Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Wahrheit kann unangenehm sein!

Michael Baleanu, Friday, 20.08.2010, 12:44 (vor 5625 Tagen)

Hatte angehängtes Kommentar unter dem Artikel "Unterhalt: Staat will säumige Väter zur Kasse bitten" veröfentlichen wollen. Stand auch als Kommentar #53 brav 1 Tag lang. Nun iss er wech!

Daher die Frage an die Community:
a) Gegen welche Netiquette-Regel könnte ich was verbrochen haben?
b) Habe ich auch nur eine Falschbehauptung im Kommentar veröffentlicht? Wenn ja, welche war die?

Ansonsten würde mich schon interessieren, ob jemand mit der unten angegebenen Argumentation schon mal beim Gericht versucht hat, seine Unterhaltszahlungen zu halbieren, oder beim Finanzamt versucht hat, seinen Kinderfreibetrag zu verdoppeln?

Immerhin wirkt seit Jahresbeginn das Wachstumsbeschleunigungsentbremsungsgesetz, alle zahlen bis zu 13% mehr an Unterhalt.

Es sieht so aus, als ob alle voll zufrieden damit sind. Gilt auch im Bereich Unterhalt "Ganz ruhig bleiben"?

Gruß
Michael

@#14, CJ

Die ganze Welt hat doch gesehen, dass deutsche Richter, quer durch alle Instanzen, keine Ahnung von Recht und Gesetz haben.

Es wurde ihnen von Ausländern beigebracht, dass §1626a, BGB die nicht eheliche Väter - und damit auch ihre Kinder - diskriminiert. Mit anderen Worten, diese Voll-Juristen mussten belehrt werden, wie das BGB zu lesen ist.

Ebenfalls mit anderen Worten, was im BGB drinsteht, ist immer darauf zu überprüfen, ob es auch mit Menschen- und Grundrechte vereinbar ist.

Da offensichtlich die Voll-Juristen kein Interesse daran haben, die Gesetze so zu schreiben, dass sie die Menschenwürde achten, müssen die Recht-Suchenden ihnen das beibringen.

Daher wäre es lehrreich, wenn die ach so gut informierten Bürger, die behaupten, dass alles über Unterhalt im BGB drin steht, diese Gesetze dahingehend überprüfen, ob diese auch verfassungskonform sind?

Machen wir die Probe aufs Exempel, zu Nr. 1. des Kommentars #14:

§1612a BGB besagt, dass der Unterhaltszahler, das DOPPELTE des Kinderfreibetrages (nach §32, Abs. 6, EStG) für ein Kind als Mindestunterhalt zu bezahlen hat !!!

Dieser, vom Unterhaltszahler bezahlte Mindestunterhalt, stellt das EXISTENZMINIMUM des Kindes dar.

Der Unterhaltszahler bekommt aber nur ein Kinderfreibetrag, der genau die HÄLFTE des EXISTENZMINIMUM des Kindes beträgt.

Hat der Unterhaltszahler ein jährliches Jahreseinkommen in Höhe des eigenen UND des Kindes EXISTENZMINIMUM, so muss er seinem Kind das gesamte EXISTENZMINIMUM überweisen, aber

und jetzt kommt's

DIE HÄLFTE DES EXISTENZMINIMUMS des KINDES

!!!! VERSTEUERN !!!!

Nun, das ist ein klarer Verstoss gegen das Grundgesetz:

EXISTENZMINIMUM wird in Deutschland, dank einer unausgegorenen Gesetzgebung (§1612a BGB i. V. m. §32 Abs. 6, EStG), VERSTEUERT!!!

Erneut sind die Väter - als die hauptamtlichen Unterhaltszahler - betroffen: Nur sie werden DISKRIMINIERT.

Es hat sich bis heute kein Richter hierzulande gefunden, der gemäß Art. 100 GG - wie denn, diese Familienrichter kennen ja das GG nicht - eine Vorlage beim BVerfG eingereicht hat, um die Verfassungswidrigkeit des §1612a, Abs. 1, BGB zu überprüfen.

Gemäß "gefestigter höchtsrichterlicher Rechtsprechung" (die sich einmal im Monat ändern kann), leistet der Vater Bar-Unterhalt und die Mutter Betreuungs-Unterhalt in gleicher Höhe.

Mit anderen Worten, das Kind bekommt auf jeden Fall das DOPPELTE seines EXISTENZMINIMUMS, während sein Vater, der elende Unterhaltszahler, nur ca. 60% (sein eigenes EXISTENZMINIMUM) davon zur Verfügung hat.

Ist es zu kompliziert? Frau Zypries hatte einmal gesagt, dass die Gesetze die sie und ihre Kollegen erlassen, nur für sie und ihre Kollegen verständlich sein müssen (http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f109641.html#frage109641).

Wir haben also alle gesehen, die Gesetze sind bereits so kompliziert, dass die Richter das Recht vor lauter Paragrafen nicht mehr sehen können: Wären nämlich die Gesetze klar gewesen, so hätten diese Richter die Diskriminierung aus §1626a, BGB, gleich nach der Reform 1998 kassieren müssen.

Daher, liebe Unterhaltszahler: Hört nicht mehr auf diese Juristen, denn sie erzählen Euch nicht die Wahrheit!

Merkt Euch: Ihr schuldet Euren Kindern die Hälfte der z. Zt. gültigen Sätze der Düsseldorfer Tabelle.

Sollte Euch ein Richter etwas anderes erzählen und keine Vorlage beim BVerfG einreichen, könnt ihr ihn ruhig wegen Befangenheit ablehnen!

Begründung: Aus dem vorhin Gesagten folgt, dass Ihr durch §1612a, Abs. 1, BGB diskriminiert werdet.

Der einzige Zweck der Regelung für ein Mindestunterhalt liegt in der Beschaffung von ausreichend hohe Streitwerte für die Anwaltschaft!

Dieses Gesetz ist nicht zum "Wohle des Kindes", denn die Scheidungsindustrie, weiss ja gar nicht was das ist. Wüssten die Juristen, was das "Wohl des Kindes" ist, bräuchten sie nämlich keine Gutachter mehr.

Die Letzteren werden aber tagaus, tagein bemüht um abgeschriebene Papiere bei Gericht einzureichen auf denen "Gutachten" drauf-, aber kein Gutachten drinsteht.

Kostenpunkt: zwischen 3000 bis zu 20000 EUR, oft vom Steuerzahler bezahlt.

Wer sich weiter diskriminieren lassen möchte, bitteschön, die anderen sollten endlich dagegen protestieren. Denn das EGMR in Straßburg weiß ja Bescheid: In Deutschland werden die Väter diskriminiert.

Wir müssen nur in Massen dahin.

Die schnellere Lösung wäre, dass Ihr Eure Abgeordnete darauf hinweist, dass diese Gesetze Mist wären. Leider haben diese kein Ohr für Euch.

Ungereimtheiten beim Unterhalt

Rainer ⌂, Friday, 20.08.2010, 13:54 (vor 5624 Tagen) @ Michael Baleanu

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.

Das "sächliche" Existenzminimum eines Kindes besteht aus dem Existenzminimum von Eur 3.648 und dem Aufwand für Betreuung von Eur 2.160, macht zusammen Eur 5.808. Dieser Betrag wird verdoppelt auf Eur 11.616 und ist damit der Betrag den ein Kind pro Jahr benötigt um zu leben. Eine Begündung für die Verdoppelung dessen, was der Staat an Aufwand für ein Kind als rechtens erachtet wenn es um Steuern geht, lässt sicht nicht finden.

Immerhin wird dem Mann zugestanden nur die Hälfte dieses Betrages als Kindesunterhalt abdrücken zu müssen, da die Mutter ja die andere Hälfte als Betreuungsleistung erbringt. Wobei für mich nicht ersichtlich ist wie die Betreuungsleistung für ein Kind einmal 300 Euro und einmal 800 Euro sein kann, je nach verdienst des Mannes. Das geht schon ins Mystische.

Wer genau aufgepasst hat dem müsste eigentlich etwas aufgefallen sein!

Bei der Höhe des Kindesunterhaltes fliesst am Anfang die Betreuungsleistung mit ein. Der Unterhaltspflichtige ist aber nur für den Barunterhalt pflichtig. Wieso ist er auch für den Barbetrag der Betreuung pflichtig. Diesen erbringt doch angeblich der Betreuende durch seine Betreuungsarbeit.

Da stimmt jetzt wirklich was nicht!

Die Beschiss wurde schon immer so gemacht und tritt erst jetzt zu Tage weil es nicht mehr so gut versteckt wird. Nach dem was sich Männer schon alles haben gefallen lassen, wird warscheinlich davon ausgegangen das Männer nur noch Idioten sind.

Einfach folgendes lesen:

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Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Relativer Unterhalt

Rainer ⌂, Friday, 20.08.2010, 13:57 (vor 5624 Tagen) @ Michael Baleanu

http://wikimannia.org/index.php?title=D%C3%BCsseldorfer_Tabelle

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Unterhaltsrecht in D ist ein Skandal, der zum Himmel stinkt

Leser_nicht_eingeloggt, Friday, 20.08.2010, 13:57 (vor 5624 Tagen) @ Michael Baleanu

Hallo Michael,

danke für deinen hervorragenden Beitrag.

Die Sache stinkt dermaßen zum Himmel und es kommen ja noch diverse andere Dinge "on Top":

- Stkl. 1 wie ein Single
- Selbstbehalt unter dem unpfändbaren Anteil des Einkommens
- Nichtberücksichtigung der Einkommenssituation des s.g. betreuenden Elternteils
- usw., es ist eine elend lange Liste

Im Petitionsforum des DBT schrieb ein inzwischen erwachsenes Kind: "Dieser Staat ermordete meinen Vater" Ich hielt das erst für eine radikale Aussage, je mehr ich aber darüber nachdenke, desto mehr erkenne ich den Wahrheitsgehalt dahinter.

Wie kann es sein, dass ein Vater (sehr selten auch mal eine Mutter) mit der Hälfte dessen leben muss, was man einem Hartz-IV-Empfänger als "menschenwürdig" zugesteht. Mit 150,- / Monat kann kein Papi überleben!

Und seinen Kinder eine anständige Umgangszeit (was für ein schlimmes Wort) bereiten. Aber das macht ja nichts, bestätigt ja nur Edith Schwabs Behauptungen. Und wenn in einer OECD-Studie, sauber zerlegt von Manndat, die Rede davon ist, dass KU als Konsumgüterausgabe gewertet wird, geht es mir u.v.a.m. doch richtig gut - Auf dem Papier!

Warum gibt es gegen diese 1000-fach stattfindende Diskrimminierung keinen Aufschrei, warum klagt sich kein Anwalt mal bis zum BVerfG durch?

Dieses Land und seine Bigotterie widert mich an!
Du Deutschland - du ermorderst deine Väter.

Sorry für die harten Worte - aber die Zustände hierzulande sind nicht mehr zu ertragen.

Leser

Addition und Subtraktion

Rainer ⌂, Friday, 20.08.2010, 13:58 (vor 5624 Tagen) @ Michael Baleanu

Gehen wir davon aus, dass bei einem Paar, dass sich trennt, jeder 1500 Eur verdient und 2 Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, die üblicherweise zur Mutter kommen. Jedes Kind erhält vom Vater Unterhalt. Das Paar verdiente also zusammen 3000 Eur. Wie sieht das jetzt nach Unterhalt aus? Sie erhält Ihr Einkommen von 1500 Eur zuzüglich 500 Eur Unterhalt für beide Kinder ergeben 2000 Eur. Ihm verbleiben 1000 Eur. Man muss sich fragen: Wieviel Geld steht Ihr für die Kinder zur Verfügung, 500 oder 1000 Eur?
http://wikimannia.org/index.php?title=Addition_und_Subtraktion

Rainer

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