Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ob man sowas mal dort hin schicken kann?

Conny, NRW, Sunday, 04.02.2007, 04:23 (vor 6885 Tagen)

Sehr geehrte Herrin Zypries,

es wird heute sehr viel über männliche gewalt an Frauen geschrieben und ich bin der letzte, der eigentlich gewalttätig ist. Nun habe ich aber eine Frau kennengelernt, die nicht auf alltäglichen sex steht. Sie will Gewalt! Ich soll sie schlagen, ich soll sie knebeln, sie will Nippelklemmen usw. Ich bin in diese Frau echt verliebt und stehe vor einem riesen Problem, da diese Frau wohl nicht mit dem deutschen Gesetz kompatibel ist. Was soll ich tun? Ich schwöre ja, daß ich sie nicht mit meinem biologischen Schwanz (sorry, den Ausruck will meine Sklavin (so will sie genannt werden) nicht penetrieren werde (Kinder will dieser Staat ja keine mehr, denn sonst würde er auch dem Mann mal entgegen kommen)) nicht in sie eindringen werde. Das habe ich dabei sehr sicher in meiner Hand.

Meine Frage aber bleibt: Wie kann ich diese Frau befriedigen, ohne mit dem Gesetz in konflikt zu geraten. Ich bin zwar der Herr, fühle mich aber dank der Gesetze doch in der devoten position, die mich echt, da ich diese Frau wirklich liebe in eine schier nicht zu lösende, nächteraubende ausnahmesituation bringt.In devoter Haltung (die mir nicht so steht) bitte ich sie nun, mein Anliegen schnellstmöglich und unbürokratisch zu bearbeiten, so daß ich meine Sklavin schnellstmöglich befriedigen kann.

Devote Grüße
Der eigentliche Herr

ps: Eure Gesetze machen den Herrn devoter als die Sklavin

Ob man sowas mal dort hin schicken kann?

Ralf, NRW, Sunday, 04.02.2007, 05:43 (vor 6884 Tagen) @ Conny

Vorsicht Conny,

einvernehmlichen BDSM mit dem "häuslichen Gewalt"-Blabla zu mischen, halte ich für keine sehr gute Idee, der Schuss geht eher nach hinten los (und wenn Igitte Zynisch Deinen Brief beantwortet, kann sie einfach problemlos behaupten, dass sie gegen einvernehmliche Sexpraktiken nix einzuwenden hat, und gut is'...); wegen angeblicher "Vergewaltigung" und ähnlichem Scheiß kann Dich eine Frau immer anzeigen, selbst Deine Ehefrau wegen "Vergewaltigung in der Ehe". Eine Anzeige kostet schließlich nix, und Falschbeschuldigung ist so gut wie nie nachweisbar.

BDSM-Praktiken sind dafür in keinster Weise notwendig, eigentlich überhaupt keine sexuellen Handlungen, die Frau muss nur eine Stunde mit Dir alleine gewesen sein. Insofern verschiebt Deine Frage die Diskussion eher in die falsche Richtung (das sieht dann so aus, als bestünde das Problem hauptsächlich in irgendwelchen Grenzfällen).

Gruß Ralf

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*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***

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