Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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mal wieder: Falschbeschuldigung Vergewaltigung - 6 Monate Bewährung

satyr, Essen, Wednesday, 01.09.2010, 19:12 (vor 5613 Tagen)

Ich könnte mein Mitagessen rückwärts essen, wenn ich sowas lese -> http://www.shortnews.de/id/847131/Frau-behauptete-ihr-Mann-haette-sie-vergewaltigt-Nun-wurde-sie-verurteilt

Sie beschuldigt ihn der 2(!)-fachen Vergewaltigung und div. anderer Straftaten und bekommt für diese Lügen 6 Monate auf Bewährung.

Schlimm sind die Kommentare, manchmal. Zum Beispiel ein Kommentator, der die Strafe nicht für zu niedrig hält:

Wenn sie in den Knast muß, dann muss der Vater sich ums Kind kümmern und wird wahrscheinlich arbeitslos.

Wollt ihr den jetzt nochmal bestrafen oder was?

Ja... lassen wir das Kind lieber bei der Lügnerin, statt es dem Vater zu geben. Sie mag psychisch nen Knall haben aber er ist, achtung: EIN MANN!

mal wieder: Falschbeschuldigung Vergewaltigung - 6 Monate Bewährung

Oliver, Wednesday, 01.09.2010, 19:36 (vor 5613 Tagen) @ satyr

erhielt sie nun eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

ER SAß im Gefängnis, Untersuchungshaft.
SIE KEINEN einzigen Tag.

Es kachelt mal wieder!
;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Ab ins Loch.

IM Rosenbaum, Wednesday, 01.09.2010, 22:27 (vor 5612 Tagen) @ satyr

Ich könnte mein Mitagessen rückwärts essen, wenn ich sowas lese ->
http://www.shortnews.de/id/847131/Frau-behauptete-ihr-Mann-haette-sie-vergewaltigt-Nun-wurde-sie-verurteilt

Sie beschuldigt ihn der 2(!)-fachen Vergewaltigung und div. anderer
Straftaten und bekommt für diese Lügen 6 Monate auf Bewährung.

Schlimm sind die Kommentare, manchmal. Zum Beispiel ein Kommentator, der
die Strafe nicht für zu niedrig hält:

Wenn sie in den Knast muß, dann muss der Vater sich ums Kind
kümmern und wird wahrscheinlich arbeitslos.

Wollt ihr den jetzt nochmal bestrafen oder was?

Ja... lassen wir das Kind lieber bei der Lügnerin, statt es dem Vater zu
geben. Sie mag psychisch nen Knall haben aber er ist, achtung: EIN MANN!

12 Monate Haft für diesen Fall. Und für ähnliche Fälle ähnliche und höhere Strafen. Dazu Medienberichte, damit die Tussen wissen, woran sie sind. Bei einer Quote von mehr als 60% Falschbeschuldigungen muss der Staat deutlich machen, dass er diese übelste Form der Nachrede und Beschuldigung ächtet. Ein Gesetz ohne Konsequenz ist nur ein Lippenbekenntnis. So wird es von Frauen auch aufgefasst. Deswegen ziehen sie die Nummer auch durch. Sie überlegen sich vorher, was ihnen passieren könnte. Das Risiko ein paar Monate auf Bewährung zu bekommen, ist ein Preis, den sie locker in Kauf nehmen. Beruflich haben sie nur in ganz seltenen Fällen damit einen Nachtei. Sozial eingebunden bleiben sie sowieso, weil ihre Darstellung des Falles als Versagen der Justiz kommunizierbar ist.

Ab ins Loch.

ray, Wednesday, 01.09.2010, 22:53 (vor 5612 Tagen) @ IM Rosenbaum

Bei
einer Quote von mehr als 60% Falschbeschuldigungen muss der Staat deutlich
machen, dass er diese übelste Form der Nachrede und Beschuldigung ächtet.

Gibt es dazu eine Quelle?

Beruflich haben sie nur in ganz seltenen Fällen damit einen
Nachtei.

Das kommt drauf an, ob sie ein polizeiliches Führungszeugnnis benötigt oder ihrem Arbeitgeber diese Verurteilung melden muss.

Ab ins Loch.

IM Rosenbaum, Thursday, 02.09.2010, 02:11 (vor 5612 Tagen) @ ray

Bei
einer Quote von mehr als 60% Falschbeschuldigungen muss der Staat

deutlich

machen, dass er diese übelste Form der Nachrede und Beschuldigung

ächtet.

Gibt es dazu eine Quelle?

Momentan habe ich keinen Link. Die Prozentzahl stammt aus einem Interview mit einer Juristin und ähnliche Zahlen haben Mitarbeiter des BKA genannt.

Beruflich haben sie nur in ganz seltenen Fällen damit einen
Nachteil.


Das kommt drauf an, ob sie ein polizeiliches Führungszeugnnis benötigt
oder ihrem Arbeitgeber diese Verurteilung melden muss.

Selbst wenn das der Fall wäre und darauf wollte ich hinaus, könnte frau dies als Justizposse hinstellen und sich als Opfer gerieren. Ein Nachteil würde nur im sicherheitsrelevanten Staatsdienst o. ä. entstehen.

Guugel schon gefragt?

Borat Sagdijev, Thursday, 02.09.2010, 03:11 (vor 5612 Tagen) @ ray

http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=%22false+rape%22&meta=&aq=f&aqi=&aql=&oq=&...

Und dann noch den Alltagsfeminismus-Entzerrungs-Filter drüber laufen lassen.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Guugel schon gefragt?

ray, Thursday, 02.09.2010, 12:03 (vor 5612 Tagen) @ Borat Sagdijev

http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=%22false+rape%22&meta=&aq=f&aqi=&aql=&oq=&...

Und dann noch den Alltagsfeminismus-Entzerrungs-Filter drüber laufen
lassen.

Nein, hab nicht in Google nachgeschaut. Das ist eher die Aufgabe desjenigen, der eine Behauptung aufstellt.

Guugel schon gefragt?

Borat Sagdijev, Friday, 03.09.2010, 03:42 (vor 5611 Tagen) @ ray

Nein, hab nicht in Google nachgeschaut. Das ist eher die Aufgabe
desjenigen, der eine Behauptung aufstellt.

Gut, dass du wenigstens weisst was wessen Aufgaben sind.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

@ ray: Quellen

Roslin, Thursday, 02.09.2010, 12:28 (vor 5612 Tagen) @ ray
bearbeitet von Roslin, Thursday, 02.09.2010, 12:32

Bei
einer Quote von mehr als 60% Falschbeschuldigungen muss der Staat


Gibt es dazu eine Quelle?

Nicht für 60%, aber für 41% aus der Kanin-Studie.

Hier kannst Du etwas über diese Studie nachlesen, eine der wenigen validen Studien, die je über Falschbeschuldigungen durchgeführt wurden, von Prof. Kanin, schon Jahrzehnte alt.

In dem Artikel (Englisch!) findest Du auch noch andere Studien erwähnt.
Mehr liegt in den USA nicht vor.

Bezeichnend, dass in der femiverseuchten Soziologie dieses Thema niemand anpacken will.
Das wäre ja frauenfeindlich und die feministische Hass-und Hetzmeute würde sofort über den armen Wissenschaftler herfallen, der es wagte, sich mit Falschbeschuldigungen zu befassen, würde ihre ganze Diffamierungsmacht ihm gegenüber einsetzen.

Die psychischen, gesundheitlichen, beruflichen, sozialen Folgen für die Opfer von Falachbeschuldigungen hat noch niemand erforscht, meines Wissens.
Männer als Opfer interessieren eine Femanzenwissenschaft wie die Soziologie selten, als Opfer von Frauen so gut wie gar nicht.

Wenn männliche Opfer, dann müssen es doch wenigstens Opfer von anderen Männern sein, dann sind sie interessant, kann man doch hier weiterhin die Frauen-sind-gute-unschuldige-Opfer-Männer-böse-Täter-Ideologie pflegen.

Die Behauptung, dass sogar 60% der Vergewaltigungsanzeigen falsch sind, kann trotzdem richtig sein, ist es meiner Einschätzung nach auch, denn Kanin hat nur die Falschbeschuldigungen als falsch gewertet, die von der Beschuldigerin selbst als falsch eingeräumt wurden.

Alle anderen Beschuldigungen, so fragwürdig sie von der Beweislage her auch immer waren, wurden nicht als falsch gewertet, wenn die Beschuldigerin sie aufrecht erhielt.

Die 41 % sind also das absolute Minimum, es können sehr wohl 60% sein oder sogar noch mehr.

Hier noch eine Studie des bayerischen LKA, S. 157

"Die polizeilichen Sachbearbeiter von Sexualdelikten schätzen den
Anteil, den das Vortäuschen einer Straftat und die falschen Verdächtigungen
(§§ 145 d, 164 StGB) an allen nach § 177 StGB - Sexuelle
Nötigung; Vergewaltigung - angezeigten Straftaten haben, im
Durchschnitt auf 33,4 Prozent. Nach ihrer Bewertung sind fast zwei
Drittel (63,6%) der von ihnen selbst bearbeiteten und von der
Staatsanwaltschaft wegen verschiedener Gründe nach § 170 II StPO
eingestellten Verfahren „eher“ oder „mit hoher Wahrscheinlichkeit“
Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen. Die nach Meinung
der polizeilichen Sachbearbeiter zumindest „eher“ als Vortäuschung
oder falsche Verdächtigung einzustufenden Fälle machen
zusammen mit den ohnehin als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung
angezeigten einen Anteil von etwa einem Drittel an allen
den Vorfällen aus, die sich für die Polizei zunächst als Vergewaltigung
oder sexuelle Nötigung dargestellt haben."

Auf S.174

Grundlage der o.a. Ergebnisse näherungsweise auf den Gesamtbestand
aller Vorfälle hoch, die sich im Jahr 2000 für die Polizei zunächst
als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben (N=1894),
dann wird etwa ein Drittel aller Fälle entweder ohnehin als Vortäuschung
oder falsche Verdächtigung angezeigt, oder die Ermittler halten
sie zumindest „eher“ für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung,
obwohl die Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden mussten,
weil für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts und damit einer
Anklage die Beweislage nicht ausreichte.

Mit der Möglichkeit der in sehr vielen Fällen straflosen oder bestenfalls nachlässig bestraften Falschbeschuldigung haben Frauen ein erhebliches, leicht missbrauchbares und nicht selten missbrauchtes Machtmittel gegenüber Männern in der Hand.

Es genügt ja schon der Vorwurf der sexuellen Belästigung, um etwa in einer Firma die Karriere des männlichen Jobkonkurrenten zu beenden.

ray: Quellen

ray, Thursday, 02.09.2010, 12:57 (vor 5612 Tagen) @ Roslin

In dem Artikel (Englisch!) findest Du auch noch andere Studien erwähnt.
Mehr liegt in den USA nicht vor.

Danke Roslin, das ist ja schonmal etwas.

sie zumindest „eher“ für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung,
obwohl die Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden mussten,
weil für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts und damit einer
Anklage die Beweislage nicht ausreichte.[/i]

Danke für den Link, werde ich mir dann auch anschauen.

Mit der Möglichkeit der in sehr vielen Fällen straflosen oder bestenfalls
nachlässig bestraften Falschbeschuldigung haben Frauen ein erhebliches,
leicht missbrauchbares und nicht selten missbrauchtes Machtmittel gegenüber
Männern in der Hand.

Vortäuschung einer Straftat, Falschaussagen und Verleumdung ist aber strafbar? Liegt es nicht auch in der Hand der beschuldigten Männer, sich dagegen zu wehren?

@ ray: Quellen

wurst, Thursday, 02.09.2010, 18:22 (vor 5612 Tagen) @ ray

Vortäuschung einer Straftat, Falschaussagen und Verleumdung ist aber
strafbar? Liegt es nicht auch in der Hand der beschuldigten Männer, sich
dagegen zu wehren?

Der Staat muss dagegen vorgehen, hat aber nur wenig Interesse daran. Die Entschädigung für verbrachte Tage hinter schwedischen Gardinen sind lächerlich gering, es sei denn, man kann gewaltigen Verdienstausfall geltend machen. Für Ottonormalverbraucher kommt das nicht in Frage.
Falschbeschuldigerinnen bekommen höchstens eine Bewährungsstrafe wie neulich von satyr gepostet. Was sie auch an tatsächlichen Opfern anrichten, wissen sie ja gar nicht.

ray: Quellen

ray, Thursday, 02.09.2010, 23:17 (vor 5611 Tagen) @ wurst

Der Staat muss dagegen vorgehen, hat aber nur wenig Interesse daran.

Also ich bin ein juristischer Laie, aber würde es nicht schon genügen, wenn ein Einzelner die Person anzeigt? Ich frage jetzt, weil ich mir da jetzt auch nicht sicher bin

Wer ist Schuld an der zu niedrigen Strafe?

Flint ⌂, Thursday, 02.09.2010, 19:16 (vor 5612 Tagen) @ satyr

Was vielen zu entgehen scheint ist die Frage danach wer Schuld an der zu niedigen Strafe ist bzw. wer dies zu verantworten hat. Sind das jeweils die einzelnen Richter oder ist es die Insgesamt-Gesetzgebung an die sich die Richter halten?
Es scheint so zu sein, daß jederman vor dem Hintergrund, daß Richter sowieso nicht zu belangen sind, instinktiv und automatisch jegliche Schuld von Richtern ausblendet.
Wer in diesem Beruf arbeitet und ständig vorsätzlich Machtmißbrauch betreibt, gehört kriminalisiert. Eine krasse Lücke in unseren Gesetzen.
Wie kann das sein?

--
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Der Maskulist
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Familienpolitik

Unabhängigkeit von Richtern

ray, Friday, 03.09.2010, 00:18 (vor 5611 Tagen) @ Flint

Was vielen zu entgehen scheint ist die Frage danach wer Schuld an der zu
niedigen Strafe ist bzw. wer dies zu verantworten hat. Sind das jeweils die
einzelnen Richter oder ist es die Insgesamt-Gesetzgebung an die sich die
Richter halten?
Es scheint so zu sein, daß jederman vor dem Hintergrund, daß Richter
sowieso nicht zu belangen sind, instinktiv und automatisch jegliche Schuld
von Richtern ausblendet.
Wer in diesem Beruf arbeitet und ständig vorsätzlich Machtmißbrauch
betreibt, gehört kriminalisiert. Eine krasse Lücke in unseren Gesetzen.
Wie kann das sein?

Zu der Frage wie das sein kann, man will den Richtern eine weitreichende Freiheit garantieren. Sie sollen nicht von der Regierung beeinflussbar sein, vgl. Drittes Reich oder DDR.

Mißbrauch mit Macht

Flint ⌂, Friday, 03.09.2010, 03:36 (vor 5611 Tagen) @ ray

Es scheint so zu sein, daß jederman vor dem Hintergrund, daß Richter
sowieso nicht zu belangen sind, instinktiv und automatisch jegliche

Schuld

von Richtern ausblendet.
Wer in diesem Beruf arbeitet und ständig vorsätzlich Machtmißbrauch
betreibt, gehört kriminalisiert. Eine krasse Lücke in unseren Gesetzen.

Wie kann das sein?


Zu der Frage wie das sein kann, man will den Richtern eine weitreichende
Freiheit garantieren. Sie sollen nicht von der Regierung beeinflussbar
sein, vgl. Drittes Reich oder DDR.

Man will den Richtern eine weitreichende Freiheit garantieren. Hat man den möglichen Mißbrauch mit der Macht also nicht bedacht?

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