Wehrpflicht Bosbach Antwort
Frage:
Sehr geehrter Herr Bosbach,
anlässlich der erneuten Diskussion über die so genannte allgemeine Wehrpflicht nehme ich Bezug auf einen Artikel im Spiegel von Jan. 2004. In Diesem Artikel, in dem es über die Einführung eines sozialen Pflichtjahres geht, sagen Sie: "Einem Pflichtjahr stehe ich reserviert gegenüber". Sie wollen soziale Leistungen junger Menschen (Männer und Frauen!) auf freiwilliger Basis fördern aber keine Pflicht: "Wir müssen Angebote machen, dürfen aber keinen Zwang ausüben." Andererseits sprechen Sie sich für den Erhalt der Wehrpflicht (nur Männer!) aus.
Wie passt das zusammen?
Ist es möglich, dass auch Sie, wie viele andere Politiker auch, jungen Frauen bereits Leistungen (Pflege und Mutterschaft) anrechnen die noch gar nicht erbracht wurden? Und vielleicht nie erbracht werden!?
Wenn ja, in welcher Form würde ich meine 10 Monate Zivildienst wieder zurückerstattet bekommen sollte ich als Hausmann enden oder meine altersschwachen Eltern irgendwann pflegen müssen?
mit freundlichen Grüßen
xxx
Verweiß:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,282511,00.html
Antwort
Sehr geehrter Herr xxx,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 28. August 2010 und große Bitte um Ver-
ständnis dafür, dass ich wegen einer wirklichen großen Arbeitsbelastung und einer
Fülle von Zuschriften leider erst heute und nur kurz antworten kann.
Ehrlich gesagt kann ich den von Ihnen diagnostizierten Widerspruch zwischen mei-
nen – richtigen – Zitaten auch nach mehrfachem Lesen Ihrer E-Mail nicht erkennen,
denn ein „Pflichtjahr“ (für Frauen und Männer) hat erkennbar nichts aber auch
absolut nichts mit dem Thema Landesverteidigung zu tun. Die verfassungsrechtliche
Legitimation des Wehrdienstes ruht ja gerade nicht auf dem Gedanken, dass es, aus
welchen Gründen auch immer, sinnvoll oder notwendig wäre, junge Menschen zu
einem sozialen Pflichtdienst heranzuziehen, sondern ausdrücklich und ausschließlich
aus der Notwendigkeit der Landesverteidigung. Und die Behauptung, dass der
Wehrdienst (nur für junge Männer) deshalb gegen Art. 3 Grundgesetz (GG) verstoße,
weil Frauen hiervon nicht betroffen sind, wird aus guten Gründen ernsthaft nicht
vertreten. Da die von Ihnen erwähnten Leistungen wie Pflege und Mutterschaft heute
immer noch die Regel sind und nicht, wie gerne behauptet, die seltene Ausnahme,
hat sich auch an der damaligen Einschätzung der Mütter und Väter der Verfassung
bis heute nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach, MdB
Hat so ein bisschen was von Verfolgungswahn. Hab den Widerspruch zwischen Art.3GG und Art.12aGG gar nicht erwähnt! Auch wie ich meine 10 Monate wiederbekomm wird nicht gesagt. Aber eines wird deutlich: Frauen leisten ihren Beitrag in dem sie mit ihren Füssen den Boden berühren. Das der Zivildienst faktisch ein Arbeitsdienst ist, und wie sich das mit der Trennung von Landesverteidigung und allgemeinen Pflichtdiensten junger Leute veträgt, da werd ich wohl nochmal nachhaken.
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- Wehrpflicht Bosbach Antwort -
pit b.,
09.09.2010, 20:33
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georg,
09.09.2010, 23:55
- Wehrpflicht Bosbach Antwort -
roser parks,
10.09.2010, 00:03
- Wehrpflicht Bosbach Antwort - georg, 10.09.2010, 00:08
- Wehrpflicht Bosbach Antwort -
roser parks,
10.09.2010, 00:03
- Bosbach ist'n Kasper (kT)
-
Müller,
09.09.2010, 23:57
- Mit vielen Worten nichts gesagt... - Narrowitsch, 10.09.2010, 19:02
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georg,
09.09.2010, 23:55