VG Aachen, Urteil v. 03.08.2010 - 2 K 2069/08
Mutter muss den Vater suchen (sonst bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss)
Jaja, Vater nicht suchen wollen, die Gemeinschaft zahlt ja Unterhaltsvorschuss.
aber Pustekuchen, die Entscheidung des Gerichtes finde ich gut.
Die Mutter begehrte Unterhaltsvorschuss für ihr Kind. Den Kindesvater konnte sie nicht benennen.
Sie gab an, sie habe den Kindesvater in der russischen Disko "Thema" in E. kennengelernt. Der Geschlechtsverkehr habe in einer Wohnung von Freunden des Kindesvaters in E., für die er die Schlüssel gehabt habe, stattgefunden. Sie beschrieb weiter, dass sie sich ca. 1 1/2 Stunden dort mit dem Vater ihrer Tochter aufgehalten habe.