Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Hure Justizia

Rainer ⌂, Wednesday, 31.01.2007, 19:15 (vor 6888 Tagen)

Hallo

Die Justiz bemüht über 200 Jahre alte Moralvostellungen zur Stützung der Wehrpflicht nur für Männer.

Der Wehrdienst als Pflichtdienst für Männer wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur rechtlich und theoretisch, sondern auch tatsächlich und praktisch eingefordert und erbracht. Seiner auf dem Wehrpflichtgesetz beruhenden Einführung liegen vom Gesetz- und Verfassungsgeber für wesentlich gehaltene und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte Differenzierungsüberlegungen zugrunde. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a. BVerfGE 48,127).

Glaube als Rechtfertigung.

Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten. Solche Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als Männer. Dies rechtfertigt es, Frauen in Friedenszeiten von einer Dienstverpflichtung ganz auszunehmen, wie dies in Art. 12a Abs. 1 und 4 GG geschehen ist. Davon unberührt ist, dass der Ausschluss der Frauen auch vom freiwilligen bewaffneten Dienst in den Streitkräften nicht mehr zeitgemäß ist, so dass der Verfassungsgeber ihn durch die Neufassung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG beseitigt hat (vgl. zur Gesamtproblematik: Gornig, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck, Grundgesetz, Band 1, 5. Aufl. 2005, Art. 12a Rn. 149 und 155). Angesichts dessen besteht zwischen der Regelung in Art. 12a GG einerseits und derjenigen in Art. 14 EMRK andererseits kein Widerspruch.

Der gesamte Text ist hier.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Hure Justizia

DschinDschin, Wednesday, 31.01.2007, 20:00 (vor 6888 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von DschinDschin, Wednesday, 31.01.2007, 20:04

Hallo

Die Justiz bemüht über 200 Jahre alte Moralvostellungen zur Stützung der
Wehrpflicht nur für Männer.

Der Wehrdienst als Pflichtdienst für Männer wird in der Bundesrepublik
Deutschland nicht nur rechtlich und theoretisch, sondern auch tatsächlich
und praktisch eingefordert und erbracht. Seiner auf dem Wehrpflichtgesetz
beruhenden Einführung liegen vom Gesetz- und Verfassungsgeber für
wesentlich gehaltene und in der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts anerkannte Differenzierungsüberlegungen
zugrunde. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine
freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische
Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19.
Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und
Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten
(BVerfG, Urteil vom
13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a. BVerfGE 48,127).

Glaube als Rechtfertigung.

Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen
sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten. Solche
Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach
wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als
Männer
. Dies rechtfertigt es, Frauen in Friedenszeiten von einer
Dienstverpflichtung ganz auszunehmen, wie dies in Art. 12a Abs. 1 und 4 GG
geschehen ist. Davon unberührt ist, dass der Ausschluss der Frauen auch vom
freiwilligen bewaffneten Dienst in den Streitkräften nicht mehr zeitgemäß
ist, so dass der Verfassungsgeber ihn durch die Neufassung des Art. 12a
Abs. 4 Satz 2 GG beseitigt hat (vgl. zur Gesamtproblematik: Gornig, in: v.
Mangoldt/ Klein/Starck, Grundgesetz, Band 1, 5. Aufl. 2005, Art. 12a Rn.
149 und 155). Angesichts dessen besteht zwischen der Regelung in Art. 12a
GG einerseits und derjenigen in Art. 14 EMRK andererseits kein
Widerspruch.

Der gesamte Text ist
hier.

Rainer

Vielleicht eine Banalität ganz am Anfang:

Vor Gericht erhält man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

Die Justiz ist keine Hure, aber sie ist nicht so frei, wie man denkt, denn zumindest ist sie an die Gesetze und Normen des Staates gebunden oder an internationale Übereinkommen. Diese jedoch sind politisch. D.h. Justiz ist auch politisch. Ganz davon abgesehen, das natürlich die Richter Kinder ihrer Zeit sind, d.h. in ihrer Entscheidungsfindung auch die Vorurteile ihrer Klasse und ihres Werdeganges, ihrer Herkunft wiederspiegeln.
Entscheidend für die Gemeinschaft ist nicht einmal, dass die Urteile dem Rechtsempfinden, des "gerecht und billig Denkenden" entspringen, entscheidend ist, dass die Urteile logisch nachvollziehbar und damit im gewissem Rahmen auch berechenbar sind.
So entstehen Probleme bei Scheidungen dadurch, dass zumindest ein Teil der Vertragsparteien, nämlich die Männer, bei der Eheschließung einen Vertrag abschließen, dessen Inhalt und Tragweite ihnen gar nicht klar ist. Die Ehe, als Liebesschwur begriffen, führt zu zivilrechtlichen Folgen, mit denen niemand rechnet. Wenn ich weiß, dass mit 90%iger Wahrscheinlichkeit ich als Vater nach der Scheidung den Kontakt zu meinen Kindern verliere, ich aber die Kosten weiterhin tragen muss, dann werde ich als vorsichtig handelnder Mensch, auf die Produktion von Kindern verzichten, oder die Kosten in den Gesamtvertrag einpreisen, d.h. die potentielle Mutter muss wirklich einiges bieten, damit ich so ein Risiko eingehe. Oder ich verdiene so wenig, dass ich unter der Pfändungsgrenze liege, so dass keine Kosten zu erwarten sind. Oder ich begrenze die Kinderzahl auf 1, so dass die Kosten überschaubar sind und achte darauf, dass neben den Kosten für dieses Kind keine weiteren Kosten auf mich zukommen, z.B. indem ich darauf achte a) eine Frau zu ehelichen, die ähnlich viel verdient wie ich und b) weiter in ihrem Beruf tätig bleibt.
Die Wehrpflicht ist dadurch zu kippen, dass niemand verweigert. Damit entfällt der Nutzen des Zivildienstes und die politischen Entscheider werden gezwungen, zu handeln. Außerdem kann man durch Verzögern, Verschleppen, Verlangsamen die Armee ganz schön auflaufen lassen, so nach dem Motto, immer viel guten Willen zeigen aber extrem dumm anstellen. Man nennt so was, Dienst nach Vorschrift und mit den Vorschriften sollte man sich sehr genau auskennen.
Es gibt nur vier Gründe zu einer Armee zu gehen:

1. Man darf die Beute behalten (Motivation von Eroberern)
2. Man will nicht Beute werden (Motivation der Verteidiger beim Angriff)
3. Man hat Spass daran, Jagd auf Menschen zu machen.
4. Das Wasser steht einem bis zum Halse und die Armee ist die einzige Alternative zum Gefängnis (Motivation für Fremdenlegionäre)

Weitere Gründe gibt es nicht.
Armeen sind Männerfresser. Ihr Auftrag ist Töten und Verletzen. Es gibt keine Ehre im Militär. Staaten sind keine Sippen, Nationen keine Familie, Völker keine Gruppen, Herrscher(innen) in der Regel Gauner. Soldaten sind menschliches Verbrauchsmaterial, um das nur die engen Angehörigen trauern, Soldaten sind Kriegsknechte, die sich für nutzlose Ziele opfern.
Die BRD ist ein Reststaat, ein Reservat, eine Institution für die es sich gewiss nicht lohnt zu sterben, eine Beute von Politvereinen, die vorgeben, das Volk zu vertreten, dem sie jedoch zutiefst misstrauen.
Junger Mann, lerne was Gescheites, halte Dich vom Militär fern.
Deutschland ist 1945 gestorben. Kämpfe nicht für eine lebende Leiche, einen Zombie. Nach der Vorstellung der Politaristokraten gibt es kein Deutsches Volk, es gibt nur noch Bevölkerung, also beliebig austauschbare Masse.
Für so ein System kämpft man nicht, stirbt man nicht.

DschinDschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.

Die Hure Justizia

carlos, Thursday, 01.02.2007, 21:27 (vor 6887 Tagen) @ DschinDschin

Servus, Dschindschin!
Volle Zustimmung; hat mir sehr gut gefallen, Deine Schreibe! Oder in Anlehnung an Deine Lobesworte an mich vor kurzem: Da war Power unter der Bluse!

Mach's gut!

carlos

Die Hure Justizia

gast42, Friday, 02.02.2007, 01:38 (vor 6887 Tagen) @ DschinDschin

hier.


Rainer


Vielleicht eine Banalität ganz am Anfang:

Vor Gericht erhält man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

Die Justiz ist keine Hure, aber sie ist nicht so frei, wie man denkt, denn
zumindest ist sie an die Gesetze und Normen des Staates gebunden

Ja. Deshalb hilft der Verweis auf Art 3 GG nicht weiter, weil Verfassungsrecht durchaus verfassungswiedrig sein darf, ohne dass es dadurch insgesamt verfassungswiedrig wird (das GG darf sich durchaus selbst widersprechen).

Die Diskriminierung von Maennern im GG ist vom (Verfassungs)-Gesetzgeber eben gewollt.

oder an internationale Übereinkommen.

Im Text steht aber explizit drin, dass die ERMK nur insofern gilt, als sich die Staaten sowieso dazu verpflichtet haben (per eigenen Gesetzen).
Und die Rangfolge entspricht nur dem eines einfachen Bundesgesetzes.

Diese jedoch sind politisch. D.h. Justiz ist
auch politisch. Ganz davon abgesehen, das natürlich die Richter Kinder
ihrer Zeit sind, d.h. in ihrer Entscheidungsfindung auch die Vorurteile
ihrer Klasse und ihres Werdeganges, ihrer Herkunft wiederspiegeln.

Ganz klar. Denn dass die Verfassungsrichter nicht wissen, dass es keine Gebaerpflicht fuer Frauen und auch keine sonstigen, per Knastandrohung durchgesetzten Familienpflichten fuer Frauen gibt, das ist kaum anzunehmen.

Insofern ist die Argumentation mit der hoeheren Familienbelastung der Frauen einfach nur politisch. Denn jede Frau kann es sich aussuchen, ob sie sich den Schuh anzieht oder nicht.

Absolut perfide finde ich, im Zusammenhang mit der Wehrpflicht von "demokratisch legitimiert" zu sprechen.
Denn: Wahlrecht haben Leute, die
- Entweder, dank Titten, nie Wehrpflichtig waren und es nie sein werden
- Oder, dank Alter, jedenfalls den Wehrdienst schon hinter sich haben oder ausgemustert wurden, die so oder so nichts von einer Abschaffung der Wehrpflicht haetten (bestimmt wird die Krankenkasse teurer wenn die ganzen Zivis wegfallen)

Tolle Sache. Man laesst die Sklavenhalter darueber abstimmen, ob Sklaverei gewuenscht ist, und nennt das dann demokratisch legitimiert.


[...]

Es gibt nur vier Gründe zu einer Armee zu gehen:

1. Man darf die Beute behalten (Motivation von Eroberern)
2. Man will nicht Beute werden (Motivation der Verteidiger beim Angriff)
3. Man hat Spass daran, Jagd auf Menschen zu machen.
4. Das Wasser steht einem bis zum Halse und die Armee ist die einzige
Alternative zum Gefängnis (Motivation für Fremdenlegionäre)

Und fuer Wehrpflichtige. Schon vergessen?

Die Hure Justizia

FemKritiker, Wednesday, 31.01.2007, 21:07 (vor 6888 Tagen) @ Rainer

Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine
freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische
Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19.
Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und
Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten
(BVerfG, Urteil vom
13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a. BVerfGE 48,127).[/i]

Wobei mir nicht in den Kopf will, warum es nicht gegen die Menschenwürde
verstossen soll, wenn der Gesetzgeber mich dazu zwingt, andere Männer zu töten, die ihrerseits gezwungen werden, mich zu töten, aber gleichzeitig dass Abschießen von Passagiermaschinen als nicht mit der Menschenwürde vereinbar
gehalten wird.

Vom Genderwahn hat die wohl noch nie was gehört ...(nT)

Swen, Thursday, 01.02.2007, 10:46 (vor 6887 Tagen) @ Rainer

Hallo

Die Hure Justizia

Altschneider, Thursday, 01.02.2007, 11:19 (vor 6887 Tagen) @ Rainer

Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und
Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten
(BVerfG, Urteil vom
13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a. BVerfGE 48,127).[/i]

Das ist interessant. Tatsächlich könnte es auch ein Grund sein, zum Militär zu gehen - um ein Staatssystem und Werte zu verteidigen, hinter denen man steht und deren Nutznießer man auch ist. Männer haben ja die Tendenz, auch für die Gemeinschaft einzutreten, im Gegensatz zu Frauen, die immer sehr Ich-zentriert agieren.

Bleibt also die Frage, ob dies so ist. Männer werden in der Bundesrepublik durch Gesetzgebung bewusst benachteiligt und ausgegrenzt. "Frauenrechte sind Menschenrechte" heißt es auf der Werbung zum Weltfrauentag und man fragt sich, was Männerrecht dann wohl wären. Mit Gender-Mainstreaming wurde eine weitere Politikrichtlinie implementiert, die sich absichtsvoll gegen Männer richtet. Am schlimmsten ist die Situation nach wie vor bei den Vätern, hier kommt es im Falle von Scheidung und Trennung zu Menschenrechtsverletzung, massiver materieller Ausgrenzung, rechtlicher Benachteiligung. Nach demokratischem Verständnis verliert ein Staat, der sich gegen sein Bürger oder einen Teil davon richtet, jedoch seine Legitimation. Nach der Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes wäre es gerade umgekehrt: Frauen müssten Wehrdienst leisten, da sie personale Träger der Werte sind, Männer hingegen würden dieser Pflicht nicht unterliegen. Es ist schon bizarr, dass die rechtliche Grundlage des Wehrdienstes mit etwas begründet wird, dass für Männer in diesem Staat nicht oder nur sehr eingeschränkt, zutrifft.

Altschneider

Die Hure Justizia

Rainer ⌂, Thursday, 01.02.2007, 12:11 (vor 6887 Tagen) @ Altschneider

Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit
und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten
(BVerfG, Urteil
vom 13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a. BVerfGE 48,127).[/i]


... Es ist schon bizarr, dass die rechtliche Grundlage des
Wehrdienstes mit etwas begründet wird, dass für Männer in diesem Staat
nicht oder nur sehr eingeschränkt, zutrifft.

Das Paradoxon ist den meisten nicht bewusst. Man beraubt die Männer der Freiheit und zwingt sie die Freiheit der anderen zu verteidigen. Ihre eigene Freiheit können sie überhaupt nicht verteidigen. Folgen sie nicht dem Zwang der Freiheitsaufgabe, wird ihnen die Freiheit mit Gewalt (Gefängnis) genommen.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Hure Justizia

gast42, Friday, 02.02.2007, 01:46 (vor 6887 Tagen) @ Rainer

Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von

Freiheit

und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft,

deren

personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten[/u] (BVerfG,

Urteil

vom 13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a. BVerfGE 48,127).[/i]


... Es ist schon bizarr, dass die rechtliche Grundlage des
Wehrdienstes mit etwas begründet wird, dass für Männer in diesem Staat
nicht oder nur sehr eingeschränkt, zutrifft.


Das Paradoxon ist den meisten nicht bewusst. Man beraubt die Männer der
Freiheit und zwingt sie die Freiheit der anderen zu verteidigen. Ihre
eigene Freiheit können sie überhaupt nicht verteidigen. Folgen sie nicht
dem Zwang der Freiheitsaufgabe, wird ihnen die Freiheit mit Gewalt
(Gefängnis) genommen.

Das ist halt das Patriarchat.

Denn: Ein paar Maenner werden schon mitverteidigt. Naemlich die, die es selber durch den Wehrdienst und evtl. Kriege geschafft haben, die nicht zwischendurch als Obdachlose verreckt sind, oder durch Arbeitsunfaelle. Diejenigen, die es in eine gesellschaftliche Machtposition geschafft haben, oder wenigstens ihr Leben lang schoen in die Renten- und sonstige Sozialkassen eingezahlt haben (die alle weit mehr an Frauen auszahlen, als diese einzahlen).

Das sind die Patriarchen. Den Patriarchenstatus muss man sich allerdings erarbeiten - als Frau ist frau automatisch qua Geburt privilegiert.

Deshalb denken FrauenFrauen auch sicher nicht daran, dass Patriarchat abzuschaffen. Es muss nur modernisiert werden, also moeglichst viele zusaetzliche lila Streifen und Tupfen bekommen.

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