Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Oliver, Monday, 20.09.2010, 18:02 (vor 5594 Tagen) @ imion

Bei einem besonderen Anliegen können Sie sich selbstverständlich auch direkt an Landrat Klaus Pavel wenden.
http://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=70&_sub1=1511&id=1514

Sehr geehrter Herr Landrat Klaus Pavel,

mit Bestürzung habe ich die Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten

Drei Abende für Frauen, Informationen und Angebote rund um die Gesundheit

aus der Zeitung entnommen.

Da Frauen statistisch 6-7 Jahre länger leben sind somit Männer benachteiligt. Bis ein statistischer Ausgleich geschaffen wurde dürften nur männerfördernde Gesundheitsveranstaltungen laufen.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Es laufen nur Veranstaltungen für das deutlich gendermainstreamingmässig bevorzugte Geschlecht. Für Frauen. In den Richtlinien ist ein geschlechtssensibler Ausgleich anzustreben.

Ich möchte Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 und BAG - 2 AZR 976/06 die Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten zugunsten einer ehrenamtlich tätigen Person rechtens ist.

Bitte überprüfen Sie doch einmal diese Einsparmöglichkeiten in Zeiten knapper Kassen.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr

xxx

--

Liebe Grüße
Oliver


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