Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Benaissa zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 26.08.2010, 17:09 (vor 5618 Tagen) @ Gobelin

Wofür wird die überhaupt angeklagt ?
Frauen wachsen seit dem Feminismus mit der Gewissheit auf, dass sie für nichts verantwortlich sind, aber zugleich jegliche Rechte haben und die Rechte anderer (Männer) missachten dürfen bzw. sollen.

Wer, auch als Mann würde sich diese goldenen Decken nicht wünschen?

Alleine heute wieder, aus den Schlagzeilen und nicht aus dem "Off", wo viel mehr ja noch verborgen ist, aber in die Headlines des Tages und des nächsten nicht geschafft hat.

Frau gekündigt weil sie Falschgeld in die Amtskasse getan haben soll. Freilich nachdem sie 650 € daraus gestohlen hatte.

Blüten im Rathaus –
Außerordentliche Kündigung
[ 23.08.10 15:07 ]
[zum Vergrößern bitte klicken]

Foto: Hellweg

Jetzt ist es amtlich: Der Fall der Kündigung einer Mitarbeiterin im Dortmunder Straßenverkehrsamt geht jetzt vor das Landesarbeitsgericht Hamm, das den Fall, in dem es um Falschgeld geht, am 26.08.2010 verhandeln wird.

Die 50jährige Klägerin arbeitet seit 1986 bei der Stadt Dortmund im Straßenverkehrsamt im Bereich Führerscheinangelegenheiten und kassierte dabei Gebühren. Am 03.08.2009 wurde bei ihr eine Kassenprüfung vorgenommen, bei der 650,00 Euro (Gesamtinhalt: 828,00 Euro) in Blüten (Falschgeld) gefunden wurden. Die Stadt geht davon aus, dass die Klägerin Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht hat. Dieses Falschgeld sei auch sehr leicht als Fälschung zu erkennen gewesen, da die fünf gefälschten 50,00-Euroscheine deutlich größer seien, als die vier gefälschten 100,00-Euroscheine. Die gleiche Herstellung der Scheine schließe es aus, dass es auch von unterschiedlichen Leuten eingezahlt worden sei. Die Klägerin hat sich damit verteidigt, dass sie keine Euro-Scheine als Falschgeld erkannt habe. Innerhalb der letzten Wochen vor der Kassenprüfung habe der behördeneigene Kassenautomat häufiger Geldscheine nicht angenommen. Sie habe zwei bis dreimal versucht Geldscheine einzuzahlen, was nicht gelungen sei. Da dies ein altbekanntes Problem gewesen sei, habe sie die Scheine „aussortiert“ und durch eigene Scheine ersetzt. Am 29.07. habe sie die zuvor separat gesammelten Geldscheine in Höhe von 650,00 Euro in die Barkasse gelegt und sich 650,00 Euro aus der Kasse genommen, weil sie in dieser Höhe im Laufe der 6-7 Wochen am Kassenautomat Privatgeld eingesetzt habe. Sie sei nicht mehr dazu gekommen, dies ihrem Vorgesetzten mitzuteilen.

Diese Frau wird niemals den Hauch von Schuld empfinden, weil es ihr nicht beigebracht wurde.
Genau so wie nächste nicht.
Die als FahrerINN eines Einsatzwagens fährt trotz geöffneter Beifahrertür los und eine Polizist ( Lediglich Mann) stürzt hinaus und kommt ums Leben.

Die Verteidigung plädiert auf unschuld und geht in Berufung.

der Polizist habe in Eigenverantwortlicher Selbstbestimmung sein Leben eingebüsst.

Die Schickse sollte seine Erben auf Schmerzensgeld verklagen. Der hat sie ja wohl in eigenverantwortlicher Weise schwer traumatisiert!

Unfalltod eines Polizisten beim G8-Gipfel beschäftigt erneut Gericht (Mit Bild)
Geschrieben am 26.08.2010

Rostock (ddp-nrd). Der Unfalltod eines beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm eingesetzten Polizisten beschäftigt seit Donnerstag erneut die Gerichte. Eine damals 25 Jahre alte Fahrerin eines Polizeimannschaftswagens muss sich im Berufungsverfahren vor dem Rostocker Landgericht dafür verantworten, fahrlässig den Tod des Dortmunder Kollegen verursacht zu haben. In einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Güstrow war sie von einer Mitschuld freigesprochen worden. Für die Berufungsverhandlung seien zunächst sieben Prozesstage angesetzt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Die ebenfalls aus Dortmund stammende Frau soll am 9. Juni 2007 auf einem Parkplatz in Linstow (Landkreis Güstrow) mit dem Wagen trotz geöffneter Schiebetür angefahren sein. Dabei soll der nicht angeschnallte Polizist auf den Asphalt gefallen sein. Der Tod des 28 Jahre alten Mannes soll infolge der bei dem Sturz erlittenen erheblichen Kopfverletzungen eingetreten sein. Die Polizisten, die den G8-Gipfel absichern sollten, waren auf dem Weg in ihre Quartiere.

Das Amtsgericht Güstrow hatte der Beschuldigten lediglich vorgeworfen, an einer «eigenverantwortlichen Selbstgefährdung> des Polizisten beteiligt gewesen zu sein, und sie freigesprochen. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und die beiden Nebenkläger, darunter der Vater des Opfers, Revision ein. Weitere Ermittlungen, unter anderem wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung und fahrlässiger Tötung, gegen den damaligen Vorgesetzten der Polizisten wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Jahresanfang eingestellt.

Es war also nicht etwa eine Einsatzfahrt in höchster Eile, ob möglw. bedrängte KollegINNEN sondern die Heimfahrt, wo Mann fragen würde: "Alles an Bord. Alles gesichert?".

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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