Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Sorgerechts-Beschluss hilft nicht allen ledigen Vätern

sonnenlilie, Friday, 20.08.2010, 22:07 (vor 5624 Tagen)

Brandenburg/Karlsruhe (dpa) - Auch nach der Sorgerechts-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann es für ledige Väter überaus schwierig werden, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) lehnte in einem am Freitag (20. August) bekanntgewordenen Beschluss den Antrag eines 38 Jahre alten Vaters auf Erteilung des Sorgerechts ab. Soweit bekannt, handelt es sich um die erste veröffentlichte Entscheidung im Anschluss an den Beschluss des Verfassungsgerichts (Aktenzeichen 10 UF 109/10).

Im nun entschiedenen Fall aus Brandenburg hatte sich der Vater nach der Trennung intensiv um seinen 2007 geborenen Sohn gekümmert, da die Mutter an manischer Depression erkrankte und deshalb für längere Zeit im Krankenhaus war. Nach ihrer Entlassung kam es zum Streit, in wessen Haushalt das Kind wohnen solle. Schließlich behielt die Mutter das Kind entgegen einer zuvor getroffenen Umgangsvereinbarung bei sich.

Der Vater beantragte nun bei Gericht das alleinige Sorgerecht, hilfsweise die Erteilung der gemeinsamen Sorge. Das OLG Brandenburg lehnte den Antrag ab. Zwar sei nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts ein gemeinsames Sorgerecht zu erteilen, soweit dies dem Kindeswohl entspreche. Hier jedoch hätten beide Elternteile "die alleinige Sorge für sich reklamiert und sich darauf berufen, mit dem jeweils anderen Elternteil (...) nicht mehr kommunizieren zu können bzw. zu wollen". Deshalb könne nur einer die Sorge allein ausüben. Im konkreten Fall sei dies nach Abwägung aller Umstände die Mutter.

Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11874053/7249995/Sorgerechts-Beschluss-hilft-nicht-allen-ledigen-Vaete...

..."dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde"

Gobelin, Friday, 20.08.2010, 22:11 (vor 5624 Tagen) @ sonnenlilie

Der Vater beantragte nun bei Gericht das alleinige Sorgerecht, hilfsweise
die Erteilung der gemeinsamen Sorge. Das OLG Brandenburg lehnte den Antrag
ab. Zwar sei nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts ein gemeinsames
Sorgerecht zu erteilen, soweit dies dem Kindeswohl entspreche. Hier jedoch
hätten beide Elternteile "die alleinige Sorge für sich reklamiert und sich
darauf berufen, mit dem jeweils anderen Elternteil (...) nicht mehr
kommunizieren zu können bzw. zu wollen". Deshalb könne nur einer die Sorge
allein ausüben. Im konkreten Fall sei dies nach Abwägung aller Umstände die
Mutter.

Das Bundesjustizministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetz, das immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition würden zügig fortgesetzt, hieß es. Die Modelle und Überlegungen müssten jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde.

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/sorgerecht-ledige-vaeter-muessen-nicht-laenger-auf-sorgerecht-warten-_aid_54...

Tja, das Wohl des Kindes interessiert die Medien nicht

Leser_heute_ausgelaugt, Friday, 20.08.2010, 22:57 (vor 5624 Tagen) @ Gobelin

Hi,

Kindeswohl wird in anderen Ländern ganz anders "definiert".
Nämlich aus der Sicht des Kindes und was zu seinem Wohl wichtig ist!

Das Bundesjustizministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetz,
das immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht
entgegensteht. Die Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der
Regierungskoalition würden zügig fortgesetzt, hieß es. Die Modelle und
Überlegungen müssten jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der
betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde.


Ja genau, hört sich doch prima an, lieber Gobelin.

Die Realität wird dann so aussehen:

- Mutti boykotiert den Umgang, provoziert oder betreibt Kontaktabbruch
- d.h., die Eltern können nicht kommunizieren
- das ist dem "Kindeswohl" abträglich
- Sorgerecht (das eh das Papier nicht wert ist)
- ... kann auf keinen Fall an beide Eltern gegeben werden

Die Medien sollten endlich recherchieren lernen. Weder können sie:

- Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auseinander halten

noch sind sie in der Lage:

- Unterhaltsrecht (als Bestandteil des Familienrechts) vom
- SGBII (Sozialrecht) und dem Steuerrecht

differenziert in der Widersprüchlichkeit des ganzen, differenziert zu betrachten.

Immerhin haben sie die Jubelmeldung des VAM(v), pardon VAMgV
(Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter)
anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
an die Anwältin Edith Schwab
vor dem aktuellen Kontext
der aktuellen BVerfG-Entscheidung nicht unterstützt.

Immerhin ... ?

Mir langt dieses Land immer mehr. Je mehr ich in die Materie eingestiegen bin, desto mehr Abgründe tun sich auf. In diesem Zusammenhang verstehe ich sogar einige Verbal-Extremisten, die sich schriftlich auskübeln.

Das schlimmste: Kein Mensch weiß darum, was in diesem Land vorgeht.

Ein Jammer; leider nicht zu ändern.

Leser,
der neulich mit einer guten Freundin telefonierte, die das nur noch "widerlich" nannte. Sie erlebt es gerade im Freundeskreis, was in Deutschland abgeht.

@Narrowitsch: Danke für deine Mail :-) habe mich gefreut

Tja, das Wohl des Kindes interessiert die Medien nicht

Liebhaber der Kunst, Saturday, 21.08.2010, 00:44 (vor 5624 Tagen) @ Leser_heute_ausgelaugt

Mir langt dieses Land immer mehr. Je mehr ich in die Materie eingestiegen
bin, desto mehr Abgründe tun sich auf. In diesem Zusammenhang verstehe ich
sogar einige Verbal-Extremisten, die sich schriftlich auskübeln.

Zustimmung. Und nicht nur in diesem Zusammenhang.

Ein Jammer; leider nicht zu ändern.

Schon vor über 100 Jahren sinnierte Wilhelm Busch über diese böse Welt. Also im Westen nichts Neues. Aber wenn es schon im Großen nicht reicht, fängt man eben bei sich vor der Haustür an: irgendwo muss man ja mal anfangen und genau dort ist doch der naheliegendste Ansatzpunkt. Und denken tue ich dabei an Baden-Powell, dem Gründer der Pfadfinderbewegung:

"Hinterlasse die Welt ein Stück besser, als du sie vorgefunden hast."

..."dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde"

Goofos @, Saturday, 21.08.2010, 07:50 (vor 5624 Tagen) @ Gobelin

Die Modelle und
Überlegungen müssten jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der
betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde.

Man könnte auch sagen, Thema verfehlt. Wenn ich mich nicht schwer täusche ging es doch um Gleichberechtigung von ledigen Vätern im Sorgerecht. Vom Justizministerium und den Rechts- und Familienpolitikern hört man aber irgendwie immer nur "Wohl des Kindes". Es ist schon bedauerlich welche Begriffsprobleme Ministerien und Politiker bei den einfachsten Sachen haben können. Das ist in etwa so wie wenn man zur Sekretärin sagt, sie solle den Brief mal abtippen, und sie stattdessen einen Kaffee mit Milch bringt. Loben sollte man so etwas nicht.

In diesem Scheissladen UNDERDOG D wird sich nichts ändern!

Michi @, Angie, zieh Dein Pony glatt!, Saturday, 21.08.2010, 12:44 (vor 5624 Tagen) @ sonnenlilie

In meinem Fall wurde Filius seitens Josef Salzgeber GWG - Gurkentruppe und Gehilfin Karin Wolff samt Richtermuschpoke des OLG und FamG München, insbes. Richterin Polack (mit einem L!)zum Probewohnen bei einer bekloppten und verfi..... Abzocker-Mutter zugesprochen. Gottseidank konnte Filius gerettet werden. Ergebnis unterm Strich aber: Zwei Jahre Kampf, neben unsagbaren seelischen Leid und 400.000,00 EUR Schaden in der Gesamtschau vorübergehender Sonderschul- und HPT-Status von Filius, zwei Jahre Schule verloren++++.
Jetzt besucht Filius ein Gymnasium und entwickelt sich prächtigst!
Münchner Gerichte, Kreisjugendamt München sn. Gabrysch - md. Plath und GWG-Gurkentruppe....zieht Euch warm an, es kommt was auf Euch zu! Gnadenlos! Zeitnah! Hängt Sie höher!

SG
Michi
Excalibur
GWG-Jäger

Im Prinzip wollen "die da oben" garnicht, dass sich positiv was für Väter ändert!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 21.08.2010, 14:30 (vor 5624 Tagen) @ sonnenlilie

Selbst wenn an neuen Gesetzen zügig gearbeitet wird, da wird sich doch nichts ändern. Wobei der Begriff "zügig" relativ ist, dass können schon mal 10 Jahre (entspricht wieder einer geschäditen Kindergeneration) sein. Und die nächste Regierung sieht wieder alles anders, nur eines bleibt konstant: Der Verdienst der Trennungs-/Scheidungsindustrie! Geschäfte mit dem Elend unserer Kinder! WIDERLICH!

Mittlerweile macht auch die ältere Generation mobil gegen diese Mißstände: http://www.grosseltern-initiative.de/

Erstaunlich ist, dass man auf die große Vielzahl von Seiten, die Trennungs- und Scheidungskinder im www platziert haben, keinerlei Bezug nimmt. Lediglich Psychologen werden offensichtlich in gesetzgebende Vorgänge mit involviert, aber die eigentlichen Opfer, die aus eigener Erfahrung sprechen könnten, offensichtlich nicht.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Der richtige Titel für den Artikel wäre

Timothy, Saturday, 21.08.2010, 23:39 (vor 5623 Tagen) @ sonnenlilie

Umsetzung des neuen Sorgerechtsbeschluss hilft keinem einzigen ledigen Vater, denn da die Mutter bei solchen Fällen in denen keiner gemeinsamen Sorge von ihr zugestimmt wird grundsätzlich das Gespräch verweigert, ist in den Augen der gerechtigkeitsverdreher immer das Kindeswohl gefährdet was dazu führt das kein Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommen wird.

Sorgerechts-Beschluss hilft nicht allen ledigen Vätern

aus Wien, Sunday, 22.08.2010, 00:29 (vor 5623 Tagen) @ sonnenlilie

Wer war schon so naiv zu glauben, dass die Scheidungsmafia und das Emmanzentum nach Jahrzehntelangem Lobbying einfach ein Geichtsurteil (der EuGH für Menschenrechte und in Folge des Verfassungsgerichtshofes) akzeptieren wird? -
Die sind gewöhnt sich über Gesetze und Menschenrechte hinwegzusetzen. Ausserdem geht es da auch oft um sehr viel Geld. Sie haben die Masche gefunden dem EuGH rechnung zu tragen: Das Gesetz ändern und sonst alles beim alten zu lassen.

Den Frauen wird Anleitung gegeben werden stets die Alleinige Obsorge zu beantragen und dem wird halt stets stattgegeben. Es gab nie den politischen Willen an dem Einspruchsrecht der Frauen etwas zu ändern - da ist der deutsche Sprachraum ganz auf einer Linie.
Neuerliche Klage beim EuGH! - Resultat in 7 Jahren! - Das Spiel ist endlos!

powered by my little forum