Ich weiss nicht ob schon bekannt: Wagner gegen gemeinsames Sorgerecht
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Wie sich doch die Zeiten ändern! Im Jahr 1980 habe ich als ganz junge Anwältin im Auftrag eines unverheirateten Elternpaares und des gemeinsamen Sohnes vor dem Bundesverfassungsgericht dafür gestritten, dass auch unverheiratete Väter mit Zustimmung der Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind ausüben können. Damals habe ich verloren, weil Karlsruhe es für verfassungsgemäß hielt, den unverheirateten Vater von der elterlichen Sorge auszuschließen.
Heute soll den unverheirateten Müttern auch gegen ihren Willen das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern aufgezwungen werden können. Aus dem Bundesjustizministerium hört man, dass dort ein Gesetz vorbereitet wird, welches das Sorgerecht für ein Kind unverheirateter Eltern von Geburt an automatisch der Mutter und dem Vater gemeinsam überträgt. Der Mutter würde lediglich ein zeitlich befristetes, gerichtlich überprüfbares Widerspruchsrecht zugestanden.
Das habe ich nicht gewollt! Es ist wirklichkeits- und praxisfern und mütter- und damit auch kinderfeindlich.
Da bleibt einem doch glatt die Spucke weg! Dass das alte Sorgerechtsmodell gegen die EU-Konvention verstoesst und noch mehr praxis-, maenner- und kinderfeindlich ist, wird natuerlich verschwiegen. Vor allem ist es beschaemend, dass so eine Frau Anwaeltin ist und vermutlich Entscheidungen auf persoenlicher Ebene (=frauenbevorzugend) faellt.
Sowas müsste sich vor einem Volksgericht verantworten!
Solche Weiber haben in 40 Jahren voller Kindesmisshandlungen nichts begriffen. Hier kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Anwältin, als integraler Bestandteil der milliardenschweren Scheidungsindustrie, kein Interesse an Lösungen im Sinne der Kindesinteressen hat, weil sie dadurch ihr Existenz ganzheitlich in Gefahr sehen. Die Interessen der Kinder, die hier mutmaßlich vor´s Loch geschoben werden, kümmern doch solche Leute einen feuchten Dreck!
Widerlich!