Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was dabei wichtig ist.

pit b., Monday, 23.08.2010, 22:23 (vor 5621 Tagen) @ IM Rosenbaum

Solange der Zwangsdienst für Männer weiterhin verfassungsrechtlich
abgesegnet ist, bleibt die Wehrpflicht im Raum. Zumal jederzeit aus diesem
Gesetz ein alternativer Zwangsdienst ableitbar ist.

Streng genommen braucht man dazu gar nicht den Wehrpflichtartikel.

Art. 12 Abs 2 GG besagt, dass eine Dienstpflicht allgemein und für alle
gleich sein muss: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen
werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle
gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht" (Art. 12 Abs. 2)

Problem dabei, diese Dienstpflicht muss allgemein sein.
Daher verstehe ich nicht, wenn ein Minister zu Gutenberg behauptet für eine wirklich allgemeine Dienstpflicht bräuchte es eine Verfassungsänderung.

Das stimmt nicht.


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