Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Aufklärungsquote von Vergewaltigungen sinkt

Christian, Friday, 03.09.2010, 00:39 (vor 5611 Tagen)

Zwar werden immer mehr Vergewaltigungen angezeigt. Dafür wird aber die Beweisführung schwieriger, kritisieren Experten.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article9350154/Die-Aufklaerungsquote-von-Vergewaltigungen-sinkt.html

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

Misogyn, Friday, 03.09.2010, 00:49 (vor 5611 Tagen) @ Christian

Zwar werden immer mehr Vergewaltigungen angezeigt. Dafür wird aber die
Beweisführung schwieriger, kritisieren Experten.

Sind immer häufiger erfunden. Heute sind Beschuldigungen zu 90% falsch.

Das führt dann zu absurden Geschichten, bis den Polizisten die Ohren weh tun.

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren. Es wäre interessant eine Umfrage zu starten, wie viele Männer schon mit dem Vergewaltigungsvorwurf konfrontiert wurden (ohne Polizei und Gericht),

Und wieviel sie gezahlt haben um ein Verfahren abzuwenden. Denn darum geht es ja in den meisten Fällen. Gäbe es keine "Vergewaltigung" könnten sich viele Frauen kein Shopping mehr leisten.

Würdet ihr lieber bezahlen oder es auf einen Prozess ankommen lassen?
[ ] lieber ein bisschen was zahlen
[ ] lieber drauf ankommen lassen. Der Richter wird schon meine Unschuld erkennen

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

ray, Friday, 03.09.2010, 01:38 (vor 5611 Tagen) @ Misogyn

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren.

Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig. Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht, Verleumdung sind strafbar.

Und wieviel sie gezahlt haben um ein Verfahren abzuwenden. Denn darum geht
es ja in den meisten Fällen. Gäbe es keine "Vergewaltigung" könnten sich
viele Frauen kein Shopping mehr leisten.

Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann man einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte als Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen, wenn es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder wird verurteilt.

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

roser parks, Friday, 03.09.2010, 01:47 (vor 5611 Tagen) @ ray

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren.


Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.

Kannst du eben noch mal den Link posten, bei dem diese Frau (na du weisst schon) wegen Falschbeschuldigung zu eben sovielen Jahren Gefängnis rechtskräftig verurteilt wurde, wie es ihr angeblicher Vergewaltiger, worden wäre.

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

ray, Friday, 03.09.2010, 02:02 (vor 5611 Tagen) @ roser parks

Kannst du eben noch mal den Link posten, bei dem diese Frau (na du weisst
schon) wegen Falschbeschuldigung zu eben sovielen Jahren Gefängnis
rechtskräftig verurteilt wurde, wie es ihr angeblicher Vergewaltiger,
worden wäre.

Wenn Du auf den Fall mit den 6 Monaten auf Bewährung meinst. Selbst wenn das für viele noch eine milde Strafe ist, widerspricht das der These, dass als Frau nichts passieren kann. Das ist definitiv nicht richtig. Das hat jetzt nichts mit Pro oder Kontra Antifemitismus zu tun, sondern ist erstmal ein nüchterner Fakt. Hinzu kommt, dass die Höhe der Strafe wie bei jedem Gerichtsprozess von der Schwere der Schuld abhängt

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 03.09.2010, 02:03 (vor 5611 Tagen) @ Christian

Die angesichts der Zahlen nahe liegende Vermutung, dass angesichts der Risikolosigkeit für Täterinnen schlicht die Anzahl der Falschbeschuldigungen deutlich gestiegen ist, kommt im Artikel nicht zum Ausdruck.
Vielmehr wird mit Formulierungen wie 'Aufklärungsquote von Vergewaltigungen sinkt' der Eindruck erweckt, eine Zunahme von Vergewaltigungen sei Realität und nur Gesetzgebung samt 'Beweisschwierigkeiten' des angeblichen Opfers verhinderten eine Verurteilung.
Wird jemand freigesprochen oder nicht verurteilt, ist der Fall durchaus 'aufgeklärt', auch wenn diese Vorstellung dem Feminismus zuwiderlaufen mag.

Wenn es in 87 % der angezeigten Vergewaltigungen nicht zu einer Verurteilung kommt, stellt sich die Frage, ob es rechtstaatlich angemessen sein kann, die offernbar stark wachsende Zahl der Falschbeschuldigerinnen weiterhin ungestraft zu lassen.

Viele Grüße
Wolfgang

Ja, seit 2010 (GewSchG) kann Frau alles behaupten!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 03.09.2010, 02:06 (vor 5611 Tagen) @ ray

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren.


Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.

Wenn du so eine Alte los bist, dann machst du keine Anzeige, sondern XXX (3 Kreuze)! Ich habe selbst, wg. meiner Exe, mit der PD Westsachsen zu tun gehabt, vergiss es: Lila Pudel! Verschiedene Sachen sind zur StaA: Ohne Ergebnis, kein öffentl. Interesse. Vergiss den Rechtsstaat. Schlag schnell, hart und erbarmungslos zu, denn bestraft wird man als Mann sowieso dafür, auch wenn man nix gemacht hat.

Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann man
einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte als
Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen, wenn
es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder wird
verurteilt.

Als Mann bist du vor Gericht in solchen Sachen der letzte Arsch. Besser: Solchen Weibern aus dem Weg zu gehen!

Seit 2001 gibt es das GewSchG: Umkehr der Unschuldsvermutung. Der Fall Kachelmann macht "Frau" nur zusätzlichen Mut. Geht doch!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Friday, 03.09.2010, 02:09 (vor 5611 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die angesichts der Zahlen nahe liegende Vermutung, dass angesichts der
Risikolosigkeit für Täterinnen schlicht die Anzahl der
Falschbeschuldigungen deutlich gestiegen ist, kommt im Artikel nicht zum
Ausdruck.

Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die Strafe für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.

Vielmehr wird mit Formulierungen wie 'Aufklärungsquote von
Vergewaltigungen sinkt' der Eindruck erweckt, eine Zunahme von
Vergewaltigungen sei Realität und nur Gesetzgebung samt
'Beweisschwierigkeiten' des angeblichen Opfers verhinderten eine
Verurteilung.

Was als These auch nicht so von der Hand zu weisen wäre. Das es auch noch weitere Gründe geben kann, ist richtig.

Wird jemand freigesprochen oder nicht verurteilt, ist der Fall durchaus
'aufgeklärt', auch wenn diese Vorstellung dem Feminismus zuwiderlaufen mag.


Wenn es in 87 % der angezeigten Vergewaltigungen nicht zu einer
Verurteilung kommt, stellt sich die Frage, ob es rechtstaatlich angemessen
sein kann, die offernbar stark wachsende Zahl der Falschbeschuldigerinnen
weiterhin ungestraft zu lassen.

Rein nüchtern betrachtet, wenn man mal all die Ideologien wegnimmt, ist ein nicht verurteilter Fall kein Beweis für die eine noch für die andere These. Beides ist möglich, es kann eine Falschbeschuldigung sein, es kann aber auch ein Freispuch mangels beweisen sein.

Ja, seit 2010 (GewSchG) kann Frau alles behaupten!

ray, Friday, 03.09.2010, 02:15 (vor 5611 Tagen) @ Referatsleiter 408

Wenn du so eine Alte los bist, dann machst du keine Anzeige, sondern XXX
(3 Kreuze)! Ich habe selbst, wg. meiner Exe, mit der PD Westsachsen zu tun
gehabt, vergiss es: Lila Pudel! Verschiedene Sachen sind zur StaA: Ohne
Ergebnis, kein öffentl. Interesse. Vergiss den Rechtsstaat. Schlag schnell,
hart und erbarmungslos zu, denn bestraft wird man als Mann sowieso dafür,
auch wenn man nix gemacht hat.

Wie lautete die konkrete Anzeige?

Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann

man

einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte

als

Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen,

wenn

es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder

wird

verurteilt.


Als Mann bist du vor Gericht in solchen Sachen der letzte Arsch. Besser:
Solchen Weibern aus dem Weg zu gehen!

Okay, aber ist jetzt kein Widerspruch zu obiger Aussage.


Seit 2001 gibt es das GewSchG: Umkehr der Unschuldsvermutung. Der Fall
Kachelmann macht "Frau" nur zusätzlichen Mut. Geht doch!

Inwieweit ist im Gesetzestext die Umkehr der Unschuldsvermutung zu erkennen?

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 03.09.2010, 02:52 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.

Angesichts der Tatsache, dass nur gut jede 10. Anzeige zu einer Verurteilung führt, müssten sich doch auch ein paar verurteilte Falschbeschuldigerinnen finden lassen. Wo sind sie nur?

Die theoretische Strafbarkeit nützt nichts, wenn Frauen dann tatsächlich straflos oder mit lächerlich geringer Strafe davonkommen - wie es bekanntlich nicht nur bei diesen Tatbeständen der Fall ist.

Viele Grüße
Wolfgang

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 03.09.2010, 02:57 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im
gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die Strafe
für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.

Das nicht, aber die Strafbarkeit für 'gefühlte Vergewaltigung' wurde eingeführt:

' ... Frommel verweist darauf, dass 1997 die Gesetzgebung den Tatbestand der Vergewaltigung ausgeweitet hat. „War früher ein sexueller Übergriff nur dann strafbar, wenn er brachial mit Gewalt durchgeführt wurde, genügen mittlerweile auch subtile Formen der Dominanz, die sich typischerweise in Beziehungen ereignen.“

Falschbeschuldigerinnen wurden ohnehin nicht bestraft, seit 1997 dürfen sie sich schon bei 'subtiler Dominanz' vergewaltigt fühlen.

Viele Grüße
Wolfgang

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Goofos @, Friday, 03.09.2010, 03:02 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im
gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die Strafe
für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.

Jetzt müssten die Strafen aber auch angewendet werden. Wenn man dazu die Meldungen verfolgt, gehört es wohl eher zur Ausnahme, dass eine Falschbeschuldigerin tatsächlich wenigstens eine mildes Sträfchen bekommt. Nach dem Motto zwei Monate auf Bewährung und sie solle das nicht nochmal machen weil das ganz arg gemein ist. Damit macht man es der Falschbeschuldigerin einfach, sie muss schließlich nicht wirklich eine echte Strafe erwarten falls es schief gehen sollte. Hingegen wenn es mit der Falschbeschuldigung klappt, ist der Falschbeschuldigte mit großer Sicherheit ruiniert und hockt vielleicht im Knast. Es ist vielleicht ein kleines Glücksspiel für die Falschbeschuldigerin, aber nichts womit sie wirklich etwas verlieren könnte. Stattdessen haftet dem Falschbeschuldigtem der Vorwurf der Vergewaltigung trotzdem immer an. Man könnte nämlich auch einfach meinen, dass der Fall nicht aufgeklärt werden konnte oder die Beweise einfach nicht ausreichten. Würden die Gerichte die Strafen in diesen Fällen von Falschbeschuldigung auch wirklich gnadenlos anwenden, gebe es bestimmt weniger Falschbeschuligerinnen.

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

ray, Friday, 03.09.2010, 03:21 (vor 5611 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.


Angesichts der Tatsache, dass nur gut jede 10. Anzeige zu einer
Verurteilung führt, müssten sich doch auch ein paar verurteilte
Falschbeschuldigerinnen finden lassen. Wo sind sie nur?

Die theoretische Strafbarkeit nützt nichts, wenn Frauen dann tatsächlich
straflos oder mit lächerlich geringer Strafe davonkommen - wie es
bekanntlich nicht nur bei diesen Tatbeständen der Fall ist.

Die theoretische Strafbarkeit ist bei allen Gesetzen gegeben. Es scheint kein Problem der Gesetze zu geben, sondern der Durchführung, wie in so vielen Bereichen auch.

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Friday, 03.09.2010, 03:23 (vor 5611 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

' ... Frommel verweist darauf, dass 1997 die Gesetzgebung den
Tatbestand der Vergewaltigung ausgeweitet hat. „War früher ein sexueller
Übergriff nur dann strafbar, wenn er brachial mit Gewalt durchgeführt
wurde, genügen mittlerweile auch subtile Formen der Dominanz, die sich
typischerweise in Beziehungen ereignen.“

Falschbeschuldigerinnen wurden ohnehin nicht bestraft, seit 1997 dürfen
sie sich schon bei 'subtiler Dominanz' vergewaltigt fühlen.

Sorry, aber mit was belegst Du die These, dass Falschbeschuldigerinnen ohnehin nicht bestraft werden?

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Friday, 03.09.2010, 03:33 (vor 5611 Tagen) @ Goofos

Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im
gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die

Strafe

für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.


Jetzt müssten die Strafen aber auch angewendet werden. Wenn man dazu die
Meldungen verfolgt, gehört es wohl eher zur Ausnahme, dass eine
Falschbeschuldigerin tatsächlich wenigstens eine mildes Sträfchen bekommt.
Nach dem Motto zwei Monate auf Bewährung und sie solle das nicht nochmal
machen weil das ganz arg gemein ist. Damit macht man es der
Falschbeschuldigerin einfach, sie muss schließlich nicht wirklich eine
echte Strafe erwarten falls es schief gehen sollte.

Eine Falschverdächtigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verdächtigung

Eine falsche uneidliche Aussage kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falschaussage

Eine Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung

Die gesetzlichen Mittel sind da. Man muss sie auch zur Anwendung bringen. D.h. der Geschädigte muss klagen.

Hingegen wenn es mit
der Falschbeschuldigung klappt, ist der Falschbeschuldigte mit großer
Sicherheit ruiniert und hockt vielleicht im Knast. Es ist vielleicht ein
kleines Glücksspiel für die Falschbeschuldigerin, aber nichts womit sie
wirklich etwas verlieren könnte.

Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis haben?

Stattdessen haftet dem Falschbeschuldigtem
der Vorwurf der Vergewaltigung trotzdem immer an. Man könnte nämlich auch
einfach meinen, dass der Fall nicht aufgeklärt werden konnte oder die
Beweise einfach nicht ausreichten. Würden die Gerichte die Strafen in
diesen Fällen von Falschbeschuldigung auch wirklich gnadenlos anwenden,
gebe es bestimmt weniger Falschbeschuligerinnen.

Ja, nur ist das keine Besonderheit in diesem Fall. Du kannst auch einfach behaupten, die Person hätte Dich (ohne Zeugen) auf übelste beleidigt, oder mit einem Messer bedroht. Gründe für Falschanschuldigungen werden sich immer finden lassen.

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

Trennungskind34, Düsseldorf, Friday, 03.09.2010, 03:38 (vor 5611 Tagen) @ Goofos

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Borat Sagdijev, Friday, 03.09.2010, 03:59 (vor 5611 Tagen) @ ray

Die gesetzlichen Mittel sind da. Man muss sie auch zur Anwendung bringen.
D.h. der Geschädigte muss klagen.

Gibt es da nicht ähnliche wie die von Feministen ageführten Hinderungsgründe für Frauen eine Vergewaltigung anzuzeigen?
Demütigung, Entmutigung, Scham, Traumatisierung, etc.?

Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?

Da Frauen tendenziell weniger Verdienen, nicht so exponierte berufliche Positionen innehaben, weniger Karriereambitionen haben und zudem in der Allgemeinheit den Opferstatus genießen, wiegen diese Risiken geringer.

Ja, nur ist das keine Besonderheit in diesem Fall. Du kannst auch einfach
behaupten, die Person hätte Dich (ohne Zeugen) auf übelste beleidigt, oder
mit einem Messer bedroht. Gründe für Falschanschuldigungen werden sich
immer finden lassen.

Es ist eine Besonderheit. Ficken ist ein hingucker-Thema. Es beflügelt die wildesten Phantasien. Und gelogen wird viel, Jeder "weiss" das.
Wer interessiert sich schon für Lehrer die Ihre Schüler psychisch misshandeln?

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

2, Friday, 03.09.2010, 04:08 (vor 5611 Tagen) @ Trennungskind34

Weil weiter oben nach einem Link gefragt wurde:

ray wird bestimmt gleich noch ein paar Faelle in Deutschland posten.

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

ray, Friday, 03.09.2010, 04:13 (vor 5611 Tagen) @ 2

Weil weiter oben nach einem Link gefragt wurde:


ray wird bestimmt gleich noch ein paar Faelle in Deutschland posten.

Nö, warum? Es bleiben Einzelfälle, egal in welche Richtung, interessanter dazu wären Statistiken und Studien.

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

Goofos @, Friday, 03.09.2010, 04:18 (vor 5611 Tagen) @ ray

... Statistiken und Studien die es so bald sicherlich nicht geben wird. Man könnte schließlich etwas feststellen das so ganz und gar nicht genehm ist.

Durchführung des Rechts und Wunschrauswurf

Mus Lim ⌂, Friday, 03.09.2010, 04:25 (vor 5611 Tagen) @ ray

Die theoretische Strafbarkeit ist bei allen Gesetzen gegeben. Es scheint
kein Problem der Gesetze zu geben, sondern der Durchführung, wie in so
vielen Bereichen auch.

Es hängt vor allem am Willen der Durchführung.

Seit es die Jurisprudenz gibt, dient sie der Herrschaftsabsicherung, das vergessen viele. Früher war die Justiz "die Hure der Fürsten", heute ist sie die Hure der Politikkasper, globaler Unternehmen und des Feminats.

Sie werden sehen, wie das Recht im Fall Sarrazin zurechtgebogen werden wird. An der Durchführung wird es nicht liegen, nur am politischen Willen.
Merkel kriegt ihren bestellten Wunschrauswurf.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Du hast das Geschäftsprinzip nicht verstanden

Misogyn, Friday, 03.09.2010, 04:28 (vor 5611 Tagen) @ ray


Wenn Du auf den Fall mit den 6 Monaten auf Bewährung meinst. Selbst wenn
das für viele noch eine milde Strafe ist, widerspricht das der These, dass
als Frau nichts passieren kann. Das ist definitiv nicht richtig. Das hat
jetzt nichts mit Pro oder Kontra Antifemitismus zu tun, sondern ist erstmal
ein nüchterner Fakt. Hinzu kommt, dass die Höhe der Strafe wie bei jedem
Gerichtsprozess von der Schwere der Schuld abhängt.

Du verstehst nicht. Du hast das noch nie erlebt, du Glücklicher!

Die Polizei kommt erst mal gar nicht ins Spiel.

Die Drohung ist stärker als die Ausführung.

Frau droht: "Wenn du mir nicht das und das gibst, dann zeige ich dich an wegen Vergewaltigung"

Also was tust du? Zahlst du oder sagst du ihr "Dann zeig mich halt an!"

Es ist viel profaner

Mus Lim ⌂, Friday, 03.09.2010, 04:28 (vor 5611 Tagen) @ ray

Die angesichts der Zahlen nahe liegende Vermutung, dass angesichts der
Risikolosigkeit für Täterinnen schlicht die Anzahl der
Falschbeschuldigungen deutlich gestiegen ist, kommt im Artikel nicht

zum

Ausdruck.


Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im
gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die Strafe
für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.

Es ist viel profaner: Die Helferindustrie profitiert davon, deshalb wird sie immer interessiert sein, Frauen zu Falschbeschuldigung zu dränken, zu ermutigen.
An der Verteidigung des Mannes wird aber auch verdient. Das Geschäft läuft ...

--
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Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Goofos @, Friday, 03.09.2010, 04:29 (vor 5611 Tagen) @ ray

Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?

Als Mann ganz bestimmt nicht. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde man bei mir die Strafe voll ausschöpfen. Dieses Risiko hat aber die Falschbeschuldigerin einfach nicht. Sie kann mit ultramilden Strafen rechnen, sie kann davon ausgehen nur mit einer verbalen Belehrung weg geschickt zu werden falls sie der Falschbeschuldigung überführt wird. Als Frau müsste sie sich dann schon überaus saudämlich vor Gericht aufführen um eine ordentliche Strafe zu riskieren.

Es ist ein wenig wie das Zocken der Banken

Mus Lim ⌂, Friday, 03.09.2010, 04:31 (vor 5611 Tagen) @ Goofos

Jetzt müssten die Strafen aber auch angewendet werden. Wenn man dazu die
Meldungen verfolgt, gehört es wohl eher zur Ausnahme, dass eine
Falschbeschuldigerin tatsächlich wenigstens eine mildes Sträfchen bekommt.
Nach dem Motto zwei Monate auf Bewährung und sie solle das nicht nochmal
machen weil das ganz arg gemein ist. Damit macht man es der
Falschbeschuldigerin einfach, sie muss schließlich nicht wirklich eine
echte Strafe erwarten falls es schief gehen sollte. Hingegen wenn es mit
der Falschbeschuldigung klappt, ist der Falschbeschuldigte mit großer
Sicherheit ruiniert und hockt vielleicht im Knast. Es ist vielleicht ein
kleines Glücksspiel für die Falschbeschuldigerin, aber nichts womit sie
wirklich etwas verlieren könnte.

Es ist ein wenig wie das Zocken der Banken:
Klappt es, sind sie reich, geht es schief, werden sie vom Staat "gerettet".

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Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Du hast das Geschäftsprinzip nicht verstanden

ray, Friday, 03.09.2010, 04:44 (vor 5611 Tagen) @ Misogyn


Wenn Du auf den Fall mit den 6 Monaten auf Bewährung meinst. Selbst

wenn

das für viele noch eine milde Strafe ist, widerspricht das der These,

dass

als Frau nichts passieren kann. Das ist definitiv nicht richtig. Das

hat

jetzt nichts mit Pro oder Kontra Antifemitismus zu tun, sondern ist

erstmal

ein nüchterner Fakt. Hinzu kommt, dass die Höhe der Strafe wie bei

jedem

Gerichtsprozess von der Schwere der Schuld abhängt.


Du verstehst nicht. Du hast das noch nie erlebt, du Glücklicher!

Die Polizei kommt erst mal gar nicht ins Spiel.

Die Drohung ist stärker als die Ausführung.

Frau droht: "Wenn du mir nicht das und das gibst, dann zeige ich dich an
wegen Vergewaltigung"

Also was tust du? Zahlst du oder sagst du ihr "Dann zeig mich halt an!"

Okay, dann habe ich Dein ursprüngliches Posting missverstanden und dachte an einen gerichtlichen Vergleich. Zu der Frage, ich würde nicht zahlen, aber ich kann mir vorstellen, dass manche aus Furcht lieber bezahlen.

Durchführung des Rechts und Wunschrauswurf

ray, Friday, 03.09.2010, 04:48 (vor 5611 Tagen) @ Mus Lim

Die theoretische Strafbarkeit ist bei allen Gesetzen gegeben. Es scheint
kein Problem der Gesetze zu geben, sondern der Durchführung, wie in so
vielen Bereichen auch.


Es hängt vor allem am Willen der Durchführung.

Seit es die Jurisprudenz gibt, dient sie der Herrschaftsabsicherung, das
vergessen viele. Früher war die Justiz "die Hure der Fürsten", heute ist
sie die Hure der Politikkasper, globaler Unternehmen und des Feminats.

Nun, einige haben sich über die Unabhängigkeit von Richtern und deren Entscheidungen beschwert. Denn sie könnten das auch zum eigenen Machtmissbrauch nutzen. Wenn so ein Richter ziemlich unabhängig ist und kaum kündbar, dann ist es auf der anderen Seite schwieriger ihn zur "Hure zu machen". Denn mit was will man ihn locken oder drohen?


Sie werden sehen, wie das Recht im Fall Sarrazin zurechtgebogen werden
wird. An der Durchführung wird es nicht liegen, nur am politischen Willen.
Merkel kriegt ihren bestellten Wunschrauswurf.

Gibt es einen "Fall Sarazin"?

Es ist viel profaner

ray, Friday, 03.09.2010, 04:51 (vor 5611 Tagen) @ Mus Lim

Es ist viel profaner: Die Helferindustrie profitiert davon, deshalb wird
sie immer interessiert sein, Frauen zu Falschbeschuldigung zu dränken, zu
ermutigen.
An der Verteidigung des Mannes wird aber auch verdient. Das Geschäft läuft
...

Sorry wenn ich wieder eine dumme Frage stelle, weil ich die letzten 5 Jahre nicht im Forum mitgelesen habe ;-), aber mich interessiert das jetzt doch, was ist mit Helferindustrie gemeint?

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Friday, 03.09.2010, 04:55 (vor 5611 Tagen) @ Goofos

Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?


Als Mann ganz bestimmt nicht. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde man bei
mir die Strafe voll ausschöpfen. Dieses Risiko hat aber die
Falschbeschuldigerin einfach nicht. Sie kann mit ultramilden Strafen
rechnen, sie kann davon ausgehen nur mit einer verbalen Belehrung weg
geschickt zu werden falls sie der Falschbeschuldigung überführt wird. Als
Frau müsste sie sich dann schon überaus saudämlich vor Gericht aufführen um
eine ordentliche Strafe zu riskieren.

Eigentlich wollte ich ne ehrlich Antwort und keine ideologisch gefärbte.

Du hast das Geschäftsprinzip nicht verstanden

Misogyn, Friday, 03.09.2010, 05:11 (vor 5611 Tagen) @ ray


Also was tust du? Zahlst du oder sagst du ihr "Dann zeig mich halt an!"


Okay, dann habe ich Dein ursprüngliches Posting missverstanden und dachte
an einen gerichtlichen Vergleich. Zu der Frage, ich würde nicht zahlen,
aber ich kann mir vorstellen, dass manche aus Furcht lieber bezahlen.

Die meisten zahlen, aber du nicht? Du willst wissen was passiert?

Ok, dann wirst du angezeigt. Erstmal verhaftet. Wenn die Polizei keine Spermaspuren findet oder ihre Aussage voller Widersprüche ist, hast du evtl. gute Chancen freigesprochen zu werden.

Aber dein Ruf ist trotzdem ruiniert. Dein Mietverhältnis wird gekündigt. Probleme mit dem Arbeitgeber durcj längere Untersuchungshaft etc...

Nicht sehr angenehm. Der Frau passiert gar nichts.

Der Freispruch nützt dir nichts weil dein Leben so oder so ruiniert ist.

Die Frauen können also damit rechnen, dass von 10 Männern nur einer die Zahlung verweigert.

Fake-Alarm

Karl Toffel, Friday, 03.09.2010, 05:29 (vor 5611 Tagen) @ ray

Heute wieder mit der Straßenbahn (Tram) gefahren.
Über mir ein hübsches Plakat:
Hilfe!
... für Frauen in Not - Tel ...
... für misshandelte Frauen Tel ...
... für vergewaltigte Frauen. Tel ...
... Für schwule Vergewaltigungsopfer ...

für Männer? Fehlanzeige.

Schon mal von Frauenberatungsstellen in zweidutzendfacher Ausfertigung im Telefonbuch gelesen? Frauen-"Gleichstellungsstellen" in Firmen mit mindestens 65% Frauenanteil genossen? Versehentlich auf einem Frauenparkplatz geparkt, weil der besser liegt als der für (geistig) Behinderte? Die neusten Ergüsse der Städtischen Frauenbeauftragten gelesen, warum es "unerträglich ist, dass die Ampel am Rosa-Luxemburg-Platz immer noch ein grünes "Männchen" zeigt? Hat Dir die neue Ministerin für Emanzipation aus NRW dazu noch kein aufmunterndes Kärtchen geschickt? Hach, Duh Ahrmäääh!

Weisste, Du Troll, das Thema erklärt Dir besser Deine Mami, wenn sie morgen aus dem Tattoo-Studio kommt, sich ihre Jeans und den Schlabber-Pulli übergezogen, die Kippe aus dem Maul genommen hat und mit ihren Auslassungen fertig ist, warum Dein Papi ein Arschloch ist, der sie für eine Schlampe hält.

Drohen muss man gar nicht

Mus Lim ⌂, Friday, 03.09.2010, 06:17 (vor 5611 Tagen) @ ray

Nun, einige haben sich über die Unabhängigkeit von Richtern und deren
Entscheidungen beschwert. Denn sie könnten das auch zum eigenen
Machtmissbrauch nutzen. Wenn so ein Richter ziemlich unabhängig ist und
kaum kündbar, dann ist es auf der anderen Seite schwieriger ihn zur "Hure
zu machen". Denn mit was will man ihn locken oder drohen?

Drohen muss man gar nicht,
die juristische Ausbildung ist so angelegt, dass die in der Justiz Tätigen jedem Herren gut dienen können. Wie bekannt stellt für Juristen der Wechsel zur Hitler-Diktatur und die Rolle rückwärts zur Demokratie eine leicht zu bewältigende Aufgabe dar.

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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Was ist mit Helferindustrie gemeint?

Mus Lim ⌂, Friday, 03.09.2010, 06:19 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sorry wenn ich wieder eine dumme Frage stelle, weil ich die letzten 5
Jahre nicht im Forum mitgelesen habe ;-), aber mich interessiert das jetzt
doch, was ist mit Helferindustrie gemeint?

http://www.dfuiz.net/kap_3/3-3/index.html

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Fragender, Friday, 03.09.2010, 10:14 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im
gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die Strafe
für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.

Nenne mir ein Fall, wo eine Falschbeschuldigerin empfindlich bestraft wurde und nicht nur mit verschärfter Bachblütentherapie. Also?

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 10:18 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sorry, aber mit was belegst Du die These, dass Falschbeschuldigerinnen
ohnehin nicht bestraft werden?

Sie werden es einfach nicht oder nicht angemessen (d.h., adäquat zu angerichteten/beabsichtigten Schaden).

Nenn doch mal ein Beispiel, anstatt zu versuchen, hier ständig jedermann clever zu examinieren. Liefern, nicht bestellen, so lautet hier die Devise.

--
[image]

Falschbeschuldigerinnen...

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 10:35 (vor 5611 Tagen) @ ray

Die gesetzlichen Mittel sind da. Man muss sie auch zur Anwendung bringen.
D.h. der Geschädigte muss klagen.

Nö. Das alles sind keine Antragsdelikte, sondern Offizialdelikte, nicht ohne Grund, da muss die StA von sich aus ermitteln, wenn sie Kenntnis von einer möglichen Straftat erhält.

Natürlich wird sie ihrer Ermittlungspflicht regelmäßig nur gerecht, wenn ein Mann der potentielle Täter ist. Handelt es sich um eine Frau, muss schon der betroffene Mann selbst klagen, ohne die vom Gesetzgeber gewünschte staatliche "Beihilfe", nicht wahr? Das wird seitens der Behörden und der Allgemeinheit offenbar erwartet. Genau dein Standpunkt ist somit ein Teilaspekt des Problems.


Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?

So weit denken die doch gar nicht. Warum sollten sie auch? Ihnen passiert ja doch nichts.

Führt man als Mann eine entsprechende Klage, muss man sich ggfs. für Falschbeschuldigung & Co. verantworten, daher ist die Hemmung größer, überhaupt eine Anzeige zu erstatten. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, das kann nämlich auch gut nach hinten losgehen, selbst wenn man im Recht ist.

Als Mann ist man da also vorsichtiger, da man im Gegensatz zu einer Frau vollumfänglich für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird.

Ich selbst kannte mal einen Kerl (Vergangenheitsform nicht unbegründet, er ist tot), der wurde einer sexuellen Nötigung beschuldigt. Er wehrte sich, indem er eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung erstattete (hätte er besser vorher mal einen Anwalt gefragt...), woraufhin die Dame ihn prompt der Vergewaltigung bezichtigte. War ihr vorher glatt entfallen. Kann man als diagnostizierte Borderlinerin schon mal vergessen.

--
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Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 10:36 (vor 5611 Tagen) @ ray

Eigentlich wollte ich ne ehrlich Antwort und keine ideologisch gefärbte.

Ideologisch war das nicht. Keine Projektionen bitte, das ist hier nicht erwünscht.

--
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2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 10:44 (vor 5611 Tagen) @ ray

Nö, warum? Es bleiben Einzelfälle, egal in welche Richtung, interessanter
dazu wären Statistiken und Studien.

Dann musst du halt selber mal ein bisschen suchen:

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

Und lies nicht nur den Satz, sondern auch die Ausführungen ab Seite 160. Soviel zum Thema "Einzelfälle". Die niedrigste Schätzung ist, dass 20-33% aller Anzeigen Falschbeschuldigungen sind, die Skala reicht auch bis über 60%.

Weitergehende Studien gibt es dazu aus ideologischen Gründen nicht, wie es lange Zeit aus denselben Gründen auch keine Studien zu häuslicher Gewalt gab, heute gibt es sie und sie ergeben, dass häusliche Gewalt sogar eher von Frauen als von Männern verübt wird.

Also alles nur eine Frage der Zeit.

Eine Staatsanwältin erklärt, warum nur 10 % aller angezeigten Vergewaltigungsfälle überhaupt erst zur Anklage kommen:

http://www.jurablogs.com/de/oberstaatsanwaeltin-gabriele-gordons-bemerkenswerte-usserungen-zu-sexuellen

"Bei durchschnittlich 200 Strafanzeigen jährlich wegen angeblicher Sexualdelikte komme es zu ca. 170 Einstellungen, 20 Fälle würden angeklagt und in 10 Fällen würden sogar Anklagen gegen die Anzeigeerstatter wegen falscher Verdächtigung bzw. bewusster Falschaussage erhoben, sagt Frau Gordon."

Alles Einzelfälle? Bestimmt, Herr "provokanter Besserwisser".

Erst mal selber kundig machen, dann klug daher reden, ja? :)

--
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Es ist viel profaner

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 10:46 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sorry wenn ich wieder eine dumme Frage stelle, weil ich die letzten 5
Jahre nicht im Forum mitgelesen habe ;-), aber mich interessiert das jetzt
doch, was ist mit Helferindustrie gemeint?

Kannst du alles nachholen, hier wird ja alles archiviert.

Mach das mal und stell dann ... unkluge Fragen, ok?

--
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Eine neue weibliche Modererscheinung... (nt)

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 10:49 (vor 5611 Tagen) @ Christian

- kein Text -

--
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Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 03.09.2010, 11:33 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sorry, aber mit was belegst Du die These, dass Falschbeschuldigerinnen
ohnehin nicht bestraft werden?

Die These belege ich damit, dass Du mir keine deshalb bestraften Damen vorweisen kannst.
Angsichts des krassen Missverhältnisses zwischen Anzeigen und Verurteilungen von Vergewaltigungen müsste es nämlich eine signifikante Zahl von Falschbeschuldigerinnen in den Gefängnissen geben, wenn die Damen denn tatsächlich bestraft würden.

Viele Grüße
Wolfgang

Du hast das Geschäftsprinzip nicht verstanden

ray, Friday, 03.09.2010, 11:47 (vor 5611 Tagen) @ Misogyn

Ok, dann wirst du angezeigt. Erstmal verhaftet. Wenn die Polizei keine
Spermaspuren findet oder ihre Aussage voller Widersprüche ist, hast du
evtl. gute Chancen freigesprochen zu werden.

Man wird nicht automatisch verhaftet, wenn man angezeigt wird. Genausowenig, wenn ich behaupten würde, das Du mein Fahrrad gestohlen hast, müsstest Du keinen Tag im Gefängnis verbringen.

Nicht sehr angenehm. Der Frau passiert gar nichts.

Wieso nimmst Du an, dass ich wegen der Untersuchungshaft gekündigt werde, aber eine Frau, die beispielsweise wegen Falschaussage eine Bewährungsstrafe erhält, beruflich nichts passieren würde?

Die Frauen können also damit rechnen, dass von 10 Männern nur einer die
Zahlung verweigert.

Okay, wenn Du meinst. Ich hab halt geschrieben, was ich machen würde

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Friday, 03.09.2010, 12:09 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Sorry, aber mit was belegst Du die These, dass Falschbeschuldigerinnen
ohnehin nicht bestraft werden?


Sie werden es einfach nicht oder nicht angemessen (d.h., adäquat zu
angerichteten/beabsichtigten Schaden).

Nenn doch mal ein Beispiel, anstatt zu versuchen, hier ständig jedermann
clever zu examinieren. Liefern, nicht bestellen, so lautet hier die Devise.

Z.B. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:are_VVn8Py8J:www.rbbonline.de/kontraste/beitrag/2007/vergewaltig...

Dort erhält eine Frau von der Polizei eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Vergewaltigung, weil sie am helligten Tage (Tat passierte nachts) nichts wiedererkennen konnte.

Aber was sagt so ein Beispiel jetzt? Ich finde ich nicht viel, weil da jeder mit einem Einzelbeispiel kommen kann und sagt, ich kenne da einen ganz anderen Fall. Einzelbeispiele sind kein Beleg für die eine oder andere Richtung. Wichtiger sind Statistiken und Studien.

Eine weibliche Erscheinung, aber überhaupt nicht neu:

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 03.09.2010, 12:13 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

' ... "Nach Angaben des "Innocent Project", einer Hilfsorganisation für unschuldige US-Häftlinge, sind bis vergangenen Freitag 208 Frauen und Männer aus den Kerkern befreit worden. Mehr als 90 Prozent von ihnen hatte man Vergewaltigung vorgeworfen - ein Verbrechen, das sich wegen der Spermaspuren besonders leicht mit Hilfe von DNA-Tests aufklären lässt. Im Durchschnitt hatten die zu Unrecht Verurteilten zwölf Jahre hinter Gittern verbracht. 15 von ihnen waren sogar zum Tode verurteilt und sind den Henkern nur knapp entronnen. ...' (Der Spiegel 49 /2007)
Man kann sich vorstellen wie viele Täterinnen für ihre Falschbeschuldigung belangt wurden.

Viele Grüße
Wolfgang

andere Fragestellung - Rache nehmen

ray, Friday, 03.09.2010, 12:16 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Eigentlich wollte ich ne ehrlich Antwort und keine ideologisch gefärbte.


Ideologisch war das nicht. Keine Projektionen bitte, das ist hier nicht
erwünscht.

Für mich ist das schon ideologisch gefärbt, wenn man so argumentiert, als Frau geht man kein Risiko ein, als Mann schon. Ich wollte einfach wissen, wie Du persönlich Dich entscheiden würdest.

Aber gut, man könnte die Frage auch umformulieren. Würdet ihr, um euch an jemanden persönlich zu rächen, etwas tun, bei dem das Risiko bestehen kann, dafür gerichtlich belangt zu werden, auch wenn dieses Risiko sagen wir unter 50% liegt? Anderer Text, aber derselbe Inhalt.

Oder nochmal anders gefragt, habt ihr es schon einmal getan? Denn sich an jemanden gerächt hat jeder schon mal (schliesslich sind wir alles keine Gutmenschen ;-)). Die Frage ist, ist man schon so weit gegangen, dass man etwas strafbares gemacht hat und sich damit selber Schaden konnte?

Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

ajk, Friday, 03.09.2010, 12:23 (vor 5611 Tagen) @ ray

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren.


Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.

Muahaha! Muhahahahaha! MUHAHAHAHAHAHAAAAA... Kachelmann ist seit MONATEN im Gefängniss, seine Firmen könnten pleite gehen..
Die Frau war halt verwirrt, sie hat überreagiert, eigentlich war das nicht so gemeint..

Sorry aber Du weisst schon was unser Hauptproblem bei den Maskulisten ist? Das Frauen einen Freischein haben..

Es wäre
interessant eine Umfrage zu starten, wie viele Männer schon mit dem
Vergewaltigungsvorwurf konfrontiert wurden (ohne Polizei und Gericht),

Und wieviel sie gezahlt haben um ein Verfahren abzuwenden. Denn darum

geht

es ja in den meisten Fällen. Gäbe es keine "Vergewaltigung" könnten

sich

viele Frauen kein Shopping mehr leisten.


Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann man
einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte als
Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen, wenn
es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder wird
verurteilt.

Ui.. Aber man kann den Mann erpressen. Entweder er zahlt Geld oder sie sagt das er Vergewaltigt hat.

/ajk

--
Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

ray, Friday, 03.09.2010, 12:26 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Nö, warum? Es bleiben Einzelfälle, egal in welche Richtung,

interessanter

dazu wären Statistiken und Studien.


Dann musst du halt selber mal ein bisschen suchen:

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich
mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.
Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw.
falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden
Anzeige.“

Und lies nicht nur den Satz, sondern auch die Ausführungen ab Seite 160.
Soviel zum Thema "Einzelfälle". Die niedrigste Schätzung ist, dass 20-33%
aller Anzeigen Falschbeschuldigungen sind, die Skala reicht auch bis über
60%.

Weitergehende Studien gibt es dazu aus ideologischen Gründen nicht, wie es
lange Zeit aus denselben Gründen auch keine Studien zu häuslicher Gewalt
gab, heute gibt es sie und sie ergeben, dass häusliche Gewalt sogar eher
von Frauen als von Männern verübt wird.

Ja, danke für den Link, der wurde hier schonmal gebracht. Ich werde es mir auch durchlesen, dauert halt nur länger, sind mehrere hundert Seiten. In einer Sache muss ich Dir widersprechen. Wenn es aus ideologischen Gründen keine weitergehenden Studiem gibt, dann dürfte es die von der bayrischen Polizei und den Studien, auf denen die sich beziehen, auch nicht geben.

Eine Staatsanwältin erklärt, warum nur 10 % aller angezeigten
Vergewaltigungsfälle überhaupt erst zur Anklage kommen:

http://www.jurablogs.com/de/oberstaatsanwaeltin-gabriele-gordons-bemerkenswerte-usserungen-zu-sexuellen

"Bei durchschnittlich 200 Strafanzeigen jährlich wegen angeblicher
Sexualdelikte komme es zu ca. 170 Einstellungen, 20 Fälle würden angeklagt
und in 10 Fällen würden sogar Anklagen gegen die Anzeigeerstatter wegen
falscher Verdächtigung bzw. bewusster Falschaussage erhoben, sagt Frau
Gordon."

Alles Einzelfälle? Bestimmt, Herr "provokanter Besserwisser".

Wenn schon Herr "provokanter Hinterfrager" ;-). Zwei Aussagen kann man aus den Text herauslesen. Zum einen, dass viele Anzeigen das Produkt falscher Erinnerungen sind. Das Phänomen das nach psychologischen Behandlungen die Patienten sich plötzlich an Gewalttaten und Vergewaltigungen erinnern, die so gar nicht stattgefunden haben, ist durchaus bekannt. Und die zweite Aussage zeigt, es gibt sehr wohl Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung, was hier von manchen kategorisch abgestritten wird, im Verhältnis 1:2 zu den durchgeführten Gerichtsverhandlungen.

Erst mal selber kundig machen, dann klug daher reden, ja? :)

Gerne :-)

Jo, dann bring Deine Mami mal mit ins Forum (kT)

ray, Friday, 03.09.2010, 12:27 (vor 5611 Tagen) @ Karl Toffel

Danke für die nicht dumme Antwort (kT)

ray, Friday, 03.09.2010, 12:29 (vor 5611 Tagen) @ Mus Lim

Es ist viel profaner

ray, Friday, 03.09.2010, 12:30 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Sorry wenn ich wieder eine dumme Frage stelle, weil ich die letzten 5
Jahre nicht im Forum mitgelesen habe ;-), aber mich interessiert das

jetzt

doch, was ist mit Helferindustrie gemeint?


Kannst du alles nachholen, hier wird ja alles archiviert.

Mach das mal und stell dann ... unkluge Fragen, ok?

Das werde ich mit Sicherheit machen, keine Sorge. :-)

Falschbeschuldigerinnen...

ray, Friday, 03.09.2010, 12:40 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Die gesetzlichen Mittel sind da. Man muss sie auch zur Anwendung

bringen.

D.h. der Geschädigte muss klagen.


Nö. Das alles sind keine Antragsdelikte, sondern Offizialdelikte, nicht
ohne Grund, da muss die StA von sich aus ermitteln, wenn sie Kenntnis von
einer möglichen Straftat erhält.

Natürlich wird sie ihrer Ermittlungspflicht regelmäßig nur gerecht, wenn
ein Mann der potentielle Täter ist. Handelt es sich um eine Frau, muss
schon der betroffene Mann selbst klagen, ohne die vom Gesetzgeber
gewünschte staatliche "Beihilfe", nicht wahr? Das wird seitens der Behörden
und der Allgemeinheit offenbar erwartet. Genau dein Standpunkt ist somit
ein Teilaspekt des Problems.

An anderer Stelle habe ich geschrieben, nur ein juristischer Laie zu sein, von daher weiss ich nicht genau, wie das in der Praxis aussieht. Wobei eine Anklage wegen Verleumdung eine zivilrechtliche Sache wäre, die man als Einzelperson melden kann. Und wie aus Deinem Link im anderen Posting zu entnehmen ist, kommen auf zwei Gerichtsverhandlungen wegen Vergewaltigung, eine Verhandlung wegen Falschaussage. Also die gesetzlichen Mittel werden anscheinend doch genutzt.


Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?


So weit denken die doch gar nicht. Warum sollten sie auch? Ihnen passiert
ja doch nichts.

Indem man seine Aussagen ständig wiederholt, werden sie auch nicht richtiger (gilt natürlich auch für meine Aussagen ;-)). An dieser Stelle drehen wir uns im Kreis.


Führt man als Mann eine entsprechende Klage, muss man sich ggfs. für
Falschbeschuldigung & Co. verantworten, daher ist die Hemmung größer,
überhaupt eine Anzeige zu erstatten. Vor Gericht und auf hoher See ist man
in Gottes Hand, das kann nämlich auch gut nach hinten losgehen, selbst wenn
man im Recht ist.

Als Mann ist man da also vorsichtiger, da man im Gegensatz zu einer Frau
vollumfänglich für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird.

Jetzt wäre es aber gut, wenn Du ein Beispiel nennst, wo ein Mann wegen einer anzeigten Falschbeschuldigung eine Frau, wiederum selbst wegen Falschbeschuldigung angezeigt wurde.

Ich selbst kannte mal einen Kerl (Vergangenheitsform nicht unbegründet, er
ist tot), der wurde einer sexuellen Nötigung beschuldigt. Er wehrte sich,
indem er eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung erstattete (hätte er besser
vorher mal einen Anwalt gefragt...), woraufhin die Dame ihn prompt der
Vergewaltigung bezichtigte. War ihr vorher glatt entfallen. Kann man als
diagnostizierte Borderlinerin schon mal vergessen.

Was ist aus der Anzeige wegen sexueller Nötigung geworden?

Du hast das Geschäftsprinzip nicht verstanden

Robert ⌂, München, Friday, 03.09.2010, 15:09 (vor 5611 Tagen) @ Misogyn

Frau droht: "Wenn du mir nicht das und das gibst, dann zeige ich dich an
wegen Vergewaltigung"

Also was tust du? Zahlst du oder sagst du ihr "Dann zeig mich halt an!"

Mir noch nicht passiert. Aber evtl. wär derartiges ne Idee wert:
"du willst also absichtlich mein Leben zerstören? Wenn du das wirklich tust, wirst du deswegen sehr viele Schmerzen bekommen. Kannst dir ja aussuchen: alle Knochen brechen oder gleich umbringen. Ich hab dann ja eh nichts mehr zu verlieren." o.ä. ;)

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Robert ⌂, München, Friday, 03.09.2010, 15:23 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sie werden es einfach nicht oder nicht angemessen (d.h., adäquat zu
angerichteten/beabsichtigten Schaden).

Nenn doch mal ein Beispiel, anstatt zu versuchen, hier ständig

jedermann

clever zu examinieren. Liefern, nicht bestellen, so lautet hier die

Devise.

Z.B.
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:are_VVn8Py8J:www.rbbonline.de/kontraste/beitrag/2007/vergewaltig...

Dort erhält eine Frau von der Polizei eine Anzeige wegen Vortäuschung
einer Vergewaltigung, weil sie am helligten Tage (Tat passierte nachts)
nichts wiedererkennen konnte.

Aber was sagt so ein Beispiel jetzt? Ich finde ich nicht viel, weil da

Das zeigt, daß du herumlavierst. Hier waren keine Beispiele, daß eine Frau wegen Vortäuschung einer Vergewaltigung verurteilt wurde.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Ray = feministisches U-Boot?

Uboot-Detektor, Friday, 03.09.2010, 15:47 (vor 5611 Tagen) @ ray


Aber gut, man könnte die Frage auch umformulieren. Würdet ihr, um euch an
jemanden persönlich zu rächen, etwas tun, bei dem das Risiko bestehen kann,
dafür gerichtlich belangt zu werden, auch wenn dieses Risiko sagen wir
unter 50% liegt? Anderer Text, aber derselbe Inhalt.

Oder nochmal anders gefragt, habt ihr es schon einmal getan? Denn sich an
jemanden gerächt hat jeder schon mal (schliesslich sind wir alles keine
Gutmenschen ;-)). Die Frage ist, ist man schon so weit gegangen, dass man
etwas strafbares gemacht hat und sich damit selber Schaden konnte?

Jede Wette Ray ist kein Mann!

So doofe Fragen habe ich in meinem Leben noch nie gehört. Nur eine Frau, die sich in Frauenwelten aufhält, kann so unwissend übr die Realität sein.

Jetzt versucht sie es mit Fangfragen und will euch in die Gewaltecke stellen.

Es ist profan

adler, Kurpfalz, Friday, 03.09.2010, 15:53 (vor 5611 Tagen) @ ray


Sorry wenn ich wieder eine dumme Frage stelle

Das brauchst du nicht extra zu betonen, daß du wieder eine dumme Frage stellst. Es reicht, wenn du "Frage" schreibst. Daß es eine dumme, provozierende Troll-Frage wird, versteht sich bei dir schon von selbst. Ich habe von dir jedenfalls noch nichts anderes gelesen.

adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Sehe ich ähnlich (nt)

Imageberater_ul, Friday, 03.09.2010, 16:14 (vor 5611 Tagen) @ Uboot-Detektor

- kein Text -

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

Imageberater_ul, Friday, 03.09.2010, 16:20 (vor 5611 Tagen) @ ray


Ja, danke für den Link, der wurde hier schonmal gebracht. Ich werde es mir
auch durchlesen, dauert halt nur länger, sind mehrere hundert Seiten.

Trotzdem redest du von Einzelfällen? Obwohl dir diese Studie schon bekannt ist? Aha.

In
einer Sache muss ich Dir widersprechen. Wenn es aus ideologischen Gründen
keine weitergehenden Studiem gibt, dann dürfte es die von der bayrischen
Polizei und den Studien, auf denen die sich beziehen, auch nicht geben.

Dürfte die einzige Studie dieser Art sein.


Wenn schon Herr "provokanter Hinterfrager" ;-).

Nope. Oder denkst du, das war ernst gemeint? Eher "nervende Unwissende". Provokant ist was anderes...

Zwei Aussagen kann man aus
den Text herauslesen. Zum einen, dass viele Anzeigen das Produkt falscher
Erinnerungen sind. Das Phänomen das nach psychologischen Behandlungen die
Patienten sich plötzlich an Gewalttaten und Vergewaltigungen erinnern, die
so gar nicht stattgefunden haben, ist durchaus bekannt. Und die zweite
Aussage zeigt, es gibt sehr wohl Strafanzeigen wegen falscher
Verdächtigung, was hier von manchen kategorisch abgestritten wird, im
Verhältnis 1:2 zu den durchgeführten Gerichtsverhandlungen.

7,4% Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen haben eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung zur Folge. Die Frage ist, wieviele dieser Anzeigen zu einer Verurteilung führen und wie hart dann bestraft wird.


Gerne :-)

Dann mal los.

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Imageberater_ul, Friday, 03.09.2010, 16:22 (vor 5611 Tagen) @ ray


Aber was sagt so ein Beispiel jetzt?

Nix.

Ich finde ich nicht viel, weil da
jeder mit einem Einzelbeispiel kommen kann und sagt, ich kenne da einen
ganz anderen Fall. Einzelbeispiele sind kein Beleg für die eine oder andere
Richtung. Wichtiger sind Statistiken und Studien.

Jupp, ich habe dir eine geliefert.

Falschbeschuldigerinnen...

Imageberater_ul, Friday, 03.09.2010, 16:24 (vor 5611 Tagen) @ ray


Was ist aus der Anzeige wegen sexueller Nötigung geworden?

Ein Suizid.

Dass das 'ne Frau ist, ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

Imageberater_ul, Friday, 03.09.2010, 16:25 (vor 5611 Tagen) @ ray

- kein Text -

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

Robert ⌂, München, Friday, 03.09.2010, 17:57 (vor 5611 Tagen) @ ray

Nö, warum? Es bleiben Einzelfälle, egal in welche Richtung, interessanter
dazu wären Statistiken und Studien.

Es wäre halt mal schön, wenigstens einen "Einzelfall" zu erfahren...

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

Robert ⌂, München, Friday, 03.09.2010, 18:00 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

"Bei durchschnittlich 200 Strafanzeigen jährlich wegen angeblicher
Sexualdelikte komme es zu ca. 170 Einstellungen, 20 Fälle würden angeklagt
und in 10 Fällen würden sogar Anklagen gegen die Anzeigeerstatter wegen
falscher Verdächtigung bzw. bewusster Falschaussage erhoben, sagt Frau
Gordon."[/i]

Und bei diesen letzteren 10 Fällen wäre es interessant, zu welchen Verurteilungen in welcher Höhe (oder ob überhaupt) es gekommen ist.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

AW: Ja, seit 2010 (GewSchG) kann Frau alles behaupten!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 03.09.2010, 18:18 (vor 5611 Tagen) @ ray

Wie lautete die konkrete Anzeige?

Mord § 211 StGB und die Alte lebt heute noch quietschvergnügt. Bis heute keinerlei Tatsachenbeweise. Gerne sende ich dir mal den Strafantrag zu. Ich hab die ganzen Polizeiakten als Kopie!

Inwieweit ist im Gesetzestext die Umkehr der Unschuldsvermutung zu
erkennen?

Träumst du? Das Gesetz ist doch so angelegt! Leute wie Prof. M. Bock haben auf die Missbrauchsmöglichkeit hingewiesen und die Praxis gibt ihm Recht. Du bekommst im gelben Brief die AO und darfst binnen 3 Tagen aus deiner Wohnung ausziehen. Wohin zu ziehen sollst, interessiert die noch weniger. Alles so gewollt. Die haben "die gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung" sogar offen diskutiert und für gut befunden. Dieses Gesetz ist für Frauen so eine Art Erstschlagswaffe im Kampf um die gemeinsamen Kinder.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Wenn Du das glauben tust zu müssen (kT)

ray, Friday, 03.09.2010, 22:10 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater_ul

sich an jemanden rächen

ray, Friday, 03.09.2010, 22:13 (vor 5611 Tagen) @ Uboot-Detektor

Aber gut, man könnte die Frage auch umformulieren. Würdet ihr, um euch an
jemanden persönlich zu rächen, etwas tun, bei dem das Risiko bestehen kann,
dafür gerichtlich belangt zu werden, auch wenn dieses Risiko sagen wir
unter 50% liegt? Anderer Text, aber derselbe Inhalt.

Oder nochmal anders gefragt, habt ihr es schon einmal getan? Denn sich an
jemanden gerächt hat jeder schon mal (schliesslich sind wir alles keine
Gutmenschen ;-)). Die Frage ist, ist man schon so weit gegangen, dass man
etwas strafbares gemacht hat und sich damit selber Schaden konnte?

Jede Wette Ray ist kein Mann!

So doofe Fragen habe ich in meinem Leben noch nie gehört. Nur eine Frau, die sich in
Frauenwelten aufhält, kann so unwissend übr die Realität sein.

Jetzt versucht sie es mit Fangfragen und will euch in die Gewaltecke stellen.

Was hat denn das mit "will euch in die Gewaltecke stellen" zu tun? Hier wurde die These aufgestellt, es sei kein besonderes Risiko, wenn eine Frau einen Mann mit Vergewaltigungsvorwürfen in den Knast schickt. Darauf die Frage, ob schon mal jemand sich illegal an jemanden gerächt hat. Man muss hier jetzt nicht so tun, als wenn niemand hier im Leben mal Rache verübt hätte oder Rächegefühle auslebte. Das hat jeder Mensch schon einmal. Die Frage ist nur, ob man sich auch rächen würde, wenn das geringe Risiko bestanden hätte mit ernsthaften Konsequenzen erwischt zu werden? Ich glaube eher weniger, dass man wirklich bereit wäre so ein Risiko einzugehen, egal wie gering es wäre. Dass das trotzdem Frauen machen (und leider zu viele), soll damit nicht abgestritten werden. Nur ist die Hemmschwelle dortlich höher als einige hier denken. Achja, und für dieser Einschätzung muss man nicht zwangsläufig eine Frau sein, sondern genügen auch ein gesunder Menschenverstand und etwas Empathie. ;-)

Na dann

ray, Friday, 03.09.2010, 22:17 (vor 5611 Tagen) @ adler


Sorry wenn ich wieder eine dumme Frage stelle


Das brauchst du nicht extra zu betonen, daß du wieder eine dumme Frage
stellst. Es reicht, wenn du "Frage" schreibst. Daß es eine dumme,
provozierende Troll-Frage wird, versteht sich bei dir schon von selbst. Ich
habe von dir jedenfalls noch nichts anderes gelesen.

Dann hast Du mit Imageberater ein gutes Streitthema, ob ich nun provokant oder nur nervig bin. ;-)

sich an jemanden rächen

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 22:25 (vor 5611 Tagen) @ ray

Hier
wurde die These aufgestellt, es sei kein besonderes Risiko, wenn eine Frau
einen Mann mit Vergewaltigungsvorwürfen in den Knast schickt.

Nicht "These", sondern "Feststelllung".

Darauf die
Frage, ob schon mal jemand sich illegal an jemanden gerächt hat. Man muss
hier jetzt nicht so tun, als wenn niemand hier im Leben mal Rache verübt
hätte oder Rächegefühle auslebte.

Spekulation.

Das hat jeder Mensch schon einmal.

Spekulation. Und abgesehen davon, welche Relevanz hat das?

Die
Frage ist nur, ob man sich auch rächen würde, wenn das geringe Risiko
bestanden hätte mit ernsthaften Konsequenzen erwischt zu werden?

Soweit denken Frauen in dem Moment doch gar nicht. Sie sind es gewohnt, dass jeder sie schützt und ihnen alles durchgehen lässt, warum sollten sie also?

Ich glaube
eher weniger, dass man wirklich bereit wäre so ein Risiko einzugehen, egal
wie gering es wäre.

Das zeigen die Zahlen. Frauen gehen da wirklich selbstgefährdend vor, weil sie es offenbar nicht besser wissen und auch keinerlei Gefahrenbewusstsein haben, da sie unter Welpenschutz stehen.

Dass das trotzdem Frauen machen (und leider zu viele),
soll damit nicht abgestritten werden. Nur ist die Hemmschwelle dortlich
höher als einige hier denken.

Sieht man.

Achja, und für dieser Einschätzung muss man
nicht zwangsläufig eine Frau sein, sondern genügen auch ein gesunder
Menschenverstand und etwas Empathie. ;-)

Empathie ist ein derart wertloser, weil inflationär gebrauchter Begriff...

Empathisch ist erstmal jeder, es sei denn, es liegt eine psychische Erkrankung vor. Wenn Frauen mit ihrer Empathie werben, könnten sie auch mit ihrer Atmung werben, das ist nun mal nix Besonderes.

--
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Na dann

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 22:33 (vor 5611 Tagen) @ ray

Dann hast Du mit Imageberater ein gutes Streitthema, ob ich nun provokant
oder nur nervig bin. ;-)

Darüber streitet hier irgendwer?

--
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sich an jemanden rächen

ray, Friday, 03.09.2010, 22:41 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Hier
wurde die These aufgestellt, es sei kein besonderes Risiko, wenn eine

Frau

einen Mann mit Vergewaltigungsvorwürfen in den Knast schickt.


Nicht "These", sondern "Feststelllung".

Gut dann eben Feststellung.

Darauf die
Frage, ob schon mal jemand sich illegal an jemanden gerächt hat. Man

muss

hier jetzt nicht so tun, als wenn niemand hier im Leben mal Rache

verübt

hätte oder Rächegefühle auslebte.


Spekulation.

Das hat jeder Mensch schon einmal.


Spekulation. Und abgesehen davon, welche Relevanz hat das?

Was heisst jetzt Spekulation? Willst Du behaupten, Du hast Dich im Leben nie an jemanden gerächt und sei es noch so harmlos gewesen? Die Relevanz besteht darin, dass praktisch jeder vor der Situation stand, Rachpläne zu schmieden. Nur ist die Hemmung verdammt hoch, etwas durchzuziehen, womit man sich selbst gefährden könnte.

Die
Frage ist nur, ob man sich auch rächen würde, wenn das geringe Risiko
bestanden hätte mit ernsthaften Konsequenzen erwischt zu werden?


Soweit denken Frauen in dem Moment doch gar nicht. Sie sind es gewohnt,
dass jeder sie schützt und ihnen alles durchgehen lässt, warum sollten sie
also?

Aha, also sie planen einen Racheakt, der gut vorbereitet sein muss, damit die vorgebrachten Beweise überzeugend klingen. Das bedarf einiges an Planungsarbeit, aber denken nicht daran, dass sie damit sich selbst gefährden? Ziemlich erstaunlich.

Okay, mal angenommen es wäre so. Was würde dann eine total Verschärfung der Falschaussagengesetze usw. bringen? Da sie sowieso nicht daran denken, würde es nicht die Zahl der falschen Beschuldigungen senken.

sich an jemanden rächen

Imageberater, Friday, 03.09.2010, 22:47 (vor 5611 Tagen) @ ray

Aha, also sie planen einen Racheakt, der gut vorbereitet sein muss, damit
die vorgebrachten Beweise überzeugend klingen.

In 85% der Beschuldigungen kommt es zu einer Einstellung. Nicht sehr überzeugend also.

Das bedarf einiges an
Planungsarbeit, aber denken nicht daran, dass sie damit sich selbst
gefährden? Ziemlich erstaunlich.

85% Einstellungen, davon geschätzt 63% Falschbeschuldigungen. Tolle Planungsarbeit...


Okay, mal angenommen es wäre so. Was würde dann eine total Verschärfung
der Falschaussagengesetze usw. bringen?

Mehr Planung oder weniger Falschbeschuldigungen.

Da sie sowieso nicht daran denken,
würde es nicht die Zahl der falschen Beschuldigungen senken.

Sobald ein paar Weiber mehr im Bau hocken, denken sie dran.

--
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sich an jemanden rächen

ray, Saturday, 04.09.2010, 00:33 (vor 5610 Tagen) @ Imageberater

Okay, mal angenommen es wäre so. Was würde dann eine total Verschärfung
der Falschaussagengesetze usw. bringen?


Mehr Planung oder weniger Falschbeschuldigungen.

Da sie sowieso nicht daran denken,
würde es nicht die Zahl der falschen Beschuldigungen senken.


Sobald ein paar Weiber mehr im Bau hocken, denken sie dran.

Dann würden aber die schärferen Gesetze nicht helfen, wenn sie nicht angewendet werden. Die Gesetze sind jetzt schon da, also daran kann es nicht liegen. Und schon jetzt hätten die beschuldigten Männer die Möglichkeit, Strafantrag gegen die entsprechende Frau zu stellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag

In diesem Juraforum wird über so eine Möglichkeit diskutiert:
http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/anzeige-durch-falschaussage-171475

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 06:37 (vor 5610 Tagen) @ ray

Wichtiger sind Statistiken und Studien.

Sie wären wichtiger, wenn sie nicht so extrem manipulierbar und heutzutage auch manipuliert wären.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Darauf folgt natürlich keine Antwort...

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 06:38 (vor 5610 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Sorry, aber mit was belegst Du die These, dass Falschbeschuldigerinnen
ohnehin nicht bestraft werden?


Die These belege ich damit, dass Du mir keine deshalb bestraften Damen
vorweisen kannst.
Angsichts des krassen Missverhältnisses zwischen Anzeigen und
Verurteilungen von Vergewaltigungen müsste es nämlich eine signifikante
Zahl von Falschbeschuldigerinnen in den Gefängnissen geben, wenn die Damen
denn tatsächlich bestraft würden.

Viele Grüße
Wolfgang

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 06:43 (vor 5610 Tagen) @ ray

Hingegen wenn es mit
der Falschbeschuldigung klappt, ist der Falschbeschuldigte mit großer
Sicherheit ruiniert und hockt vielleicht im Knast. Es ist vielleicht

ein

kleines Glücksspiel für die Falschbeschuldigerin, aber nichts womit sie
wirklich etwas verlieren könnte.


Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?

Was für ein Risiko? Im RL passiert doch rein gar nichts! Es wäre das Selbe mit Mord: Wenn die Strafe auf Mord zwei Monate auf Bewährung wäre, gäbe es nur noch die Hälfte der Bevölkerung.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Du kappierst es wirklich nicht, oder?

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 06:47 (vor 5610 Tagen) @ ray

Ein Mann wird für gleiche Straftaten _f a k t i s c h_ anders bestraft, als eine Frau. Zu behaupten jetzt, so wie du es tust, wenn ein Mann das Risiko nicht auf sich nehmen wurde, dann tut es eine Frau auch nicht, ist mehr als schwach, es zeigt Absicht.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Unaufhörliches Applaudieren!

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 06:48 (vor 5610 Tagen) @ Uboot-Detektor

ray, fass dich mal kurz zwischen den Beinen bitte....

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Unsinn hoch vierzehn

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 06:52 (vor 5610 Tagen) @ ray

Wer hat hier etwas von Rache gesagt?

Du gehst davon aus, die Frau rächt sich für etwas, was ihr wohl der Mann angetan hat, und nur deshalb zeigt sie falsch an?

Was ist das für eine Argumentation?

Wenn du wirklich kein Weib bist, dann solltest du eins werden. Die Operation ist nicht sehr teuer, der Rest passt schon jetzt.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

sich an jemanden rächen

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 07:03 (vor 5610 Tagen) @ ray

Dann würden aber die schärferen Gesetze nicht helfen, wenn sie nicht
angewendet werden.

Wer hat von schärferen Gesetze gesprochen? Die vorhandenen reichen aus, wenn sie auch wahrgenommen werden.

Und schon jetzt hätten die beschuldigten Männer die
Möglichkeit, Strafantrag gegen die entsprechende Frau zu stellen.

Solche Anträge laufen im Sand, weil:

1. Gar nicht erst nachgegangen werden
2. Auch wenn eine Verurteilung erfolgt, die Strafe sehr mild ausfällt.

Oder kennst Du auch hart bestrafte Frauen, wegen Falscheaussagen?

Hm, hie Du schweigst... Sehr bedenklich.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

sich an jemanden rächen

Imageberater, Saturday, 04.09.2010, 09:37 (vor 5610 Tagen) @ ray

Dann würden aber die schärferen Gesetze nicht helfen, wenn sie nicht
angewendet werden. Die Gesetze sind jetzt schon da, also daran kann es
nicht liegen. Und schon jetzt hätten die beschuldigten Männer die
Möglichkeit, Strafantrag gegen die entsprechende Frau zu stellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag

Oh Gott, eine Wikipediajuristin. Prost Mahlzeit.

In diesem Juraforum wird über so eine Möglichkeit diskutiert:
http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/anzeige-durch-falschaussage-171475

Sehr interessant. Äh.

--
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Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Saturday, 04.09.2010, 14:38 (vor 5610 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Sorry, aber mit was belegst Du die These, dass Falschbeschuldigerinnen
ohnehin nicht bestraft werden?


Die These belege ich damit, dass Du mir keine deshalb bestraften Damen
vorweisen kannst.

Okay, ich werde mich in nächster Zeit mit Studien zu diesen Thema befassen und einlesen. Kann aber eine Weile dauern, wenn dabei was rauskommen soll.

Angsichts des krassen Missverhältnisses zwischen Anzeigen und
Verurteilungen von Vergewaltigungen müsste es nämlich eine signifikante
Zahl von Falschbeschuldigerinnen in den Gefängnissen geben, wenn die Damen
denn tatsächlich bestraft würden.

Muss nicht, wenn in vielen Fällen das gericht den Angeklagten aus Mangel an beweisen freispricht und nicht, weil eine Unschuld eindeutig bewiesen wurde.

warum werden die rechtsmittel so selten genutzt?

ray, Saturday, 04.09.2010, 14:40 (vor 5610 Tagen) @ Imageberater

Dann würden aber die schärferen Gesetze nicht helfen, wenn sie nicht
angewendet werden. Die Gesetze sind jetzt schon da, also daran kann es
nicht liegen. Und schon jetzt hätten die beschuldigten Männer die
Möglichkeit, Strafantrag gegen die entsprechende Frau zu stellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag


Oh Gott, eine Wikipediajuristin. Prost Mahlzeit.

Ich geb wenigstens zu, in dem fach nur ein Laie zu sein. Aber wenn wir schon dabei sind, warum zeigen so wenige Männer ihre Beschuldiger an? Die Rechtsmittel dazu haben sie jetzt schon.

sich an jemanden rächen

ray, Saturday, 04.09.2010, 14:46 (vor 5610 Tagen) @ Nikos

Dann würden aber die schärferen Gesetze nicht helfen, wenn sie nicht
angewendet werden.


Wer hat von schärferen Gesetze gesprochen? Die vorhandenen reichen aus,
wenn sie auch wahrgenommen werden.

Okay, sehe ich auch so.

Und schon jetzt hätten die beschuldigten Männer die
Möglichkeit, Strafantrag gegen die entsprechende Frau zu stellen.


Solche Anträge laufen im Sand, weil:

1. Gar nicht erst nachgegangen werden
2. Auch wenn eine Verurteilung erfolgt, die Strafe sehr mild ausfällt.

Imageberater hatte einen Link gebracht, nachdem von 200 Vergewaltigungsanzeigen ungefähr 20 zur Verhandlung kommen, bei 10 gibt es eine Anzeige wegen Falschaussage. Da steht nicht, das 10 wegen Falschaussage verurteilt werden. D.h. obwohl in 180 Fällen der Mann "vermutlich" nicht der Täter war, wird nur 10 mal die Anzeige erstattet. Also wird schon jetzt dieses rechtsmittel nicht genutzt. Und zu Punkt 2.), verzichtet man lieber auf die Anzeige, weil die Strafe sowieso mild wäre? Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, warum so viele Frauen ohne Schaden davonkommen.

Oder kennst Du auch hart bestrafte Frauen, wegen Falscheaussagen?

Hm, hie Du schweigst... Sehr bedenklich.

Ich werde mich in nächster Zeit mit diesem Thema mal intensiver beschäftigen. Ich glaube mit 5 Minuten googeln wird es nicht getan sein, wird schon mehr Zeit brauchen.

andere Gründe?

ray, Saturday, 04.09.2010, 14:48 (vor 5610 Tagen) @ Nikos

Wer hat hier etwas von Rache gesagt?

Du gehst davon aus, die Frau rächt sich für etwas, was ihr wohl der Mann
angetan hat, und nur deshalb zeigt sie falsch an?

Was anderes ausser Rache ist es, wenn eine Frau einen Mann der Vergewaltigung bezichtigt, die nicht stattgefunden hat?

Was ist das für eine Argumentation?

Wenn du wirklich kein Weib bist, dann solltest du eins werden. Die
Operation ist nicht sehr teuer, der Rest passt schon jetzt.

Auf Deine Beleidigung gehe ich jetzt nicht ein.

Gerichtskosten

ray, Saturday, 04.09.2010, 14:56 (vor 5610 Tagen) @ Imageberater

Hier
wurde die These aufgestellt, es sei kein besonderes Risiko, wenn eine

Frau

einen Mann mit Vergewaltigungsvorwürfen in den Knast schickt.


Nicht "These", sondern "Feststelllung".

Noch was anderes. Wer muss eigentlich die Gerichtskosten übernehmen, wenn es einen Freispruch aus Mangel an beweisen gibt?

andere Gründe?

Nikos, Athen, Saturday, 04.09.2010, 15:14 (vor 5610 Tagen) @ ray
bearbeitet von Nikos, Saturday, 04.09.2010, 15:30

Wer hat hier etwas von Rache gesagt?

Du gehst davon aus, die Frau rächt sich für etwas, was ihr wohl der

Mann

angetan hat, und nur deshalb zeigt sie falsch an?


Was anderes ausser Rache ist es, wenn eine Frau einen Mann der
Vergewaltigung bezichtigt, die nicht stattgefunden hat?

Ganz normale Dummheit vielleicht? Oder meinst du Rache weil der Mann die falschen Gardinen gekauft hat? Das wäre aber auch Dummheit.

Ich behaupte: Der Mann hat nichts getan, was eine solche schwerwiegende Aktion wie die Falschbeschuldigung verdienen wurde. Er wird aber trotzdem damit konfrontiert.

Aber auch wenn er was gaaaanz schlimmes getan hätte, dann gibt es andere Wege, ihn zu Rechenschaft zu ziehen, zB ganz normale Rechtsmitteln. Ihm der Vergewaltigung zu bezichtigen ist als wenn ich meine Frau, die mir morgens keinen Kaffe gemacht hat, krankenhausreif prügele. Darauf wurde ich die Höchststrafe bekommen, für das Gegenstück davon, die Falschbezichtigung zur Vergewaltigung, bekommt die Frau, wenn überhaupt, nur ein bisschen Bewährung.

Besser kann ich es dir nicht erklären.

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*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

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