Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Haftbefehl außer Vollzug

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 27.08.2010, 18:04 (vor 5617 Tagen) @ Imageberater

' ...Die junge Frau wurde am Freitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen Totschlags erließ. Dieser wurde unter Auflagen aber außer Vollzug gesetzt ...'

Das erscheint sinnvoll; schließlich hat sie als Strafe eine knallharte Kuscheltherapie zu erwarten.
Mit einem Mann, der verdächtigt würde, ein Baby erschlagen zu haben, würde gewiß genau so schonend umgegangen werden.

Viele Grüße
Wolfgang


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