Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Über die Wertigkeit von Instanzen.

Movemen, Friday, 20.08.2010, 14:11 (vor 5625 Tagen)

Viele Leser und Schreiber setzen gerne auf Urteile des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt, solltet ihr euch alle bewußt sein, welche rechtliche Wirkmächtigkeit von diesem Gericht ausgeht, schon allein, weil es ein zweischneidiges Schwert ist, die europäische Union in ihren Bestimmungen zu Gender Mainstreaming und diffuser Gleichberechtigungspolitik abzulehnen, aber Straßburg in Zeugschaft für Väteranliegen zu nehmen. So hat die SPD in den letzten Jahren offensiv dahingehend gewirkt, dass die Richtergremien in ihrem Sinne besetzt werden. Im Klartext bedeutet das, das in den nächsten Jahren zu erwarten sein könnte, dass die Richter vermehrt im Sinne einer feministischen Logik Urteile sprechen und damit den Vätern gehörig vors Schienbein treten.

Der von manchen gehasste Internet-Rechtsanwalt Joachin Steinhöfel, auch bekannt durch seinen medialen Einsatz als Darsteller für eine große Elektronik-Kette, formuliert das völlig korrekt in einem Blogeintrag zur Thematik Sicherheitsverwahrung von Gewalt- und Intensivtätern folgendermaßen:

Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht die Europäische Menschenrechtskonvention im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mehr nicht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, vgl. BVerfG, Beschl. vom 4. Februar 2010 - 2 BvR 2307/06 m.w.N.

Es besteht also die Gefahr, dass sich die Väterbewegung immer wieder auf das EuGHMR beruft, also Rosinen pickt, und dieses Gericht in nur wenigen Jahren eine Reihe von väterfeindlichen Urteilen verfasst und damit eine Vielzahl von Einschätzungen, Aufsätzen und Kommentaren der Väterbewegung zur Makulatur werden lässt. Des Weiteren gibt es auch keine wesentlichen Anzeichen dafür, dass sich Karlsruhe das Wächteramt über Gesetze und Grundgesetz aus der Hand nehmen lässt. Insofern sollte die Schwerpunktarbeit der Kritik und Petitionen, etc. weiterhin darin liegen, dass die deutschen Verfassungsorgane erste Ansprechadresse bleiben, auch wenn der grundsätzliche Konstruktionsfehler des Grundgesetzes darin besteht, dass man Menschenrechte nicht wirksam einklagen kann, die Senate parteipolitisch besetzt sind und die Politik Urteile aus Karlsruhe gerne zeitlich auflaufen lässt.

EuGMR und EU?

Norbert, Baden-Württemberg, Friday, 20.08.2010, 15:33 (vor 5624 Tagen) @ Movemen

des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

und

die europäische Union

Dir ist schon bekannt, dass diese zwei Institutionen nichts miteinander zu tun haben?
Auch wenn beide "Eu" bzw. "europäisch" in ihren Bezeichnungen haben.

Zur Eu gehört der EuGH.

Der EuGMR leitet sich jedoch aus der Menschenrechtscharta ab.
Diese ist älter als die Eu und umfaßt viel mehr Staaten als diese.

Die Probleme mit Besetzung des EuGMR sind zwar ähnlich, wie du es beschrieben hast.
Aber bereits aktuell waren dort deutsche Richter, die mit ihrer Beurteilung ziemlich allein standen. Und Deutschland wurde trotzdem verurteilt.

Die große Kammer des EuGMR wird immerhin mit 19 Richtern besetzt, und da wird Deutschland wohl eher selten 9 Richter stellen.
Selbst wenn man ähnlich gepolte österreichische und schweizer Richter berücksichtigt.

Das verkrustete, alte Denken der deutschen Richter (insbesondere im Familienrecht) bleibt natürlich die Crux.
Aber diese verkorkste Denke scheint in Europa wenig Akzeptanz und Verbreitung zu haben.

powered by my little forum