Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Montesquieu: Vom Geist der Gesetze

Zeitgenosse, Sunday, 15.08.2010, 15:12 (vor 5629 Tagen)

Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte.

Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Frei-heit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre, denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hatte die Zwangs-gewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.

Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen.

(Montesquieu – Vom Geist der Gesetze)

Man braucht nur für "Körperschaft" das Wort "Partei" oder "Parteien" einzusetzen, dann hat man die heutigen Zustände beschrieben.

Gruß

Zeitgenosse


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