Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundestag berät Anfechtung von "Scheinvaterschaften"

blendlampe, Monday, 05.02.2007, 01:04 (vor 6884 Tagen) @ Odin

Ja, aber bei den Scheinvaterschaften geht es ja nicht um das
informationelle Selbstbestimmungsrecht. Bei denen ist ja bekannt, daß sie
nicht die leiblichen Väter sind. Es wird "nur" überprüft, ob eine soziale
Vaterschaft besteht.

Mit geht es vor allem um das Recht, Vaterschaft anzufechten. Der Staat verschafft sich dieses Recht mirnichtsdirnichts selbst, während er bei Kuckucksvätern die miese Anfechtungsmöglichkeit lässt wie sie ist. Da wird zwar auch drüber geredet - passiert ist überhaupt nichts. Bei der Neueinfühung einer Anfechtung staatlicherseits geht es dagegen ratzfatz.

Der Staat will Kosten sparen. Die Kosten und alle übrigen Erschwernisse der Kuckucksväter interessiert es den Staat dagegen einen Dreck.


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