Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling
Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling - 20-Jährige verurteilt
Dessau (ddp). Mit diesem Urteil hatte kaum jemand im Gerichtsaal gerechnet. Auch die 20 Jahre alte Angeklagte aus dem kleinen anhaltischen Ort Klieken nicht, die nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach. Weil sie ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt erstickt hat, verurteilte die Dessauer Schwurgerichtskammer die junge Frau heute wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Knief sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod des Säuglings zumindest billigend in Kauf genommen hat. Sie hatte das Kind im vergangenen Juli allein im Haus ihrer Eltern zur Welt gebracht.
Anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewertete die Kammer die Tat der jungen Frau nicht als minderschweren Fall. Mit dem Urteil ging das Gericht weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Die Anklagebehörde hatte viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte - wie bereits die Jugendgerichtshilfe - auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plädiert.
Die Frau, die das gesunde Baby allein in der Badewanne im Haus ihrer Eltern zur Welt brachte, habe sich nicht in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit befunden, urteilte das Gericht. Er glaube nicht an eine Vernebelung oder eine «Blase>, in der sich die Frau nach der Geburt bewegt habe, sagte Knief in der kurzen Urteilsbegründung.
Ende Dezember hatte das Landgericht Neubrandenburg eine 24-jährige Mutter in einem ähnlichen Fall zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Frau hatte ihr Kind nach Überzeugung des Gerichts nach der Geburt erstickt und die Leiche in einer Kühltruhe versteckt.
24.01.2007 Sab
Quelle und mehr: http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=79696
Gruß
Moni
