Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Die Beschuldigerin der Lüge überführt........

Manhood, Tuesday, 17.08.2010, 22:28 (vor 5627 Tagen)

Wer glaubt, mit dem Nachweis von Lügengeschichten gegenüber einer Beschuldigerin sei die Sache für den Angeschuldigten nochmals gut gelaufen, ist auf dem Holzweg:

„Die Zirkelschlusslogik der Mannheimer Staatsanwaltschaft

(ef-DS) Der Schweizer Wochenzeitschrift „Weltwoche“ liegt exklusiv der Wortlaut der Begründung für den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vor, Jörg Kachelmann am 29. Juli 2010 auf freien Fuß zu setzen und somit der Auffassung des Mannheimer Landgerichts zu widersprechen, wonach gegen Kachelmann ein dringender Tatverdacht bestehe und er wegen Fluchtgefahr bis zur Gerichtsverhandlung am 6. September inhaftiert bleiben müsse.

In seiner Ausgabe vom 12. August 2010 zitiert die „Weltwoche“ aus dem Karlsruher Schriftstück und kommt zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft in Mannheim haarsträubende Fehler gemacht habe. Demnach hat auch die Mannheimer Justiz erkannt, dass die Anklägerin, die behauptet, von Kachelmann vergewaltigt worden zu sein, klare Falschaussagen bezüglich des Tathergangs und zu ihrer Beziehung mit Kachelmann gemacht habe. Diese Falschaussagen sind jedoch nicht zu Ungunsten der Anklägerin ausgelegt worden. Im Gegenteil seien diese Falschaussagen für die Mannheimer gerade ein klarer Beleg für die offensichtliche „posttraumatische Belastungsstörung“ der Klägerin gewesen, die durch die Vergewaltigung derart aus dem Gleichgewicht gebracht worden sei, dass sie nicht anders konnte als die Unwahrheit zu sagen. Und das obwohl ein psychologisches Gutachten massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Klägerin angemeldet hatte.

Dieser schrägen Argumentationsschiene (sie sagt so offenkundig die Unwahrheit, dass ihr Hauptvorwurf der Wahrheit entsprechen muss) wollte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht anschließen. Vielmehr seien wahrscheinlich Wut, Hass und der Wunsch nach Vergeltung für die fehlende Exklusivität ihrer Liebesbeziehung zu Kachelmann der Grund für die Anzeige gewesen. Nach Meinung der „Weltwoche“ wäre die Mannheimer Staatsanwaltschaft „eigentlich verpflichtet gewesen, ein Ermittlungsverfahren gegen das angebliche Opfer wegen Falschaussage und Vortäuschens einer Straftat einzuleiten.““[/i]

http://www.ef-magazin.de/2010/08/17/2443-aktuelle-meldung--kachelmann-warum-karlsruhe-d...

Kleine Fiktion von mir:

Aus einem Urteil (Vergewaltigungsprozess): "Dem Opfer konnten klare Falschaussagen bezüglich des Tathergangs und zu ihrer Beziehung mit dem Angeklagten nachgewiesen werden. Diese Falschaussagen sind jedoch nicht zu Ungunsten des Opfers auszulegen. Vielmehr sind gerade diese Falschaussagen als klarer Beleg für die offensichtliche posttraumatische Belastungsstörung des Opfers zu werten, wie sie typischerweise nach Vergewaltigungen vorkommen.........................verurteilt den Angeklagten zu zehn Jahren Gefängnis ohne Bewährung."

Aus einem Urteil (Vergewaltigungsprozess): "Dem Opfer konnten keinerlei Falschaussagen bezüglich des Tathergangs und zu ihrer Beziehung mit dem Angeklagten nachgewiesen werden. Dieser Umstand beweist die sehr hohe Glaubwürdigkeit des Opfers..............................verurteilt den Angeklagten zu zehn Jahren Gefängnis ohne Bewährung."

Grüsse

Manhood [image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum