Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Finanzierung der
Abtreibung ohne notfallmedizinische Indikation aus dem Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wird.
Vorm Petitionieren besser informieren. Abtreibung ohne medizinische Indikation steht gar nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen, weil das BVerfG das 1995 untersagt hat. Genau aus den Gründen, die der Petitionär angibt: Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Darum wurde dann flugs ein "Schwangerenhilfegesetz" (zynischer Name gewollt?) verabschiedet und eine Kostenübernahme aus den Länderhaushalten verordnet, als Bedürftigkeitsregelung. Allerdings wohlweislich nur unter Anrechnung des eigenen Einkommens der Frau - sie soll ja dem Vater des Kindes oder dem Ehegatten nichts beichten müssen. Heimlich abtreiben ist schon ok, mit staatlicher Beihilfe, anders als heimlich die Vaterschaft testen. Darauf stehen bis zu 5000 Euro.
Abgerechnet wird allerdings über die Kassen, so dass der Eindruck entstehen kann, Abtreibung sei eine Kassenleistung.
http://www.pro-leben.de/abtr/news_steuerskandal.php