Nichtehelicher Vater vom Amoklauf freigesprochen
Ohrfeige für Staatsanwaltschaft
Würzburg. Einen 41 Jahre alten ehemaligen Polizeibeamten aus Stuttgart hat eine Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg am Freitag vom Vorwurf der "Störung des öffentlichen Friedens" durch Bedrohung der Würzburger Justiz mit einem Amoklauf freigesprochen. Für insgesamt neun Monate Untersuchungshaft und Unterbringung in einem Nervenkrankenhaus ist der Ex-Beamte zu entschädigen, der bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.
Damit der Freispruch in der Öffentlichkeit nicht falsch verstanden werde, erklärte der Vorsitzende Richter: Der Angeklagte habe nicht mit einem Amoklauf gedroht, sondern stand aus Sicht der Staatsanwaltschaft nur im Verdacht, so etwas getan zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen Polizeibeamten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung beantragt.
Für einen Mann, der jahrelang als nichtehelicher Vater erfolglos um Kontakt mit seinem Kind kämpfte, sei die Justiz zum Gegner und zum Feindbild geworden, so das Gericht zur Vorgeschichte. Die aus seiner Sicht schlimme Situation rechtloser Väter sei für den ehemaligen Polizeibeamten, über seinen "Fall" hinaus, zum Lebensinhalt geworden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor wenigen Wochen habe ihm bestätigt, dass er richtig lag mit dem, was er seit Jahren, unter anderem als Leserbrief-Schreiber in überregionalen Blättern, für die in seiner Sprache für nichteheliche, "entsorgte" Väter unternommen hat.
Zwei Schreiben des Angeklagten, an das Bayerische Justizministerium und das Landgericht Würzburg, die sich mit der familienrechtlichen Situation des Ex-Polizisten beschäftigten und seiner Erfolglosigkeit vor Gericht, enthielten Hinweise auf die Entstehungsgeschichte von Amokläufen und Kurzschlusshandlungen familienrechtlich kalt gestellter Väter. Dass ein Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium dem Angeklagten den Eingang seines Schreibens förmlich bestätigt, das Papier als Dienstaufsichtsbeschwerde aufgefasst und der Zuständigkeit wegen an den Generalstaatsanwalt in Bamberg geschickt hat, war für die Strafkammer nur eines von mehreren Beispielen dafür, dass auch innerhalb der Justiz ernstzunehmende Leute in dem Schriftsatz keine Drohung erkannten.
http://www.fnweb.de/nachrichten/suedwest/20100823_mmm0000000442394.html
"Neue" Väter unerwünscht
Für die Beziehung mit einer Würzburger Rechtsanwältin hatte der Polizist seinen Beruf aufgegeben, wenige Wochen nach der Geburt seiner Tochter, die ein Wunschkind gewesen sei, so der Angeklagte, hatte die Partnerin sich von ihm getrennt und jahrelang keinen Kontakt zu dem Kind zugelassen.
http://www.fnweb.de/nachrichten/suedwest/20100823_mmm0000000442394.html
Beruflich ruiniert, das Kind entrissen und dafür bekam die RAin bestimmt noch Beifall, so sieht es in deutschen Landen aus.
Wie hoffentlich bekannt, birgt die neue Rechtssituation keineswegs Umgang der Kinder mit ihren Vätern.