Vorschussleistung mit Zins und Zinseszins?
Den Namen der Autorin sollte man sich merken!
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Durch die Erneuerung des UVG vom „Zinslosendarlehensgeber“ zum professionellen "Kreditor" kann er über die „aktive“ Beteiligung des Nichterziehenden Elternteils, zum Wirtschaftsunternehmen werden. Theoretisch sogar durch die Vergabe dieser Vorschussleistung auf der Basis eines Bankunternehmens mit Zins und Zinseszins. Diese „Kredite“ sichern den Kindern den Unterhalt, denen damit die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird.
Aus den bisher nahezu 14 Jahren, in denen ein Kind längstens Hartz-IV bezieht, die auf die UV-Gewährung bis max. zum 12. Lebensjahr folgen, blieben dem Staat rund 180,00 EUR X 12 Mon. = 2.160,00 EUR p. a. X 14 Jahre = 30.240,00 EUR pro Kind erspart und als verzinste Forderung gegenüber dem Nichterziehendem Elternteil erhalten.
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http://anonym.to/?http://www.vorwaerts.de/blogs/aenderung-des-unterhaltsvorschusses
Und übrigens!:
Ihm steht es gesetzmäßig verankert zu, einen Regelbetrag, der m. M. n. viel zu hoch ist, als Geringverdiener einzubehalten.
http://anonym.to/?http://www.vorwaerts.de/blogs/vaeter-in-die-pflicht-nehmen
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- Vorschussleistung mit Zins und Zinseszins? -
Gobelin angelockt,
08.10.2010, 23:58
- Meinen Namen sollte man sich wirklich (nicht) merken! - WS, 09.10.2010, 00:58