Überhaupt nichts Neues
Dazu ein Auszug aus einem Interview mit dem Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich Vultejus, Berlin. Es ist betitelt mit "Kein Gesetzgeber kann einen Richter zu einem Urteil zwingen" und erschienen in der Ausgabe 3/08 der "Zeitschrift für Rechtspolitik" vom 11. April 2008, herausgegeben vom Verlag C. H. Beck. In einer Passage erläutert Richter Vultejus:
"Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
(Gefunden seinerzeit bei Arne.)
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Wissenschaftler der Universitäten Münster und Bielefeld begannen im Jahr 2002, unterstützt durch Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), mit der Durchführung der so genannten "Dunkelfeldstudie". Dafür befragten sie jährlich wiederkehrend in der Stadt Duisburg 3400 Jugendliche zu ihrem Kriminalitätsverhalten.
Im Herbst 2008 gab man im Rahmen dieses Projektes unter anderem bekannt, dass "erwischte" Mädchen s e c h s M a l seltener angezeigt würden als Jungen.
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Bis ins Jahr 1998 hinein wurden in Deutschland Frauen bei Kindstötungen oftmals nach dem einigermaßen milden alten § 217 StGB abgeurteilt. Nach dessen Abschaffung kam meistens der ebenfalls ziemlich milde § 213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Zorn) zur Anwendung.
Männer hingegen wurden in solchen Fällen schon immer nach den §§ 211 StGB (Mord) und 212 StGB (Totschlag) bestraft.
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Dass diese Ungleichbetrachtung teilweise schon ins Geschmacklose geht, beweist unter anderem ein Zeitungsinterview mit dem Schweizer Polizeipsychologen Adolf Gallwitz, welcher einmal äußerte:
"Wir müssen hier ganz deutlich unterscheiden zwischen Frauen und Männern. Wenn Frauen ihre Kinder umbringen, hat es meistens ganz andere Motive als bei Männern. Bei Frauen haben wir ein Phänomen, das in Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen auftritt, meist auch mit Depressionen. Da möchte man die Kinder nicht zurücklassen, da möchte man ihnen das Leben hier auf der Erde ersparen, nachdem man es auch für sich selbst beendet hat. Bei Männern hat es meistens etwas damit zu tun, das man mit Rache erklären könnte: die Frau bestrafen, die Zurückgebliebenen bestrafen, ich nehme dir das weg, was dir am wichtigsten ist. Also von den Motiven her ist es unterschiedlich (…)"
(Gefunden in der Blauen Burg. Originalquelle des Interviews nicht mehr ermittelbar.)
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Gruß, Kurti
gesamter Thread:
- "England: Richter sollen weibliche Verbrecher weniger schwer bestrafen" -
Müller,
12.09.2010, 17:26
- gute gründe dafür -
kein name,
12.09.2010, 18:10
- gute gründe dafür -
MC Henrich,
13.09.2010, 07:24
- Strafnachlass für: - Rainer, 13.09.2010, 07:58
- gute gründe dafür -
MC Henrich,
13.09.2010, 07:24
- "England: Richter sollen weibliche Verbrecher weniger schwer bestrafen" -
wurst,
12.09.2010, 19:45
- "England: Richter sollen weibliche Verbrecher weniger schwer bestrafen" - der_quixote, 12.09.2010, 19:53
- "England: Richter sollen weibliche Verbrecher weniger schwer bestrafen" - der_quixote, 12.09.2010, 19:51
- Überhaupt nichts Neues -
Kurti,
12.09.2010, 20:45
- Doch schon; dieses perverse Vorgehen wird ausdrücklich empfohlen - das ist neu (kT)
-
Müller (n. e.),
13.09.2010, 00:52
- Doch schon; dieses perverse Vorgehen wird ausdrücklich empfohlen - das ist neu (kT)
- gute gründe dafür -
kein name,
12.09.2010, 18:10