Mithilfe an Studie zur Situation nicht-ehelicher Väter
Liebe Frau usw.,
erinnern Sie sich? Es gab in den bundesdeutschen Medien deutliche Kritik gegen das höchst umstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003. Darin wurden nach Meinung vieler Experten Väter von nichtehelichen Kindern eindeutig benachteiligt, denn diese können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist, so war vielerorts zu hören.
Die Verfassungsrichter gingen in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass Mütter verantwortungsbewusst im Sinne ihrer Kinder entscheiden würden und dass es bei zusammenlebenden und nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme. Aus Beratungsgesprächen mit Vätern hat der Verein ?Väteraufbruch für Kinder e.V.? den Eindruck gewonnen, dass diese Annahme falsch ist. Demnach sind viele Mütter, die mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes zusammen leben, nicht bereit, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Bei Trennungen werden diese Väter dann auf einfache Weise entsorgt".
Doch ganz sicher mit ihrer Entscheidung scheinen Deutschlands Verfassungsrichter nicht gewesen zu sein, denn sie haben den Gesetzgeber verpflichtet, ,,die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird."
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Sommer 2006 eine Fragebogenaktion durchgeführt, um die Praxis bei der Abgabe der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen zu beobachten. Allzu viel Engagement hat das BMJ bei der Erfüllung des verfassungsgerichtlichen Beobachtungsauftrages jedoch nicht entwickelt: So fallen Väter, die sich mit ihren Sorgerechtsproblemen nicht an Jugendämter oder Anwälte gewandt haben, aus den Untersuchungen heraus. Die Ergebnisse der Befragung lassen auf sich warten und sollen nun im Februar oder März vorliege; mehr als vier Jahre nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Angesichts der Dauerdiskussion um den demographischen Wandel und des Anstiegs der nichtehelich geborenen Kinder auf knapp 30% eine kaum hinnehmbare Verzögerung.
Der ?Väteraufbruch für Kinder e.V." bittet Väter von Kindern, die nichtehelich geboren wurden, sich etwa 15 Minuten Zeit zu nehmen, um einen Fragebogen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern auszufüllen. Unter www.vafk.de kann der Fragebogen ?Elterliche Sorge" aufgerufen werden.
Um möglichst viele Betroffene zu erreichen, bitten wir Sie darüber hinaus, auch andere Interessierte auf diese Aktion aufmerksam zu machen.
Vielen Dank.
Rainer Sonnenberger
(Väteraufbruch für Kinder e.V., Berlin)
Gruß
Moni
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