Thema Unterhalt!
Du bist gegenüber deinem Kind unterhaltspflichtig! So steht´s im BGB! Es steht jedoch nicht drin, dass du alleinig barunterhaltspflichtig bist. Barunterhalt ist der Ersatz für nicht gewährten Betreuungsunterhalt. Den wiederum du ja gewähren willst und den die KM sicher ablehnt! Damit lehnt sie zeitgleich aber auch deine Unterhaltszahlungen ab (wichtig vor Gericht)! Das musst du ihre aktenkundig mitteilen!
Wenn mein Kind z. B. mal in den Ferien 3 Wochen durchgängig bei mir ist, dann gibts den Monat keinerlei Barunterhalt, weil ich meinen Unterhalt ja in Betreuungsunterhalt gewähre. Demnächst gehe ich vor Gericht und will erreichen, dass die Exe in der Zeit auch an mich zahlt, denn:
1) ist die Exe gegenüber unserem Kind unterhaltspflichtig
2) bin ich unserem Kind gegenüber unterhaltspflichtig
3) gibt die Familienkasse das Kindergeld dazu
Daraus ergibt sich ein Fond, aus dem die Kosten für das gemeinsame Kind gedeckt werden. Da ich auch ein Kinderzimmer vorhalte, werde ich mir also auch die Kosten dafür "erstatten" bzw. gegenrechnen lassen. Das Amt für Familien(Frauen)förderung hat dies in langen Sitzungen bei mir verstanden und die Höhe meiner Unterhaltszahlungen an die Exe im Rahmen einer Beistandschaft anerkannt. Unterschrieben bzw. irgendwas beurkundet z. B. habe ich da nie etwas! Meine Exe hat das auch immer wieder so hingenommen, denn ich habe ihr klargemacht: ".... dann geh vor Gericht! Der Streitwert ist gering, für mich lohnt sich das!" Deswegen zierte sie sich bisher etwas. Schön an der Sache ist, dass der Staat knapp bei Kasse ist und ich musste feststellen, dass die Großzügigkeit bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht mehr so wie früher ist. Soll heißen, die Exe bekommt nur einen Kredit und muss danach alles an die Landesjustizkasse zurücktickern. Plötzlich, wenn es das eigene Geld ist, streitet meine Exe nicht mehr so fröhlich! Nutzt das Männer! Der Wind scheint sich zu drehen! Die Staatsverschuldung nutzt uns Vätern! Sie möge deshalb ewig anhalten!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
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- Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht -
sonnenlilie,
10.08.2010, 23:28
- Thema Unterhalt! - Referatsleiter 408, 11.08.2010, 00:50