Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Im Kopierraum...

stiller Mitleser ;-), Friday, 17.09.2010, 16:04 (vor 5597 Tagen)

sueddeutsche.de

Auszug:

Ein Widerruf komme nicht in Frage, weil die Äußerung der Kollegin ein "Werturteil" darstelle.
...
Außerdem müsse der Kläger beweisen können, dass die behauptete Tatsache unrichtig sei. Denn solange das nicht feststehe, "darf niemand durch Richterspruch verpflichtet werden, etwas als unrichtig zu bezeichnen, was möglicherweise wahr ist".

Wer also nicht beweisen kann, etwas nicht gesagt zu haben, ist schuldig es gesagt zu haben. Logisch. Wie Saddam und seine Massenvernichtungswaffen...


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