Roger Lebien, VafK an den Bundespräsidenten wg. Verleihung des BvK an Edith Schwab
Guten Abend,
Roger Lebien hat in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten um Überprüfung/Rücknahme der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edith Schwab, VAM(v) bzw. Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter, VAMgV gebeten.
Hier ein paar Auszüge aus dem sehr gelungenen und fundierten Schreiben:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
heute wende ich mich mit Bedenken an der für den 17. August 2010 in Mainz geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Edith Schwab, u. a. Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“, an Sie. Ich bemühe mich nachfolgend, meine Bedenken sachlich und vernünftig zu erläutern und vertraue darauf, dass Sie diese Bedenken nachvollziehen werden.
Am 03.08.2010 – also voraussichtlich bereits nachdem Sie die über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Schwab entschieden haben – stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des §1626a Abs. 1 BGB (Alleinsorge der ledigen Mutter für ein Kind, wenn keine übereinstimmende Sorgeerklärung beider Elternteile abgegeben wurde) jedenfalls für den Fall fest, dass dem grundgesetzlich verbrieften Elternrecht eines ledigen Vaters in Art. 6 Abs. 2 GG dann nicht ausreichend Rechnung getragen sei, wenn dem Vater gleichwohl keinerlei Rechtsweg eröffnet werde, diese Alleinzuweisung der elterlichen Sorge an die Mutter einer Prüfung im Einzelfall zu unterziehen. (AZ: 1 BvR 420/09 - Beschluss vom 21. Juli 2010) ...
... Es steht ganz außer Zweifel, dass es Eltern gibt, die ihrem grundgesetzlich garantierten Elternrecht (das gleichwohl eine Pflicht ist) nur bedingt oder auch unzureichend gerecht werden. Hier ist der Schutz der Kinder durch den Staat gefragt, der – den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit folgend – diesen Eltern geeignete Hilfen zur Verfügung stellt. Damit diese Hilfen – in einem demokratischen und sozialen Bundesstaat – auch den Eltern zu Teil werden können, die sich als unfähig und/oder uneinsichtig erweisen, die eigene Notlage zu erkennen, haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes dem Elternrecht auch das „Wächteramt“ der staatlichen Gemeinschaft zur Seite gestellt, die „über die Betätigung der Eltern (gutherzig und menschlich warm!) wachen soll. ...
... Offenbar jedoch nicht für Frau Edith Schwab, die mit ihren wiederkehrenden Kommentaren und den bereits von mir erwähnten „Wenns und Abers“ sehr deutlich macht, dass es ihr Ansinnen und erklärtes Ziel ist, die Grund- und Menschenrechte von Männern und Vätern (und damit potentiell der Hälfte aller Deutschen) auch weiterhin in den Dispositionsrahmen der Frauen und Mütter zu stellen. Frau Schwab stellt sich öffentlich dem Anspruch entgegen, dass diese Grund- und Menschenrechte vorbehaltlos (und damit einem vertrauensvollen Menschenbild folgend) sowie als unveräußerliche Rechte zu gewähren sind. In ihren Augen muss ein Vater sich „erst als würdig (vor der Mutter)“ erweisen, um zum Träger elterlicher Verantwortung zu werden. ...
Protestbrief an den Bundespräsidenten
Das wäre somit das dritte öffentliche Schreiben an den BP Wulff, eine Übersicht findet ihr hier:
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In Schloss Bellevue herrscht aber scheinbar gerade Friedhofsruhe.
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