Altlast Jugendamt
Hallo
Info aus Pappa.com
MITMACHEN - Erster Erfolg: Petitionen der von Kindern getrennten Eltern gegen dt. Jugendämter
Am 30.01.2007 fand eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments statt. Gegen 9:30/10 Uhr wurde Punkt 14 der Tagesordnung behandelt: Petitionen der Väter und Mütter u.a. Jochimsen, Kraszewski, Pokrzeptowicz-Meyer, Pomorski gegen deutsche Jugendämter wegen menschenrechtsverletzender Eingriffe in das Familienleben nach Trennung/Scheidung der Eltern.
Da die Eltern nicht die Möglichkeit sehen, in Deutschland die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu erreichen (vgl. EGMR Urteile Görgülü und Familie Haase), welche durch Jugendämter blockiert wird, haben diese Eltern das EU Parlament aufgefordert, der deutschen Bundesregierung aufzugeben, die Jugendämter als anti-europäische, anti-demokratische Organisationen mit Nazi-Hintergrund aufzulösen.
Eine hierzu abgegebene Erklärung der Bundesministeriums für Familie, Frauen etc. wurde vom Ausschuss während der Sitzung als unzureichend beurteilt, u.a. auch aus dem Grund, dass keines der Jugendämter dem Bundesfamilienministerium untersteht.
Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavrilidis, hat spontan erklärt und auch zugesagt, deren Stellungnahme unverzüglich abzugeben, da es sich hier um Verletzungen der Art. 12 und 14 des Europäischen Vertrages, der UN-Kinderrechtekonvention und der UN-Menschenrechtskonvention handelt. Es sei ein unhaltbarer Angriff auf die Sprache und die Nationalität der EU-angehörigen Bürger in Deutschland. Herr Kraszewski und Frau Pokrzeptowicz-Meyer haben die Sachlage und Unabhängigkeit der Jugendämter vom europäischen Gesetz erörtert und danach an die Solidarität aller Europäer appelliert, die mit ihren Kindern ihre eigene Sprache sprechen wollen und Gewährung des Umgangs mit ihren Kindern erstreben.
Alle im Saal anwesenden Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Initiative begrüßt und den Petenten gratuliert. Es wurde zugesagt, alle deutsche Jugendämter betreffende Petitionen ab sofort vorrangig zu bearbeiteten.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat in einem Fernseh- und Zeitungsinterview zugegeben, dass er eine so emotionale und so spontane Reaktion der Mitglieder des Petitionsausschusses noch nie zuvor dort erlebt habe.
Dies ist ein Bericht des Petenten Herrn Kraszewski vom 05.02.2007 an Rechtsanwalt Ingo Alberti.
HINWEIS: Alle jugendamtsgeschädigten Eltern, Großeltern und Kinder in Deutschland mögen die eigene individuelle Petitionen zum Thema Auflösung der deutschen Jugendämter so schnell wie möglich abschicken, da zur Zeit vorrangige Bearbeitungszusage besteht.
Darin könnte auf nicht mehr als einem Blatt DIN-A-4 mindestens in etwa stehen: PETITION
Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und -konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugendamtspolitikern beeinflusst werden.
Kostenfreies Verfahren, Kurzschilderung eines Falles oder Kopien nicht erforderlich.
Schicken mit Unterschrift am besten per Einschreiben an Europäische Delegation, Herrn Marcin Libicki, Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Rue Wirtz, B-1047 Bruxelles
Evtl. eine Kopie Ihren Abgeordneten und an die Presse zur Information zukommen lassen.
BITTE SCHNELLSTENS AN ALLE VERTEILER UND FOREN WEITERGEBEN !
Zum Beispiel der angenommene Petitionstext polnischer und polnisch-deutscher Eltern:
Petition
antidemokratische, antieuropäische, antipolnische Tätigkeit der Jugendämter
/ Auflösung der Jugendämter
1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.
2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.
3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.
4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht.
5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.
6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.
7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer Acht gelassen (Kevin), Statt dessen wird
8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern.
9. Das Kindeswohl wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter verstehen.
10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden.
11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorganisationen und Wohlfahrtsverbände zu koordinieren. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs- Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle.
12. Die Jugendämter sind verpflichtet vor Familiengerichten (in der Rolle des ersten Elternteiles, genannt als Verfahrensbeteiligter) aufzutreten.
13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte (der erste Elternteil) an der Teilnahme in allen Familienangelegenheiten im Familiengericht verpflichtet und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen.
14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die "gut gemeinten" Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft.
15. Die Jugendämter - als die einzige Institution in Europa - sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Datenschutzgesetz.
16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Entscheidung des Jugendamtes vorzunehmen. Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte zu den Erfüllungsgehilfen des Willens der örtlichen Jugendämter.
17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihren biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert die Kinderheime und die rein deutsche und politisch korrekte (nationalistisch gesinnte) Pflegefamilien. Die Rechnung für die rein deutsche Erziehung unter der Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern.
18. In den Pflegefamilien und in Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche und die Bildung in polnischer Sprache verboten. (Vermutlich in anderen Sprachen auch.)
19. Jeder der polnischen Eltern wird als ein potenzieller Verbrecher betrachtet, weil er das eigene Kind in eigene Heimat, nach Polen entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene Datenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren.
20. In den binationalen, deutsch-polnischen Ehen fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der polnischen Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung der Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern.
21. Die Jugendämter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begründung, die Kinder seien Deutsche und sollen in Deutschland wohnen.
22. Das Ziel der Jugendämter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren den polnischen Eltern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange - 2 Jahre reichen aus, bis die Kinder "von alleine" auf den Gebrauch und das Erlernen der polnischen Sprache, auf den Besuch der polnischen Familie in Polen sowie auf Umgang mit eigenen Eltern verzichten.
23. Die Jugendämter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die des Europäischen Gerichtshofes (Fall Görgülü, Haase).
24. Die gezielte und planmäßige Entwurzelung der wehrlosen, minderjährigen polnischen Staatsbürger aus den nationalen sowie familiären Bindungen, das Auslöschen der polnischen Identität durch Verbote der polnischen Sprache, Kultur sowie die Kappung des Umgangs mit polnischen Eltern wird durch die Jugendämter als die Notwendigkeit der Integration mit dem deutschen Volk verstanden. In Polen wird das als nationale Säuberung verstanden.
25. Die Jugendämter stellen die Schädlichkeit der polnischen Sprache und Kultur auf die Kindesentwicklung in Deutschland fest. Wenn polnische Eltern die nationale Säuberung kritisieren oder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, sie seien gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ, was ihre Fähigkeiten als Erzieher und Eltern in Frage stellt.
26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendämtern und deutschen Familiengerichten umgesetzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache, Verbot des Umgangs mit polnischen Eltern und polnischer Familie in Polen, Verbot der polnischen Bildung. Ähnliche Verbote für andere Nationalitäten sind aus der Presse bekannt.
27. Seit einigen Jahren werden aus den finanziellen Mitteln der Länder die Landesjugendämter geschaffen. Es sind unabhängige Organisationseinheiten, die keiner Kontrolle unterliegen und die sich mit der Anschaffung der Kinder aus dem Ausland beschäftigen mit dem Ziel, die Finanzierung der Adoptionen zu sichern. Es sind keine Aufsichtbehörden über die Jugendämter.
Die o.g. dokumentierten und bekannten Fakten sprechen für den antidemokratischen und nationalistischen Charakter der Jugendämter, die unter der Schirmherrschaft der Regierung der BRD und der deutschen Politiker polnische Kinder diskriminieren und national säubern. Deswegen beantrage ich die Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die Organe des Deutschen Bundestags in der Sache der Liquidierung der Jugendämter als der einzigen von dieser Art in der Europäischen Union, willkürlichen, und nur unter der eigenen politischen Kontrolle wirkenden Organisationen mit einem dokumentierten nationalistischen, antieuropäischen und antidemokratischen Charakter, von denen die Kinder eben in einem solchen Geist erzogen werden.
Seit 2000 ist eine schleichende Wiederbelebung der nationalistischen Aktivitäten zu verzeichnen, die der Zielsetzung dienen, im Rahmen der Zwangsintegration eine totale Kontrolle über die Kinder und Familien zu übernehmen.
Mit dem Wegfall der Jugendämter wird den Gerichten möglich sein unabhängig zu urteilen.
Brauchbare Mitarbeiter der Jugendämter sollen ab sofort dem Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium unterstellt werden, damit qualifizierte Fach- und Dienstaufsicht gewährleistet ist. Unter der Berücksichtigung der Sparpolitik der Bundesregierung würde der
Wegfall der überflüssigen Jugendämter zu größten Ersparnis beitragen.
_________________
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
33129 Delbrück
Mobil 0178 7987802
Internet-Fax 012120 228074 (12 ct/min)
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- Altlast Jugendamt -
Rainer,
06.02.2007, 02:05
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- Deutsche Petition als Muster - Christine, 06.02.2007, 12:20