Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Straftat, das steht schon fest

Sachse, Tuesday, 14.09.2010, 17:40 (vor 5600 Tagen)

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Das ist den lila Pudeln als erstes aufgefallen und das Wichtigste der Meldung, keine Straftat.

Also, ein Neugeborenes, wahrscheinlich lebend, im Keller für paar Jahre "verstecken", das ist natürlich keine Straftat.

Ihre Schwangerschaft hat sie damals nicht bemerkt. Ihre Regel hatte sie bestimmt die ganze Zeit.

.....

ohne Worte

Keine Straftat, das steht schon fest

Ântifeminist (aus dem anderen Gelben), Tuesday, 14.09.2010, 17:59 (vor 5600 Tagen) @ Sachse

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Bin mal gespannt, ob das ausgelöschte Menschenleben eine Meldung in der Mutter aller Fotzen - der Spiegelin - wert ist. Na ja, nach der VT-Einblendung wissen wir zumindest, dass die Polizei scheinbar strikte "Anweisung hat solchen Fällen nicht nachzugehen".

Zumindest wird es z.B. im Familienrecht so "geahndet": Bei Beleidigung, übler Nachrede, Falschaussage und so weiter durch den Anwalt der Ex ohne Bezugsquellenangabe in Schriftsätzen, zwecks Verächtlichmachung, sagen die Bullen, dass sie, wörtlich, "Anweisung haben solchen Fällen nicht nachzugehen". Das wurde zumindest einem guten Bekannten so gesagt. Als er auf die Anzeige bestand, sollte er, so wörtlich der Schlägertypen-Wachtmeister, "mal mit hinters Haus kommen". Hat er sich allerdings geweigert, woraufhin er einen Platzverweis für das Revier bekommen hat, mit Androhung ihn einweisen zu lassen.

Man kann überdeutlich erkennen, dass die Diktatur bereits weit vorangeschritten ist. Widerstand wird zur Pflicht! Das problem ist, dass wir unsere Feinde mit unseren Zwangsabgaben auch noch finanzieren.

Nachtrag: Zeitung Berichtet - "Altfallregelung" (verwest - Thema Nachrischtensperre)

Antifeminist (aus dem anderen Gelben), Tuesday, 14.09.2010, 18:40 (vor 5600 Tagen) @ Ântifeminist (aus dem anderen Gelben)

Weltin nimmt sich eines Norm-"Altfalls" an:
Den Tod ihrer Tochter bedauere sie „zutiefst und aus ganzem Herzen“. „Wenn sie könnte, würde sie alles rückgängig machen“, erklärte die Anwältin. Als Birgit W. vom Vorsitzenden Richter Bernhard Ring gefragt wird, warum sie denn nicht versucht habe, das Verhältnis zu ihrer Tochter zu verbessern, Kinder seien nun einmal ab und an bockig, entgegnete die Angeklagte leidenschaftslos und mit sehr leiser Stimme: „Ich hab’s versucht, es hat halt nichts gebracht“. Ein Urteil wird für den 27. September erwartet.

Na da wird eine fette Baumtherapie fällig sein! ...

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... Ach nee, falsch, das hier ist der Richtige (verwest):

14. September 2010 - Im Keller - Frau findet beim Aufräumen verweste Babyleiche

Eine Hausbesitzerin hat in Rheinland-Pfalz eine Babyleiche in ihrem Keller entdeckt. Die Polizei konnte die Mutter bereits ausfindig machen.

Beim Aufräumen ihres Kellers hat eine Hausbesitzerin in Freisbach (Rheinland-Pfalz) eine mumifizierte Babyleiche entdeckt. Nach dem Fund alarmierte die Frau sofort die Polizei, wie eine Polizeisprecherin in Ludwigshafen mitteilte.

Den Beamten konnten demnach in den vergangenen Tagen die Mutter des toten Babys ausfindig machen – die heute 22-jährige Frau hatte zum Zeitpunkt der Geburt im Juni 2008 in dem Haus im Kreis Germersheim gewohnt. Die junge Frau gab an, das Kind habe nach der Geburt keine Lebenszeichen gezeigt. Daraufhin habe sie das Baby im Keller versteckt.

Offenbar habe sich die Mutter in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befunden, sagte die Polizeisprecherin. Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft Landau werde nun das endgültige Obduktionsergebnis abwarten und dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

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