für Borderline-gestörte, falls der Gesetzesentwurf doch Realität wird:)
- Muddi chattet mit (dem zu entsorgenden) Vaddi, da sie seinen Nick kennt
- Muddi macht ihn an und geilt ihn auf
- Muddi sagt hinterher, dass es ihre Tochter war
Was wird dann aus dem Vater, o.g. Gesetzesvorlage beschlossen und vorausgesetzt?
Seh'n se!, seht ihr es?
Leser
EU - Einig bei Kindersex-Richtlinie.... das kann ja "heiter" werden....
Kindersex-Richtlinie: EU-Justizminister weitgehend einig
Als Kinder im Sinne der Richtlinie gelten alle Personen unter 18 Jahren.
Erfasst werden aber auch Darstellungen, bei denen ältere Personen
wirken, als wären sie unter 18, sowie unechte realistische
Darstellungen, selbst wenn die gezeigten Personen gar nicht
existieren.
Diese Richtlinie verletzt nicht nur massiv die persönliche Freiheit, sie ist auch schlecht für den Schutz von Kindern, denn wenn plötzlich fast alle potenzielle Täter sind, gehen die wahren Opfer völlig unter. Warum muss der Gesetzgeber immer übertreiben? Natürlich, die Jugendschutzindustrie hat sicher ein Interesse an einer solchen Regelung. Herrlich, wenn es Tausende von gut bezahlten Sachverständigen braucht, die beurteilen, ob eine Person, die über 18 ist, auch alt genug aussieht oder nicht. Und das völlig überflüssige Verbot unechter Darstellung wird noch zu einigen Absurditäten führen.