Im Kopierraum...
Auszug:
Ein Widerruf komme nicht in Frage, weil die Äußerung der Kollegin ein "Werturteil" darstelle.
...
Außerdem müsse der Kläger beweisen können, dass die behauptete Tatsache unrichtig sei. Denn solange das nicht feststehe, "darf niemand durch Richterspruch verpflichtet werden, etwas als unrichtig zu bezeichnen, was möglicherweise wahr ist".
Wer also nicht beweisen kann, etwas nicht gesagt zu haben, ist schuldig es gesagt zu haben. Logisch. Wie Saddam und seine Massenvernichtungswaffen...
Leider eine richtige Entscheidung vom Gericht...
Wer also nicht beweisen kann, etwas nicht gesagt zu haben, ist schuldig es
gesagt zu haben.
Sorry, aber das wird vom Gericht doch gar nicht behauptet. Das klingt ein bisschen nach oberflächlichem Verständnis gemischt mit Vorurteilen.
Sieh dir die "Widerrufsklage" des Mannes mal separat an.
Ihm geht es ja darum, dass die Frau ihre Aussage zurückzieht. Würde das Gericht ihm da zustimmen, dann wäre der Frau sozusagen gerichtlich der Mund verboten worden - sie wäre also gewissermaßen einer Lüge bezichtigt. Und da muss man nunmal fairerweise zugestehen, das auch hier die Unschuldsvermutung gelten muss. D.h. solange er keine Beweise hat, dass sie lügt, kann das Gericht (richtigerweise) nicht gegen sie vorgehen.
Ausnahmen wären hier eben nachweisbar sachlich falsche Behauptungen, oder Behauptungen die das Ansehen einer Person schädigen. Gemeint sind hier starke Diffamierungen oder gar Beleidigungen. (x ist ein Kinderficker, etc...)
In diesem Fall hat die Frau im Grunde erstmal nur gesagt hat, was er gesagt haben soll - Das allein ist weder eine Diffamierung noch eine Beleidigung.
Mit dem "Werteurteil" ist hier gemeint, dass die Frau weiterhin nur ausgesagt hat, wie sie seine Äußerungen "empfunden" hat. Und da steht es ebenfalls jedem in diesem Land frei, wie er was auch immer empfindet. Man hat auch das Recht eine einfache Begrüßung als höchste Beleidigung zu empfinden, und das auch anderen Leuten mitzuteilen. Das kann ein Gericht nicht so einfach unterbinden. -> Meinungsfreiheit
Seine einzige Chance ist hier also tatsächlich zu beweisen, dass er die Äußerungen, auf die sie sich bezieht nie getätigt hat. Die Beweislast liegt hier (anders als im vorangegangenen Fall) logischerweise bei ihm, denn ER ist der Kläger und sie ist die Angeklagte.
Insofern ist die Entscheidung des Gerichts hier vollkommen nachvollziehbar und meiner Meinung nach richtig.
Streitbar ist und diskussionsbedürftig ist nichtsdestotrotz der erste Fall, in dem ER der Angeklagte war, und verurteilt wurde. Er hatte hier vermutlich das Pech Opfer der "Beweiswürdigung" zu werden. Mit anderen Worten: Das Gericht hat mal wieder der Frau geglaubt...
Nachtrag
Muss mich korrigieren, er stand ja gar nicht vor Gericht. Es ging ja nur um eine Abmahnung.