Frauern sind die besseren "heftig Gehühlsbewegten MörderINNen"
Wegen lang anhaltender Eheprobleme eskalierte die Situation derart, dass die zierlich wirkende Frau ihrem Mann zunächst mehrmals das Bügeleisen und dann einen Treppstepper über den Scheitel zog. Ein zufällig anwesender, ansonten aber bis auf das festhalten des Übeltäters kaum wahrzunehmender Akteur in diesem Drama wurde dann zwangsläufig mitfreigesprochen.
Die Zahl der dreiundreissig Hiebwunden des Übeltäters ist damit erklärbar, dass das Schwein vorher nicht abkratzen wollte, ansonsten er ja weiterhin eine latente Gefahr für das potentielle Opfer dargestellt hätte.
Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!
Jetzt mal [Sarkasmus aus] Handelt es sich um einen Streit, wenn eine Person eine andere festhält, und eine weitere der festgehaltenen dreiundreissig mal auf den Schädel schlägt ?
Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert.
Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleichen Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden.
Wie jetzt? Schwester, Freundin ? Freund der ..
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
So ist es auch kein Wunder, dass fast nur Männer im Knast sitzen.... (nT)
- kein Text -
Opfasine:"43-jährige Frau .. ihren Ehemann erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis"
Yeah!
Die Feindin vor deinem Grab:
Bedingte Strafe für Totschlag von Ehemann mit Bügeleisen
Eine 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Olten-Gösgen verurteilte die Täterin am Dienstag wegen Totschlags zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten.
(sda) Die Ehefrau habe in einer heftigen Gefühlbewegung gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin am Dienstag in den Erläuterungen. Allerdings habe die Frau die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten. «Die Art der Tat war brutal gewesen>, sagte sie.
Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert.
Es ist diese "unerträgliche Leichtigkeit des Seins",
die fassungslos macht.
Femokratie, pur!
Leser
Opfasine:"43-jährige Frau .. ihren Ehemann erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis"
Femokratie, pur!
Nein lieber Leser,
das ist Femokratuuuuur!
Du brauchst nur zu spiegeln, ein männlicher Mörder, der seine Frau mit einem Gegenstand erschlägt, 2 Jahre auf Bewährung?
Unfassbar sexistisch-männerfeindlich, aber normal heute!
Gibt es da keinen Nebenkläger, der Revision einlegt ?
Ich ginge bis zum allerhöchsten Gericht!
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Liebe Grüße
Oliver
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