Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich glaub, mich tritt ein Pferd

Imageberater, Tuesday, 24.08.2010, 19:04 (vor 5620 Tagen)

http://anonym.to/?http://julia-seeliger.de/vergewaltigungsdebatten/#more-4261

Im Übrigen habe ich auch schon einmal einen Vergewaltigungsvorwurf erhoben. Erst nachdem ich mich kürzlich länger mit solchen Debatten befasste, habe ich mich bei dem armen Mann entschuldigt. Das war nämlich ganz schön unfair von mir.

Da hängt mir jetzt die Kinnlade an den Knien. Geht das nur mir so?

"Unfair" nennt die das?! Nackte Gewalt ist das, m. E. eine Straftat (ich weiß ja nicht, wie konkret das war). Und die erwähnt das ganz beiläufig, als wäre das halt irgendso ein Fauxpas, für den man sich halt entschuldigt, wenn man möchte - oder auch nicht, so what?

Ich kann nur für mich sprechen, aber da würde ich eine entsprechende Reaktion folgen lassen, wäre ich der betreffende "arme Mann" (wenn sie das schon öffentlich zugibt).

Also, wenn da inzwischen so eine Einstellung vorherrscht, dann wundert mich ehrlich gesagt nichts mehr...

Und da wundert sich dann noch wer, dass die Polizei misstrauisch wird? Entschuldigt mal, aber das muss sie angesichts so einer Haltung doch!

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Vergewaltigungsdebatten

Mulher, Tuesday, 24.08.2010, 19:17 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

http://anonym.to/?http://julia-seeliger.de/vergewaltigungsdebatten/#more-4261

Und da wundert sich dann noch wer, dass die Polizei misstrauisch wird?
Entschuldigt mal, aber das muss sie angesichts so einer Haltung
doch!

Gestern hatte ich zu diesem Thema etwas geschrieben:

Das beste Beispiel ist für mich die inflationäre Verwendung der mutmaßlichen Vergewaltigung. Nirgendwo habe ich bis jetzt einen Aufschrei von Frauen gelesen, das diese doch bitte damit aufhören mögen. Mit Aufschrei meine ich natürlich kein xy-Forum, sondern Blätter wie Spiegel, Zeit, Faz, Taz o.ä.
Ich würde es in der Tat begrüßen, das den Falschbeschuldigerinnen medienwirksam ins Gewissen geredet wird, vor allen Dingen deshalb, damit den wirklich vergewaltigten Frauen geglaubt und geholfen wird.
Solange Frauen nichts dagegen unternehmen, wird auch von vielen Männern kaum Unterstützung kommen.

http://wgvdl.com/forum/index.php?id=142148

Ich gebe zu, das ich das ganze noch sehr lax geschrieben haben, denn der Vorwurf ist eine Sauerei sondersgleichen.

Vergewaltigungsdebatten

Imageberater, Tuesday, 24.08.2010, 20:10 (vor 5620 Tagen) @ Mulher

Ich gebe zu, das ich das ganze noch sehr lax geschrieben haben, denn der
Vorwurf ist eine Sauerei sondersgleichen.

Ich finde diesen beiläufigen Umgang mit solchen Falschbeschuldigungen erschütternd. Und die Selbstverständlichkeit, mit denen so was gemacht wird.

Da bezichtigt eine Frau einen Mann des schlimmsten Verbrechens, das ein Mann einer Frau dem Vernehmen nach überhaupt antun kann und welches ähnlich hart wie Mord & Totschlag bestraft wird und auch im Falle einer Verfahrenseinstellung/eines Freispruchs das ganzes Leben des Betreffenden vernichten kann - und das stimmt dann gar nicht.

Und die heißt das dann "unfair"? Ich meine: Hallo?!

Die sind wohl allesamt völlig wahnsinnig geworden, so was darf man gar nicht frei in der Gegend rum springen lassen.

Ich meine, die tut das ab, als habe sie sich eine sündhaft teure Handtasche gekauft, was sie im Nachhinein nun bereut.

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Ich glaub, mich tritt ein Pferd

jens_, Tuesday, 24.08.2010, 20:09 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

"Unfair" nennt die das?! Nackte Gewalt ist das, m. E. eine Straftat

Juristisch wuerde das unter Verleumdung/Ehrverletzung fallen:

§ 187 StGB
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 186 StGB:
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Als Frau ist man aber in der Gender-Republik Deutschland gegen sowas imun...

Ich glaub, mich tritt ein Pferd

Imageberater, Tuesday, 24.08.2010, 20:20 (vor 5620 Tagen) @ jens_

Juristisch wuerde das unter Verleumdung/Ehrverletzung fallen:

Je nachdem. Wenn sie zur Polizei gegangen ist, sieht das wieder anders aus. Stichwort "falsche Verdächtigung", "Vortäuschung von Straftaten".

Und selbst wenn nicht, Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, wenn sie diesen Vorwurf "nur" ihrer besten Freundin gegenüber erhoben hat und die erzählt das dann der Polizei, dann muss die Polizei ermitteln.

Allein die Drohung mit einer Falschbeschuldigung stellt eine Nötigung dar.

Versteht ihr, das ist alles kein Pappenstil.

Und wenn das mal läuft, sind die doch alle zu feige, zuzugeben, dass sie Mist erzählt haben.

Und kein Mensch bringt das zur Anzeige, meistens ist so was ja gar nicht nachweisbar, also ein typisches Frauenverbrechen.

Wikimannia:


§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 154 Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage

Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.

§ 160 Verleitung zur Falschaussage

(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Das fehlt da noch:

§ 145d
Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,

um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

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Danke! (kt)

jens_, Tuesday, 24.08.2010, 20:24 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

;)

Die Polizei greift nicht ein

Misogyn, Tuesday, 24.08.2010, 21:38 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Solange du als Mann nicht mit dem Messer im Rücken bei der Polizei auftauchst, wird der Frau nichts passieren.

Es kann höchstens sein, dass sie deine Freundin/Frau befragen ob sie wirklich vergewaltigt wurde. Die konstruieren dir noch einen Fall aus dem Nichts wenn du nicht aufpasst.

Im besten Fall wirst du nur ausgelacht und wieder heimgeschickt.

Man sollte es nicht glauben, aber die Polizei, besonders die männlichen Beamten, steht grundsätzlich auf der Seite der Frau. Die werden weder eine Anzeige von dir aufnehmen noch sonst irgend etwas zu deinem Schutz unternehmen.

vollkormmen richtig

kein name, Tuesday, 24.08.2010, 21:58 (vor 5620 Tagen) @ Misogyn

Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Solange du als Mann nicht mit dem Messer im Rücken bei der Polizei
auftauchst, wird der Frau nichts passieren.

Es kann höchstens sein, dass sie deine Freundin/Frau befragen ob sie
wirklich vergewaltigt wurde. Die konstruieren dir noch einen Fall aus dem
Nichts wenn du nicht aufpasst.

Im besten Fall wirst du nur ausgelacht und wieder heimgeschickt.

Man sollte es nicht glauben, aber die Polizei, besonders die männlichen
Beamten, steht grundsätzlich auf der Seite der Frau. Die werden weder eine
Anzeige von dir aufnehmen noch sonst irgend etwas zu deinem Schutz
unternehmen.

daher erübrigt sich für das Verleumdungsopfer die Strafanzeige gegen die Täterin. Wobei, wenn Frau Seeliger selbst in ihrem Blog, die Verleumdung zugibt, dürfte das eine Möglichkeit für eine Strafanzeige geben. (Leider gibt sie ja keine Details und die Tat könnte möglicherweise verjährt sein)

1/2 OT: "Monogamie ist keine Lösung"

jens_, Tuesday, 24.08.2010, 20:28 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

http://jungle-world.com/artikel/2007/39/20425.html

Die patriarchalen Realitäten sind tief verwurzelt in der bundesdeutschen Gesellschaft.

Eine typische Gruene...

Sorry, aber die Fotze sollte jemand anzeigen. [Sorry für Prollsprache und OT]

Depp der Nation, Tuesday, 24.08.2010, 21:00 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

- kein Text -

Sorry, aber die Fotze sollte jemand anzeigen. [Sorry für Prollsprache und OT]

Imageberater, Tuesday, 24.08.2010, 21:35 (vor 5620 Tagen) @ Depp der Nation

Falsche Verdächtigung (wenn es denn eine solche gewesen ist) ist ein Offizialdelikt. Da muss niemand eine Anzeige erstatten, das muss die StA von sich aus verfolgen, wenn es ihr bekannt wird und ein öffentliches Interesse gegeben ist.

Da sieht man mal, wie dumm diese Weiber sind. Immerhin gibt sie das ja öffentlich zu.

Und wehe, jetzt kommt jemand auf dumme Gedanken - das ist eine Sache zwischen dem Kerl und ihr, das geht nur ihn was an, sonst niemanden.

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Korrektur

Imageberater, Tuesday, 24.08.2010, 21:41 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

Hoppla: Richtiger Satz: Da muss niemand eine Anzeige erstatten, das muss die StA von sich aus verfolgen, wenn es ihr bekannt wird.

Öffentl. Interesse ist scheißegal.

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Das ist leider normal

Misogyn, Tuesday, 24.08.2010, 21:29 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

http://anonym.to/?http://julia-seeliger.de/vergewaltigungsdebatten/#more-4261

Im Übrigen habe ich auch schon einmal einen Vergewaltigungsvorwurf
erhoben. Erst nachdem ich mich kürzlich länger mit solchen Debatten
befasste, habe ich mich bei dem armen Mann entschuldigt. Das war nämlich
ganz schön unfair von mir.

Da hängt mir jetzt die Kinnlade an den Knien. Geht das nur mir so?

Es ist leider normal.

"Wenn du mich betrügst, dann zeig ich dich an wegen Vergewaltigung!"
"Wenn du mich verlässt, dann zeig ich dich an wegen Vergewaltigung!"
"Wenn du das und das nicht tust, dann zeig ich dich an wegen Vergewaltigung!"

Das gehört zum Alltagswortschatz der meisten Frauen,

Wenn du es nicht kennst, dann hast du Glück gehabt, aber es werden viele Männer mal mit solchen Vorwürfen konfrontiert. (Gottseidank werden diese in den wenigsten Fällen in die Tat umgesetzt).

Man kann nur versuchen in einem solchen Fall die Beziehung so behutsam wie möglich zu lösen, um das schlimmste zu vermeiden. Oder Zeugen sammeln, oder Drohungen mit dem Handy aufnehmen.

Außergewöhnlich ist hier nur das hohe Maß an Einsicht und die Entschuldigung beim Opfer. Respekt!

Das ist leider normal

ajk, Wednesday, 25.08.2010, 00:15 (vor 5620 Tagen) @ Misogyn

Solch eine Kultur gehört ausgestorben. Sofort

Baut was neues auf.

/ajk

--
Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

man stelle sich einen Politiker vor

kein name, Tuesday, 24.08.2010, 22:13 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

der folgendes erzählt

Im Übrigen habe ich auch schon einmal eine Frau vergewaltigt.
Erst nachdem ich mich kürzlich länger mit solchen Debatten
befasste, habe ich mich bei der armen Frau entschuldigt. Das war nämlich
ganz schön unfair von mir.[/i]

vielleicht würde er es damit auf die Spiegel-Moralische-Vorbilder-Liste schaffen? Oder eher nicht.

ansonsten eigentlich ein guter Artikel

kein name, Tuesday, 24.08.2010, 22:18 (vor 5620 Tagen) @ kein name

insgeheim hoffe ich, dass das "Ich habe auch schon mal eine Falschbeschuldigung gemacht"-Outing den gleichen Wahrheitsgehalt hat wie Schwarzers "ich habe abgetrieben". Ist aber wahrscheinlich nicht so.

ansonsten eigentlich ein guter Artikel

Imageberater, Tuesday, 24.08.2010, 22:22 (vor 5620 Tagen) @ kein name

insgeheim hoffe ich, dass das "Ich habe auch schon mal eine
Falschbeschuldigung gemacht"-Outing den gleichen Wahrheitsgehalt hat wie
Schwarzers "ich habe abgetrieben". Ist aber wahrscheinlich nicht so.

Hoffentlich hat es aber nicht diesselben Folgen: Straffreiheit.

Wenn man eine Frau ist, versteht sich. Abtreibung ist ja nur straffrei, wenn eine Frau das macht.

Jaja, "Gleichberechtigung"...

--
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Wann schnallz ihr endli des "Vergewaltigung" nur ein künstliches Wort ist?

Wladimir, Tuesday, 24.08.2010, 23:28 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

"Vergewaltigung" gibt's ned! Des is an Schmarren, den's euch so lang ins Hirn gepflanzt ham des ihr allegar strammsteht wenn's nur angedeutet wird!

"Körperverletzung + Nötigung" war einst Tatbestand. Problem der Femsen: Da muss eine Körperverletzung vorliegen. Tuts des bei nur irgendeim öffentlichen Fall? Net? Na also! Kommt so gut wie nie vor. Davonab is des kei Problem von Mannsbildern, die was auf sich halten. Drum sollens die Weiber des auch allein regeln. Mei Problem is des zumindest net. Trauen kaman am Weib sowieso nimma.

Schwarzer: "Jeder Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau ist eine Vergewaltigung der Frau."

Wer den Satz net versteht, der lese nochamal, bis langsam des Licht angeht!

"Vergewaltigung - Straftatbestand" *kopfschüttel*
"... Falschbeschuldigung ... Frauen die echt 'vergewaltigt' wurden ... Leidtragende ..." *noch mehr kopfschüttel*

Quelle?

Quelle, Tuesday, 24.08.2010, 23:49 (vor 5620 Tagen) @ Wladimir


Schwarzer: "Jeder Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau ist eine
Vergewaltigung der Frau."

Gelogen. Schwarzer hat zwar viel Mist geredet, aber das ist nicht von ihr. Und du bist nicht besser als Schwarzer.

Wann schnallz ihr endli des "Vergewaltigung" nur ein künstliches Wort ist?

Marlow, Tuesday, 24.08.2010, 23:53 (vor 5620 Tagen) @ Wladimir

Schwarzer: "Jeder Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau ist eine
Vergewaltigung der Frau."

Hast du dafür eine Quelle?

Ist bestimmt von Dworkin

ajk, Wednesday, 25.08.2010, 00:16 (vor 5620 Tagen) @ Marlow

Aber hey, die "Quelle" Frager sollten sich schon mal fragen ob sie nicht Google benutzen können..

Schwarzer hat nie widersprochen

/ajk

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Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

Ist bestimmt von Dworkin

Marlow, Wednesday, 25.08.2010, 00:25 (vor 5620 Tagen) @ ajk

Aber hey, die "Quelle" Frager sollten sich schon mal fragen ob sie nicht
Google benutzen können..

Schwarzer hat nie widersprochen

/ajk

Ich hab gegoogelt und nichts gefunden. Also frage ich nach der Quelle. Was soll daran verkehrt sein

Ja, Dworkin, glaube ich auch ... (kT)

Müller, Wednesday, 25.08.2010, 00:29 (vor 5620 Tagen) @ ajk

- kein Text -

Ist bestimmt von Dworkin - Nein!

Quelle, Wednesday, 25.08.2010, 00:33 (vor 5620 Tagen) @ ajk

Ja, ja --> ""bestimmt" von Dworkin"; so drückt sich Wissen aus.

Von Dworkin stammt die These, dass in unserer patriarchalen Gesellschaft ständig Gewaltandrohung auf die Frau ausgeübt werde, weshalb sie nicht ohne Gefahr "Nein" zum sexuellen Angebot des Mannes sagen könne, mithin jeder Sex Vergewaltigung wäre.

Infos direkt von der Quelle - hier kostenlos.

Ich hab nicht gesagt das ich es weiss

ajk, Wednesday, 25.08.2010, 00:40 (vor 5620 Tagen) @ Quelle

Ich habe geraten.

In übrigen interessiert es mich persöhnlich nicht, allein an den Aussagen von Feministinnen kann man schon sehen welches Geists Kind sie sind. Da brauch ich keine Quellen und Zitate.

Man kann sich auch die "Witze" in der Emma anschauen.

Vielleicht ist es ja aus "der kleine Unterschied" oder so.

/ajk

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Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

Ist bestimmt von Dworkin - Nein!

Müller, Wednesday, 25.08.2010, 03:45 (vor 5620 Tagen) @ Quelle

Und an welcher Stelle schließt das aus, dass das andere Zitat von dieser geisteskranken Psychopathin ist?

Quellen-Nachweise

Mus Lim ⌂, Thursday, 26.08.2010, 11:35 (vor 5619 Tagen) @ Marlow

Alice Schwarzer hat das nicht wortwörtlich so geschrieben, aber dem Sinn nach:
"Jede zweite Frau ist ein Opfer von Sexualgewalt. [...] Entscheidend ist, dass die Sexualgewalt allgegenwärtig ist und alle Frauen jederzeit zum Opfer machen kann. […] Der Vergewaltiger Nr. 1 ist der eigene Mann. [...] Je besser eine Frau einen Mann kennt, umso gefährlicher ist er. [...] Die Täter sind zu quasi hundert Prozent männlich, und ihre Opfer zu quasi hundert Prozent weiblich."

"Der große Unterschied. Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen.",
ISBN 3-462-02934-7, Seite 81

Alice Schwarzer verlegte aber Andrea Dworkin, der folgende "Nettigkeit" gelang:
"Die Ehe als Institution hat sich aus der Vergewaltigung als Praxis entwickelt. Vergewaltigung, ursprünglich als Entführung definiert, wurde durch Gefangennahme zur Ehe."

"Pornographie. Männer beherrschen Frauen.",
Emma-Verlag 1987, ISBN 3-922670-15-6, S. 29

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Ich glaub, mich tritt ein Pferd

Marlow, Tuesday, 24.08.2010, 23:37 (vor 5620 Tagen) @ Imageberater

Im Übrigen habe ich auch schon einmal einen Vergewaltigungsvorwurf
erhoben. Erst nachdem ich mich kürzlich länger mit solchen Debatten
befasste, habe ich mich bei dem armen Mann entschuldigt. Das war nämlich
ganz schön unfair von mir.[/i]

Wenn daß die allgemeine weibliche Denke ist, sollte man sie mit einem Gleichnis konfrontieren. Wie würde ein echtes Vergewaltigungsopfer sich fühlen, wenn der oder die Täter zu ihr sagen: Entschuldigung. Das war nämlich ganz schön unfair von mir.
Ist dann alles wieder gut? NEIN! Weder für ein Vergewaltigungs- noch für ein Verleumdungsopfer. Beide leiden für den rest ihres Lebens an den Folgen

Ich glaub, mich tritt ein Pferd

Misogyn, Tuesday, 24.08.2010, 23:47 (vor 5620 Tagen) @ Marlow


Wenn daß die allgemeine weibliche Denke ist, sollte man sie mit einem
Gleichnis konfrontieren. Wie würde ein echtes Vergewaltigungsopfer sich
fühlen, wenn der oder die Täter zu ihr sagen: Entschuldigung. Das war
nämlich ganz schön unfair von mir.
Ist dann alles wieder gut? NEIN! Weder für ein Vergewaltigungs- noch für
ein Verleumdungsopfer. Beide leiden für den rest ihres Lebens an den Folgen

Kommt drauf an.

Na gut, wenn sie ihn wirklich falsch beschuldigt hat, also polizeilch angezeigt, dann ist eine Entschuldigung zu wenig.

Hier geht aber nicht hervor, ob dies so war. War es nur eine persönliche Beschuldigung oder eine Verleumdung oder gar eine Anzeige?

Vielleicht hat sie ihn auch nur persönlich beschuldigt, so wie viele Frauen dies tun, aber nie anzeigen. "Du Schwein hast mich vergewaltigt und jetzt erwarte ich dafür, dass du dich besonders nett zu mir bist, sonst zeig ich dich an".

Dies ist ungefähr gleichwertig mit der eher männlichen Drohung "Wenn du mich betrügst oder verlässt, dann bring ich dich um". Man könnte auch hier sagen, das war eine Morddrohung, oder war es nur hohles Geschwätz?

Zum Glück werden solche kranken Drohungen von beiden Seiten meist nicht umgesetzt.

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