Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die "Verfahrensbeistände" in der Praxis des Sorgerechtsstreites

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 24.08.2010, 10:26 (vor 5621 Tagen) @ Referatsleiter 408

Ich kann deine Empörung nachvollziehen.

Man reiche dem friedlichsten Menschen den ich kenne (meine Wenigkeit) einen Knüppel, damit ich dreinschlagen kann.

Nur wenn die Mutter ihre Verweigerungshaltung aufgibt, macht der Vater Kind kontakt einen Sinn. Urteilte die Schlechtachterin Warhonowix (Bremen)Seinerzeit.

Seitdem Null Kontakt zu meiner Tochter.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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