Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerG: Zweimalige Verurteilung wegen Kindesentziehung

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 26.01.2007, 19:31 (vor 6891 Tagen) @ Christine

Die gegen seine zweite strafgerichtliche Verurteilung gerichtete
Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg. Die 1. Kammer
des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob das Urteil des
Landgerichts auf, da die zweite Verurteilung des Beschwerdeführers, die
an die Nichtabgabe der notariellen Zustimmungserklärung zur Ausreise
seiner Tochter anknüpft, in mehrfacher Hinsicht das Schuldprinzip
verletze.

Großartiges Urteil! [image]

Die ursprünglichen Urteile zeigen, wie weit die Erziehungsdiktatur bei uns gediehen ist. Auch Gerichte beteiligen sich daran. Sie zeigen weiter, wie weit die Gerichte das Recht zu beugen bereit sind, wenn es a) um mütterliche und b) um deutsche Interessen geht. Denn:

Das Gericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der
Beschwerdeführer durch das weitere Unterlassen der Abgabe der
notariellen Zustimmungserklärung überhaupt erneut schuldhaft Unrecht
verwirklicht hat.

Ungehorsam ist einem rechtsstaatlichen
Strafrecht als Strafgrund fremd.

Das allerdings wundert mich. Ist Beugehaft unzulässig oder gehört die nicht zum Strafrecht? Ist militärisches Strafrecht in der Bundesrepublik nicht rechtsstaatlich?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


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