Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 24.01.2007, 21:25 (vor 6892 Tagen)

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling - 20-Jährige verurteilt

Dessau (ddp). Mit diesem Urteil hatte kaum jemand im Gerichtsaal gerechnet. Auch die 20 Jahre alte Angeklagte aus dem kleinen anhaltischen Ort Klieken nicht, die nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach. Weil sie ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt erstickt hat, verurteilte die Dessauer Schwurgerichtskammer die junge Frau heute wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Knief sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod des Säuglings zumindest billigend in Kauf genommen hat. Sie hatte das Kind im vergangenen Juli allein im Haus ihrer Eltern zur Welt gebracht.

Anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewertete die Kammer die Tat der jungen Frau nicht als minderschweren Fall. Mit dem Urteil ging das Gericht weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Die Anklagebehörde hatte viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte - wie bereits die Jugendgerichtshilfe - auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plädiert.


Die Frau, die das gesunde Baby allein in der Badewanne im Haus ihrer Eltern zur Welt brachte, habe sich nicht in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit befunden, urteilte das Gericht. Er glaube nicht an eine Vernebelung oder eine «Blase>, in der sich die Frau nach der Geburt bewegt habe, sagte Knief in der kurzen Urteilsbegründung.


Ende Dezember hatte das Landgericht Neubrandenburg eine 24-jährige Mutter in einem ähnlichen Fall zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Frau hatte ihr Kind nach Überzeugung des Gerichts nach der Geburt erstickt und die Leiche in einer Kühltruhe versteckt.

24.01.2007 Sab

Quelle und mehr: http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=79696

Gruß
Moni

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http://www.weltweite-tierschutz.org/

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

Maxx, Zürich, Thursday, 25.01.2007, 03:42 (vor 6892 Tagen) @ Moni
bearbeitet von Maxx, Thursday, 25.01.2007, 03:47

Hallo Moni

(...)Die zierliche Frau hatte die Schwangerschaft gegenüber ihren Eltern, Arbeitskollegen und selbst ihrem Freund verheimlicht. Die äußerlichen Anzeichen der Schwangerschaft begründete sie mit einer Erkrankung. Das Motiv für die Tat sah das Gericht in der Tatsache, dass ihr Freund nicht der Vater des Kindes gewesen sei.(...)

Wie kann ein Richter nur so grausam sein, eine zierliche Frau zu verurteilen?
Und wenn diese zierliche Frau auch noch mit einem andern Mann rumvögelt, sich von diesem schwängern lässt und ihrem Freund das nicht eingestehen kann, kann man sich ja ausmalen, was diese arme zierliche Frau alles durchgemacht haben muss. Da wäre doch ein mildes Urteil, wenn nicht sogar ein Freispruch nur gerecht. Eigentlich gehört doch ihr Freund verurteilt, oder will mir jemand weismachen, dass ein Mann nicht merkt, wenn seine zierliche (kleine/dünne) Freundin mit einem 9-monate-Bauch rumläuft? So ein Schweinehund gehört doch weggesperrt!

ein leicht sarkastischer
Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

Moni ⌂, NRW, Friday, 26.01.2007, 00:04 (vor 6891 Tagen) @ Maxx

Hallo Maxx,

Wie kann ein Richter nur so grausam sein, eine zierliche Frau zu
verurteilen?

ich war auch entsetzt über diese Grausamkeit, halt typisch Mann. *lach*

Und wenn diese zierliche Frau auch noch mit einem andern Mann rumvögelt,
sich von diesem schwängern lässt und ihrem Freund das nicht eingestehen
kann, kann man sich ja ausmalen, was diese arme zierliche Frau
alles durchgemacht haben muss. Da wäre doch ein mildes Urteil, wenn nicht
sogar ein Freispruch nur gerecht.

eben, sehe ich nicht anders. ;-)

Eigentlich gehört doch ihr Freund
verurteilt, oder will mir jemand weismachen, dass ein Mann nicht merkt,
wenn seine zierliche (kleine/dünne) Freundin mit einem 9-monate-Bauch
rumläuft? So ein Schweinehund gehört doch weggesperrt!

BRAVO! Du bist mein Mann ;-)

ein leicht sarkastischer
Maxx

eine schwer sarkastische
Moni ;-)

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Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

FemKritiker, Thursday, 25.01.2007, 04:28 (vor 6892 Tagen) @ Moni

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling - 20-Jährige verurteilt

Dessau (ddp). Mit diesem Urteil hatte kaum jemand im Gerichtsaal
gerechnet. Auch die 20 Jahre alte Angeklagte aus dem kleinen anhaltischen
Ort Klieken nicht, die nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach. Weil
sie ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt erstickt hat, verurteilte
die Dessauer Schwurgerichtskammer die junge Frau heute wegen Totschlags zu
sechs Jahren Haft. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Knief
sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod des Säuglings
zumindest billigend in Kauf genommen hat. Sie hatte das Kind im
vergangenen Juli allein im Haus ihrer Eltern zur Welt gebracht.

Etwas absurd ist das ganze schon, wenn man bedenkt, dass die Frau,
wenn sie das Kind ein paar Monate früher hätte töten lassen ("Abtreibung"),
straffrei (mit Beratungsschein) ausgegangen wäre.
Es kann sein, dass sie eine Abtreibung nicht übers Herz brachte und nach
der Geburt in Panik verfallen ist und das Kind im Affekt getötet hat.
Und nun für ihre Skrupel, das Kind nicht schon vor der Geburt töten lassen
zu haben, bestraft wird.
Eine rational geplante Abtreibung hätte ich für verwerflicher empfunden
als eine Tötung aus Panik im Affekt nach der Geburt, die es in diesem
Fall evtl. gewesen sein könnte.
Ich halte die Strafe nicht für zu hoch, wollte aber nur einwerfen, dass
es Taten gibt, die (nach meiner Auffassung) verwerflicher sind (falls
meine Gedankengänge in diesem Fall zutreffen sollten) aber nicht bestraft
werden.

Mit der Begründung könnte man alle Kleinkinder killen (nT)

Swen, Thursday, 25.01.2007, 11:12 (vor 6892 Tagen) @ FemKritiker

Etwas absurd ist das ganze schon, wenn man bedenkt, dass die Frau,
wenn sie das Kind ein paar Monate früher hätte töten lassen
("Abtreibung"), > straffrei (mit Beratungsschein) ausgegangen wäre.
Es kann sein, dass sie eine Abtreibung nicht übers Herz brachte und nach
der Geburt in Panik verfallen ist und das Kind im Affekt getötet hat.
Und nun für ihre Skrupel, das Kind nicht schon vor der Geburt töten
lassen > zu haben, bestraft wird.
Eine rational geplante Abtreibung hätte ich für verwerflicher empfunden
als eine Tötung aus Panik im Affekt nach der Geburt, die es in diesem
Fall evtl. gewesen sein könnte.
Ich halte die Strafe nicht für zu hoch, wollte aber nur einwerfen, dass
es Taten gibt, die (nach meiner Auffassung) verwerflicher sind (falls
meine Gedankengänge in diesem Fall zutreffen sollten) aber nicht bestraft

werden.

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 25.01.2007, 21:40 (vor 6891 Tagen) @ FemKritiker

Etwas absurd ist das ganze schon, wenn man bedenkt, dass die Frau,
wenn sie das Kind ein paar Monate früher hätte töten lassen
("Abtreibung"),
straffrei (mit Beratungsschein) ausgegangen wäre.

Man kann Kinder zur Adoption freigeben. Oder in Babyklappen werfen. Frauen mit Babys bekommen nun wirklich alle nur denkbare Unterstützung - um so verwerflicher scheint mir diese Tat.
Und - würde man bei einem Mann, der sein Kind tötet, so argumentieren?

Viele Grüsse
Wolfgang

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

Moni ⌂, NRW, Friday, 26.01.2007, 00:18 (vor 6891 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo Wolfgang,

Man kann Kinder zur Adoption freigeben. Oder in Babyklappen werfen. Frauen
mit Babys bekommen nun wirklich alle nur denkbare Unterstützung - um so
verwerflicher scheint mir diese Tat.

sehe ich eben so.

Und - würde man bei einem Mann, der sein Kind tötet, so argumentieren?

Wohl kaum!

Viele Grüße
Moni

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Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

Maxx, Zürich, Friday, 26.01.2007, 02:48 (vor 6891 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo

Man kann Kinder zur Adoption freigeben. Oder in Babyklappen werfen. Frauen
mit Babys bekommen nun wirklich alle nur denkbare Unterstützung - um so
verwerflicher scheint mir diese Tat.
Und - würde man bei einem Mann, der sein Kind tötet, so argumentieren?

Also, werfen scheint mir etwas krass. Zwergewerfen mag ja (in Discos) schon mal ok sein ;-) Aber Babywerfen?

Gruss
Maxx

--
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