Lüneburg - Freispruch im Vergewaltigungsprozess
In dem Vergewaltigungsgericht vor dem Landgericht sind der Vater des Opfers und ein Bekannter freigesprochen worden.
Der wiederaufgerollte Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen durch ihren Vater und einen Bekannten hat am Mittwoch vor dem Landgericht Lüneburg mit einem Freispruch für die Angeklagten geendet. Die Männer aus der Nähe von Hannover saßen jahrelang in Haft, nachdem die junge Frau die beiden beschuldigt hatte, sie im Jahre 2001 missbraucht zu haben. Dann tauchten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Auch die Staatsanwaltschaft forderte schließlich einen Freispruch und Haftentschädigung. Die Männer waren im Mai 2004 vom Landgericht Hannover verurteilt worden. Das Urteil wurde in Lüneburg aufgehoben. Jetzt könnten auf die Landeskasse Zahlungen in Millionenhöhe zukommen.
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Lüneburg - Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Die Falschaussage-Täterin fällt unter das Jungendstrafrecht und bekommt einen Abenteuerurlaub in der Karibik auf Staatskosten!

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Liebe Grüße
Oliver
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Weiter gehts - Freispruch im Deggendorfer Vergewaltigungsprozess
Weil die Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, wurde der 36-Jährige gestern vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Dem Mann war vorgeworfen worden seine ehemalige Lebensgefährtin geschlagen, gewürgt und Tage später vergewaltigt zu haben. Im Prozess hat er zugegeben, die Frau geschubst und geschlagen zu haben. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Vergewaltigung hatte er allerdings immer bestritten. Und dem Gericht blieben zu viele Zweifel am Tathergang. Außerdem gab es keine Beweise, wie Spermaspuren oder ähnliches, weil die Anzeige erst Tage später erfolgte.
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Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Beweisaufnahme hatte die Kammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Heinrich Brusch erhebliche Zweifel. Objekte Beweismittel wie etwa Spuren fehlten, da die Vergewaltigung erst Wochen nach dem vermeintlichen Vorfall angezeigt worden war.
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