Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sozialhilfe ist noch böser.

Sachse, Thursday, 16.09.2010, 02:15 (vor 5599 Tagen) @ Movemen


Sozialhilfe ist oft noch weniger als der durchschnittliche Hartz-Satz.
soweit ich das gelesen habe, dürfen da noch mal bis zu 30% der Ansprüche
gekürzt werden. Sozialhilfe ist dann das absolute Minimum, falls der
Hartzler nicht mit der Arge kooperiert.

Das ist leider nicht richtig.

Harz4 gibt es für noch über 3 Stunden Arbeitsfähige ab 15 bis 65 Jahre und deren Mitbewohner.
Zuständig ist das SGB II.

Sozialhilfe gibt es für arbeitsunfähige und Rentner nach SGB XII

SGB §, §125 regelt dann noch, dass Arbeitsunfähige bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung ALG 2 erhalten.

Die Regelsätze sind für beide Gruppen gleich, derzeit 359 für Erwachsene minimale Unterschiede gibt es bei "Sonderbedarfen"

Vor Harz 4 gab es im Anschluss an ALG die ALH, Arbeitslosenhilfe. Diese hing vom ehemaligem Einkommen ab und war unabhängig vom Einkommen des Partners oder ev. Vermögen.

Reichte dies nicht, also lag der Betrag unterhalb des Sozialhilfeniveaus, gab es zuzüglich Sozialhilfe.
Viele ehemalig in der Sozialhilfe vorgesehene Bedarfe wurden pauschal in Harz4 eingearbeitet und damit gegenüber dem tatsächlichem Bedarf gekürzt.
Mir fällt da gerade Bekleidungsgeld, Einschulungshilfe, Wohnungsrenovierung (Materialkosten) aber auch Hilfe bei defekten, notwendigen Haushaltgeräten ein. Dies war mit Harz4 erst einmal alles weg, aber einiges ist heute aufgrund von Gerichtsurteilen wieder möglich. Auch die Kostenübername für Medikamente ist wieder beantragbar.

Was echt besser ist, dass alle Betroffene heute eine Krankenversicherung erhalten. früher war es so, dass Sozialhilfeempfänger als Privatpatienten behandelt wurden, bei Kostenübername durch das Sozialamt (bzw. deren Versicherung beim Gerling Konzern)

Bei Geldstreichungen wegen Fehlverhalten wird gekürzt, auch bis zu 0,00. Da tritt statt Harz4 auch keine Sozialhilfe dafür ein. Wie es bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft ist weiss ich nicht.

So etwa ist das jetzt

Es kommt dadurch natürlich zu einigen komischen Sachen. so etwa 50 Prozent der ALG2 Empfänger sind nämlich gar nicht arbeitsfähig, Alleinerziehende mit Kleinkindern, Schüler, Erwerbsunfähige mit Kindern ab 15 Jahre, Schwerkranke bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit, was oftmals mehrere Jahre dauert. Ich kenne einen Fall, wo ein Komapatient lange Harz4 bezog, offiziell eben noch erwerbsfähig.

Bis ich meine Rente durchhatte bezog ich paar Jahre diese Almosen. Als mein Sohn 15 wurde, wurde es richtig lustig: statt Sozialhilfe ALG2, jedes schreiben an meinen Sohn, der auf einmal Chef der Bedarfsgeneinschaft war, folgte ein Schreiben an mich, da ich der Erziehungsberechtigte war, teilte man mir mit, was ihm geschrieben wurde. Den ihr Rechnerprogramm gab es angeblich nicht anders her. Behörden eben.

Also ich bin froh, mit meiner Rente mit dem Irrenhaus rund um Harz4 nichts mehr zu tun zu haben.


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