Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Garnix

der_quixote, Absurdistan, Sunday, 15.08.2010, 14:42 (vor 5629 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Was haltet Ihr davon?


Nicht viel: Ganz einfach, weil in D z.B. Verträge ruckzuck vom BGH gekippt
werden und ich befürchte, das bei euch in A ähnliche Rechtsunsicherheit
herrscht.

Das ist richtig!
Es handelt sich aber im Fall z.B. des BGH Urteils v. 2004 zu Eheveträgen um eine heterosexuelle Beziehung.

Diese Verpflichtung soll ja laut Frau minus für ledige Väter bestehen bleiben.

Frau minus redet bei: „Wie Ehepaare“

Geht es nach der Ministerin, sollte man künftig beim Notar oder Bezirksgericht einen Partnerschaftsvertrag abschließen können. Darin will sie Regeln für einen gegenseitigen Beistand (etwa im Krankheitsfall) sowie für gemeinsame Investitionen oder Ersparnisse schaffen. Außerdem soll festgelegt werden, ob im Fall einer Trennung wechselseitige Unterhaltszahlungen geleistet werden sollen oder nicht. „Wer das vereinbart, soll in aufrechter Partnerschaft wie Ehepaare eine automatische gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen“, so Heinisch-Hosek."

aber sicherlich von eher Regenbogenbeziehungen in denen nach bekannter "Ich will ja nur den Vorteil, die Nachteile könnt ihr den Männern lassen", Frauenmanier gefordert wird ohne Ende, gleichzeitig jedwede Verpflichtung abgelehnt wird.

Wie sagte Frau minus frauenministerINN noch im Talk mit Puderl im Standard von gestern:
"Heinisch-Hosek: Und trotzdem sind sie Feministinnen. In den Siebzigern wollten sich die Frauen halt von der Herrschaft der Männer befreien. Diese Zeiten sind vorbei. Ich denke, dass es heute nur gemeinsam geht, zumindest mit solidarischen Männern. Männer, die blöd daherreden, interessieren mich sowieso nicht."

Eben! Jeder darf seine Meinung sagen, solange sie meine widerspiegelt.

Vom 13.8. DieStandard

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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