Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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EuGMR und EU?

Norbert, Baden-Württemberg, Friday, 20.08.2010, 15:33 (vor 5624 Tagen) @ Movemen

des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

und

die europäische Union

Dir ist schon bekannt, dass diese zwei Institutionen nichts miteinander zu tun haben?
Auch wenn beide "Eu" bzw. "europäisch" in ihren Bezeichnungen haben.

Zur Eu gehört der EuGH.

Der EuGMR leitet sich jedoch aus der Menschenrechtscharta ab.
Diese ist älter als die Eu und umfaßt viel mehr Staaten als diese.

Die Probleme mit Besetzung des EuGMR sind zwar ähnlich, wie du es beschrieben hast.
Aber bereits aktuell waren dort deutsche Richter, die mit ihrer Beurteilung ziemlich allein standen. Und Deutschland wurde trotzdem verurteilt.

Die große Kammer des EuGMR wird immerhin mit 19 Richtern besetzt, und da wird Deutschland wohl eher selten 9 Richter stellen.
Selbst wenn man ähnlich gepolte österreichische und schweizer Richter berücksichtigt.

Das verkrustete, alte Denken der deutschen Richter (insbesondere im Familienrecht) bleibt natürlich die Crux.
Aber diese verkorkste Denke scheint in Europa wenig Akzeptanz und Verbreitung zu haben.


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