Samen-Verwechslung
29. Januar 2007
Mann muss keinen Unterhalt zahlen
Nach einer vermuteten Verwechslung des Samens bei einer künstlichen Befruchtung hat ein Mann in München erfolgreich seine Vaterschaft angefochten. Mit dem Urteil ist der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig - die Mutter muss allein für den behinderten Jungen aufkommen.
München - Das Amtsgericht München gab der Klage des inzwischen geschiedenen Mannes statt. "Es ist eine ungewöhnliche Anfechtungsklage", sagte Gerichtssprecherin Ingrid Kaps. Mit dem Urteil muss der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen. Ob der Mann von seinem Recht Gebrauch machen wird, blieb aber offen. Für das Kind werde es schwierig sein, je zu erfahren, wer sein leiblicher Vater sei, hieß es.
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7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- Samen-Verwechslung -
Christine,
30.01.2007, 11:45
- Samen-Verwechslung - Holger, 31.01.2007, 01:30