Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Europarat gegen Abtreibungsrecht in Europa

Flint ⌂, Friday, 08.10.2010, 01:28 (vor 5577 Tagen)

Endlich mal wieder eine gute Nachricht:

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Der Europarat hat sich nach kontroverser Debatte gegen ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ausgesprochen.

Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen.

Straßburg – „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich verabschiedete.

Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.

Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen Bericht protestiert. (APA/dpa)

Quelle oder hier.

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Der Maskulist
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Familienpolitik

Europarat gegen Abtreibungsrecht in Europa

Christine ⌂, Friday, 08.10.2010, 03:13 (vor 5577 Tagen) @ Flint

Endlich mal wieder eine gute Nachricht:

Sehe ich auch so. Im übrigen sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, aber wem sage ich das. Dazu paßt dann ja noch folgende Nachricht:

Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche auf

Der Beschwerdeführer hält aus religiöser Überzeugung Abtreibungen für verwerflich. Er pflegt Protestaktionen gegen Frauenärzte zu veranstalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, indem er sich in der Nähe der jeweiligen Arztpraxis auf der Straße aufstellt, um durch Plakate und Flugblätter auf seine Haltung zur Abtreibungsfrage aufmerksam zu machen. Hierbei spricht er auch Passanten und Passantinnen, insbesondere solche, die er für mögliche Patientinnen des Frauenarztes hält, an und versucht sie zu einer Überprüfung ihrer Haltung zur Frage der Abtreibung zu bewegen. Mehrere dieser Aktionen waren bereits Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGK 8, 89).

[..]Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und die Entscheidungen der Zivilgerichte aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden und überschreiten regelmäßig erst dann die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lassen, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht. Eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers zeigen die angegriffenen Entscheidungen aber nicht in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise auf. Namentlich lassen sie nicht erkennen, dass dem Kläger ein umfassender Verlust an sozialer Achtung drohe, wenn seine Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht wird. Hiergegen spricht, dass ihm nicht etwa eine strafrechtlich relevante oder auch nur überhaupt gesetzlich verbotene, sondern lediglich eine aus Sicht des Beschwerdeführers moralisch verwerfliche Tätigkeit vorgehalten wurde, auf die zudem der Kläger selbst ebenfalls öffentlich hinwies.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-043.html

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Europarat gegen Abtreibungsrecht in Europa

Flint ⌂, Friday, 08.10.2010, 17:11 (vor 5576 Tagen) @ Christine

Sehe ich auch so. Im übrigen sollte das eine Selbstverständlichkeit sein,
aber wem sage ich das. Dazu paßt dann ja noch folgende Nachricht:

Ja, menschliche Selbstverständlichkeiten wie Mord als verwerflich zu empfinden werden in die religiöse Ecke geschoben:

Der Beschwerdeführer hält aus religiöser Überzeugung Abtreibungen für
verwerflich.

....

Hiergegen spricht, dass ihm nicht etwa eine strafrechtlich
relevante oder auch nur überhaupt gesetzlich verbotene, sondern lediglich
eine aus Sicht des Beschwerdeführers moralisch verwerfliche Tätigkeit
vorgehalten wurde, auf die zudem der Kläger selbst ebenfalls öffentlich
hinwies.

Es ist weniger eine Frage der Moral als der Ethik. Moral ist lediglich der Sitten- und Verhaltenskodex einer Gruppe. Wenn diese Gruppe dekadent ist, sind auch deren Sitten und Gebräuche (zum Teil) dekadent. Es kann dann also ethisch (vernünftig) sein, dagegen zu verstoßen. Ethik ist maximale Vernunft (im ideellen und letzten Sinn).

Gruß
Flint

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Der Maskulist
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Europarat gegen Abtreibungsrecht in Europa

karlma, Friday, 08.10.2010, 12:05 (vor 5577 Tagen) @ Flint

Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern das
Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen
abzulehnen.
Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und
andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen diesen
Bericht protestiert. (APA/dpa)

Wo ist das Problem? Gibt doch genug Ärztinnen, die das erledigen können. Sollen die Femis doch bei sich selbst anfangen - und bleiben.

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