Auf die biologische Richtigkeit einer Vaterschaftsanerkennung komme es
im hier erörterten Zusammenhang nicht an
stellte ein Gericht fest. Vaterschaftsfeststellung nach bürokratischem
Unfug, lest selber und kratzt euch selber an der entsprechenden stelle.
geht es noch ??
http://blog.beck.de/2010/05/28/ein-kind-zwei-vaeter
Auf die biologische Richtigkeit einer Vaterschaftsanerkennung komme es im hier erörterten Zusammenhang nicht an: Einzutragen im Geburtenregister sei nicht – selbst wenn er feststünde – der „biologisch wahre“, sondern der rechtliche Vater.
Nazis!
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...