Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Niedergang des Rechtsstaates

Christian, Thursday, 25.01.2007, 21:15 (vor 6891 Tagen)

http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=134#text

Auszug davon:
Für Fehlurteile haftete daher wegen des Richterprivilegs letztlich niemand,
der Richter nicht persönlich und der Staat überhaupt nicht. Durch Art. 131
der Weimarer Reichsverfassung wurde die Haftung des Staates für
Amtspflichtverletzungen eingeführt und in Art. 34 GG übernommen. Am
Richterprivileg änderte sich jedoch nichts. Daher steht diese Staatshaftung
nur auf dem Papier. Richter haften für Fehlurteile nur, wenn sie sich
strafbar machen. In Betracht kommt dabei fast nur die Rechtsbeugung nach §
339 StGB (Staudinger/Wurm, BGB, 13. Bearb., 2002, 839 Rn. 320). Auch die
steht aber tatsächlich nur auf dem Papier. Durch eine mit dem Gesetz
unvereinbare Ausweitung der Tatbestandsmerkmale haben das Reichsgericht und
später der Bundesgerichtshof mit einer ?Freispruch - Justiz? dafür gesorgt,
dass solche Haftungsfälle nicht realisierbar sind (sehr ausführlich:
Scholderer; Rechtsbeugung im Demokratischen Rechtsstaat, 1993).

Der Niedergang des Rechtsstaates

Rainer ⌂, Thursday, 25.01.2007, 21:27 (vor 6891 Tagen) @ Christian

Hallo

http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=134#text

Auszug davon:
Für Fehlurteile haftete daher wegen des Richterprivilegs letztlich
niemand, der Richter nicht persönlich und der Staat überhaupt nicht.

Im Grundgesetz steht nur das die BRD ein Bundesstaat ist. Von Rechtsstaat steht da nirgens etwas.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Der Niedergang des Rechtsstaates

Nurmalebenso, Thursday, 25.01.2007, 23:07 (vor 6891 Tagen) @ Rainer

Im Grundgesetz steht nur das die BRD ein Bundesstaat ist. Von Rechtsstaat
steht da nirgens etwas.

Rainer

Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig:

Artikel 28 (1) GG:
"Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen."

Artikel 20 (3) GG:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden"

Aus der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen, und Art. 20 (3) GG, wird juristisch das Rechtstaatsprinzip abgeleitet, zu dessen Einhaltung sich Deutschland verpflichtet hat und damit als Rechtsstaat gilt. Das explizite Bekenntnis dazu, ist aber in der Tat nirgendwo schriftlich festgehalten worden.

Vielleicht ist das der Grund, warum sich manche Politiker-Innen und Rechtsorgane so schwer damit tun ...

Der Niedergang des Rechtsstaates

MrX, Friday, 26.01.2007, 12:59 (vor 6891 Tagen) @ Christian

http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=134#text

Auszug davon:
Für Fehlurteile haftete daher wegen des Richterprivilegs letztlich
niemand,
der Richter nicht persönlich und der Staat überhaupt nicht. Durch Art.
131
der Weimarer Reichsverfassung wurde die Haftung des Staates für
Amtspflichtverletzungen eingeführt und in Art. 34 GG übernommen. Am
Richterprivileg änderte sich jedoch nichts. Daher steht diese
Staatshaftung
nur auf dem Papier. Richter haften für Fehlurteile nur, wenn sie sich
strafbar machen. In Betracht kommt dabei fast nur die Rechtsbeugung nach
§
339 StGB (Staudinger/Wurm, BGB, 13. Bearb., 2002, 839 Rn. 320). Auch die
steht aber tatsächlich nur auf dem Papier. Durch eine mit dem Gesetz
unvereinbare Ausweitung der Tatbestandsmerkmale haben das Reichsgericht
und
später der Bundesgerichtshof mit einer ?Freispruch - Justiz? dafür
gesorgt,
dass solche Haftungsfälle nicht realisierbar sind (sehr ausführlich:
Scholderer; Rechtsbeugung im Demokratischen Rechtsstaat, 1993).


Mist, ich hätte ein Jura-Studium beginnen sollen und nicht Maschinenbau...

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