Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Wahrheit kann unangenehm sein!

Michael Baleanu, Friday, 20.08.2010, 12:44 (vor 5625 Tagen)

Hatte angehängtes Kommentar unter dem Artikel "Unterhalt: Staat will säumige Väter zur Kasse bitten" veröfentlichen wollen. Stand auch als Kommentar #53 brav 1 Tag lang. Nun iss er wech!

Daher die Frage an die Community:
a) Gegen welche Netiquette-Regel könnte ich was verbrochen haben?
b) Habe ich auch nur eine Falschbehauptung im Kommentar veröffentlicht? Wenn ja, welche war die?

Ansonsten würde mich schon interessieren, ob jemand mit der unten angegebenen Argumentation schon mal beim Gericht versucht hat, seine Unterhaltszahlungen zu halbieren, oder beim Finanzamt versucht hat, seinen Kinderfreibetrag zu verdoppeln?

Immerhin wirkt seit Jahresbeginn das Wachstumsbeschleunigungsentbremsungsgesetz, alle zahlen bis zu 13% mehr an Unterhalt.

Es sieht so aus, als ob alle voll zufrieden damit sind. Gilt auch im Bereich Unterhalt "Ganz ruhig bleiben"?

Gruß
Michael

@#14, CJ

Die ganze Welt hat doch gesehen, dass deutsche Richter, quer durch alle Instanzen, keine Ahnung von Recht und Gesetz haben.

Es wurde ihnen von Ausländern beigebracht, dass §1626a, BGB die nicht eheliche Väter - und damit auch ihre Kinder - diskriminiert. Mit anderen Worten, diese Voll-Juristen mussten belehrt werden, wie das BGB zu lesen ist.

Ebenfalls mit anderen Worten, was im BGB drinsteht, ist immer darauf zu überprüfen, ob es auch mit Menschen- und Grundrechte vereinbar ist.

Da offensichtlich die Voll-Juristen kein Interesse daran haben, die Gesetze so zu schreiben, dass sie die Menschenwürde achten, müssen die Recht-Suchenden ihnen das beibringen.

Daher wäre es lehrreich, wenn die ach so gut informierten Bürger, die behaupten, dass alles über Unterhalt im BGB drin steht, diese Gesetze dahingehend überprüfen, ob diese auch verfassungskonform sind?

Machen wir die Probe aufs Exempel, zu Nr. 1. des Kommentars #14:

§1612a BGB besagt, dass der Unterhaltszahler, das DOPPELTE des Kinderfreibetrages (nach §32, Abs. 6, EStG) für ein Kind als Mindestunterhalt zu bezahlen hat !!!

Dieser, vom Unterhaltszahler bezahlte Mindestunterhalt, stellt das EXISTENZMINIMUM des Kindes dar.

Der Unterhaltszahler bekommt aber nur ein Kinderfreibetrag, der genau die HÄLFTE des EXISTENZMINIMUM des Kindes beträgt.

Hat der Unterhaltszahler ein jährliches Jahreseinkommen in Höhe des eigenen UND des Kindes EXISTENZMINIMUM, so muss er seinem Kind das gesamte EXISTENZMINIMUM überweisen, aber

und jetzt kommt's

DIE HÄLFTE DES EXISTENZMINIMUMS des KINDES

!!!! VERSTEUERN !!!!

Nun, das ist ein klarer Verstoss gegen das Grundgesetz:

EXISTENZMINIMUM wird in Deutschland, dank einer unausgegorenen Gesetzgebung (§1612a BGB i. V. m. §32 Abs. 6, EStG), VERSTEUERT!!!

Erneut sind die Väter - als die hauptamtlichen Unterhaltszahler - betroffen: Nur sie werden DISKRIMINIERT.

Es hat sich bis heute kein Richter hierzulande gefunden, der gemäß Art. 100 GG - wie denn, diese Familienrichter kennen ja das GG nicht - eine Vorlage beim BVerfG eingereicht hat, um die Verfassungswidrigkeit des §1612a, Abs. 1, BGB zu überprüfen.

Gemäß "gefestigter höchtsrichterlicher Rechtsprechung" (die sich einmal im Monat ändern kann), leistet der Vater Bar-Unterhalt und die Mutter Betreuungs-Unterhalt in gleicher Höhe.

Mit anderen Worten, das Kind bekommt auf jeden Fall das DOPPELTE seines EXISTENZMINIMUMS, während sein Vater, der elende Unterhaltszahler, nur ca. 60% (sein eigenes EXISTENZMINIMUM) davon zur Verfügung hat.

Ist es zu kompliziert? Frau Zypries hatte einmal gesagt, dass die Gesetze die sie und ihre Kollegen erlassen, nur für sie und ihre Kollegen verständlich sein müssen (http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f109641.html#frage109641).

Wir haben also alle gesehen, die Gesetze sind bereits so kompliziert, dass die Richter das Recht vor lauter Paragrafen nicht mehr sehen können: Wären nämlich die Gesetze klar gewesen, so hätten diese Richter die Diskriminierung aus §1626a, BGB, gleich nach der Reform 1998 kassieren müssen.

Daher, liebe Unterhaltszahler: Hört nicht mehr auf diese Juristen, denn sie erzählen Euch nicht die Wahrheit!

Merkt Euch: Ihr schuldet Euren Kindern die Hälfte der z. Zt. gültigen Sätze der Düsseldorfer Tabelle.

Sollte Euch ein Richter etwas anderes erzählen und keine Vorlage beim BVerfG einreichen, könnt ihr ihn ruhig wegen Befangenheit ablehnen!

Begründung: Aus dem vorhin Gesagten folgt, dass Ihr durch §1612a, Abs. 1, BGB diskriminiert werdet.

Der einzige Zweck der Regelung für ein Mindestunterhalt liegt in der Beschaffung von ausreichend hohe Streitwerte für die Anwaltschaft!

Dieses Gesetz ist nicht zum "Wohle des Kindes", denn die Scheidungsindustrie, weiss ja gar nicht was das ist. Wüssten die Juristen, was das "Wohl des Kindes" ist, bräuchten sie nämlich keine Gutachter mehr.

Die Letzteren werden aber tagaus, tagein bemüht um abgeschriebene Papiere bei Gericht einzureichen auf denen "Gutachten" drauf-, aber kein Gutachten drinsteht.

Kostenpunkt: zwischen 3000 bis zu 20000 EUR, oft vom Steuerzahler bezahlt.

Wer sich weiter diskriminieren lassen möchte, bitteschön, die anderen sollten endlich dagegen protestieren. Denn das EGMR in Straßburg weiß ja Bescheid: In Deutschland werden die Väter diskriminiert.

Wir müssen nur in Massen dahin.

Die schnellere Lösung wäre, dass Ihr Eure Abgeordnete darauf hinweist, dass diese Gesetze Mist wären. Leider haben diese kein Ohr für Euch.


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