Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Frauenratgeberin

Kurti, Wien, Monday, 13.09.2010, 21:53 (vor 5601 Tagen)

Heute entdeckt - die "Frauenratgeberin".

http://www.frauenratgeberin.at/

Dort sind dankenswerter Weise schön übersichtlich die Adressen unserer ideologischen Gegner aufgezählt. Darum finde ich, sollten wir uns mit diesem Machwerk auch mal ein wenig auseinandersetzen.

Gruß, Kurti

Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten?

Rainer ⌂, Monday, 13.09.2010, 22:15 (vor 5601 Tagen) @ Kurti

Oder wie ist sonst der folgende Text von dieser Schnepfe zu verstehen:

Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung:
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist unter anderem, dass sich die EhepartnerInnen über ihre unterhaltsrechtliche Beziehung nach erfolgter Scheidung einig sind.

http://www.frauenratgeberin.at/cms/frauenratgeberin/stichwort_detail.htm?doc=CMS1233853267692&index=U

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Nach der offiziellen Gesetzgebung: Nein (n. t.)

Kurti, Wien, Monday, 13.09.2010, 22:30 (vor 5601 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten?

Sachse, Tuesday, 14.09.2010, 14:36 (vor 5600 Tagen) @ Rainer

Der ist auch gut:

Wenn Geschiedene eine Lebensgemeinschaft eingehen, ruht der Anspruch auf Unterhalt. Er lebt erst wieder nach Beendigung der Lebensgemeinschaft auf.

Das heißt ja, dass sie nach jeder Trennung mit einem Neuen immer wieder Anspruch auf Unterhalt vom ersten Ex hat.

Das nenne ich mal Vollkasko!

Klasse

Darf man in Österreich mehrere Frauinnen auf einmal heiraten?

Sachse, Tuesday, 14.09.2010, 14:51 (vor 5600 Tagen) @ Rainer

Je länger man dort verweilt, desto komplizierter wird`s

Unterhalt bei Scheidung nach § 55 und § 61 Abs 3 Ehegesetz:

Eine unterhaltsrechtliche Sonderstellung hat jene Ehefrau (es handelt sich fast immer um Ehefrauen und nicht um Ehemänner, aber die Regelung gilt selbstverständlich auch umgekehrt), deren Ehe trotz Widerspruch nach mindestens dreijähriger Trennung aufgrund einer Klage des Ehemannes geschieden wird. Diese Frauen erhalten auch nach der Scheidung Unterhalt wie in aufrechter Ehe und haben unter Umständen die gleichen pensionsrechtlichen Ansprüche.

Die Regelung gilt auch umgekehrt. kriege es nicht hin, bei dieser Formulierung das Umgekehrte auszudrücken. Versuch:
"Eine unterhaltsrechtliche Sonderstellung hat jener Ehemann,...aufgrund einer Klage des Ehemannes geschieden wird" Eididubbeli !

Aber: die meisten Scheidungen werden doch nun von Frauen eingereicht. Was soll dann diese (indirekte)Aussage, es wäre anders herum.
Gut, nicht Nachdenken, Femilogik, also wirr

powered by my little forum