Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zwillingspappa50, Saalekreis Sachsen-Anhalt, Wednesday, 11.08.2010, 01:59 (vor 5634 Tagen) @ Referatsleiter 408

Also das mit der Anwaltsvermittlung ist logisch! Ist sicher zufällig eine
AnwältIn? Was frage ich da bloss.

Na klar ist eine AnwältIN.........

Die logischerweise jedes Gespräch ablehnt und für die es ja unlogisch ist eine Angelegenheit aussergerichtlich in einem gemeinsamen Gespräch zu klären.

Nimmtst dir halt auch eine Anwalt..

Und du musst warten......... selbst ein sehr guter (auch eurer bundesdeutscher Strafverteidiger ) der mit Falschanschuldigungen täglich zu tun hat sagt dass es eben dauert bis du eine Verfahrenseinstellung gemäss §§ 170 hast.

Und solange hat das Frauenhaus und eine femenistische Anwältin ja alle Zeit

" zum Wohle der Kinder "

zu handeln.

Wer übrigens einen guten Strafverteidiger sucht wende sich gerne an mich, da ich die Adresse hier ?? wohl nicht veröffentlich darf


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