Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Versicherungen sollen Gründe für Geschlechter...

Christine ⌂, Wednesday, 31.01.2007, 14:05 (vor 6888 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 026 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mi, 31. Januar 2007 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

1. Versicherungen sollen Gründe für Geschlechterdifferenzierung veröffentlichen
Finanzausschuss
Berlin: (hib/VOM) Ein Versicherungsunternehmen, das unterschiedliche Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer vorsieht, soll künftig die versicherungsmathematischen und statistischen Daten veröffentlichen, aus denen die Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung abgeleitet wird. Dies sieht ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten achten Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz sowie anderer Vorschriften (16/1937) vor, der am Mittwochmorgen im Finanzausschuss gegen das Votum der Grünen und der Linken angenommen wurde. Dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten schließlich alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken zu, die sich enthielt. Das Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Union, SPD und FDP bezogen sich mit ihrer Initiative auf die EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie auf das im vergangenen Jahr verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts bei Prämien oder Leistungen einer privatrechtlichen Versicherung nur zulässig, wenn sie auf eine Risikobewertung zurückzuführen ist, die auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruht. Für den Fall, dass die Unternehmen ihre Prämiendifferenzierung auf allgemein zugängliche Daten stützen, etwa auf Veröffentlichungen eines Branchenverbandes, soll ein Hinweis auf diese Veröffentlichung genügen. Interne Berechnungen müssten nicht offen gelegt werden. Das Unternehmen sei aber dafür verantwortlich, dass die Daten aktuell sind. Eine weitere Änderung des Regierungsentwurfs ermöglicht den Versicherungsunternehmen, ihre Berechnungsgrundlagen für bestehende Verträge bis zum 1. Januar 2008 so zu ändern, dass die Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft geschlechtsunabhängig umgelegt werden und die Prämien entsprechend angepasst werden können. Grundsätzlich bleibt damit eine geschlechtsabhängige Kalkulation möglich, allerdings nicht, soweit dies die Kosten für Mutterschaft und Schwangerschaft betrifft. Diese müssen auf alle Verträge umgelegt werden. Die Fraktionen erwarten dennoch, dass es auch für bereits privat krankenversicherte Männer zu keiner "messbaren zusätzlichen Prämienerhöhung" kommt. Die Grünen und die Linken hatten diese Änderung abgelehnt, wobei die Grünen einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt hatten, der keine Mehrheit fand. Sie hatten eine Veröffentlichungspflicht auch für Unternehmen gefordert, die eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vornehmen. Dem hielt die Regierung entgegen, dass diese im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale von der EU nicht als veröffentlichungsrelevant vorgegeben seien. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelte aber unmittelbar für die Unternehmen und sei auch ein Gegenstand der Versicherungsaufsicht. Aufgrund der EU-Richtlinie sei eine Veröffentlichungspflicht lediglich bei der Geschlechterdifferenzierung erforderlich. Die Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes dienen im Übrigen dazu, das Aufsichtsrecht über die Rückversicherungen an EU-Recht anzupassen. So soll die Finanzaufsicht über die gesamte Geschäftstätigkeit eines Rückversicherungsunternehmens ausschließlich bei der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes liegen. Darüber hinaus können spezielle Versicherungs-Zweckgesellschaften eingeführt werden, die die Risiken von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen übernehmen, ohne selbst welche zu sein. Die Risiken werden dabei vollständig über die Emission von Schuldtiteln oder einen anderen Finanzierungsmechanismus abgesichert. Versicherungs-Holdinggesellschaften, die selbst keine Leitungsfunktion ausüben, können von der Aufsicht freigestellt werden.

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7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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