Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafmaß mit Frauenbonus - Unterschiedliche Strafmaße für Männer und Frauen

sonnenlilie, Tuesday, 10.08.2010, 23:43 (vor 5634 Tagen)

OLG Thüringen: Schmerzensgeld für Tritte gegen den Kopf - Böses Ende einer Silvesternacht

Das OLG Thüringen hat kürzlich der Klage eines in der Silvesternacht 2003/04 durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzten jungen Mannes voll stattgegeben. In der zweiten Instanz bekommt er nun das beantragte Schmerzensgeld von 15.000 €.

Der damals 29 Jahre alte Kläger war vor einer Diskothek in Nordthüringen von einer Gruppe junger Leute zu Boden geschlagen und getreten worden. Auch als er bereits völlig wehrlos am Boden lag, wurde weiter auf ihn eingetreten; und zwar vorwiegend ins Gesicht. Hierdurch wurde er erheblich verletzt. Ober- und Unterkiefer waren gebrochen; der Wangenknochen (das Jochbein) auf der rechten Seite sogar vollständig zertrümmert. Während die männlichen Angreifer vom LG Erfurt zu 15.000 € Schmerzensgeld verurteilt wurden, hat das LG Mühlhausen die einzige an den Attacken beteiligte Frau zu einem Schmerzensgeld von nur 2.500 € verurteilt. Hiermit gab sich der Kläger nicht zufrieden und legte erfolgreich Berufung ein.

Der 4. Zivilsenat des OLG änderte das Urteil aus Mühlhausen mit der Folge ab, dass die junge Frau nun genauso haftet wie die männlichen Angreifer. Der Kläger kann sich jetzt aussuchen, von wem er - teils oder ganz - die 15.000 € Schmerzensgeld verlangt. Dass sich nicht habe aufklären lassen, ob gerade die Tritte der jungen Frau zu den schweren Kopfverletzungen geführt hätten, sei - so heißt es im Urteil des 4. Zivilsenats - ohne Belang. Stünde nur fest, dass der Schaden durch einen oder mehrere aus einer Gruppe von Angreifern verursacht worden sei, sei die Ungewissheit hinsichtlich des wahren Verursachers unschädlich. Das Gesetz ließe dann alle Angreifer als Gesamtschuldner gemeinsam haften.

Urteil des OLG Thürigen vom 04.05.2010

Az.: 4 U 696/09

Quelle: Pressemitteilung Nr. 9/2010 des OLG Thüringen vom 20.05.2010

Vorinstanz:

LG Mühlhausen, Urteil vom 28.07.2009, Az.: 3 O 229/07

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/olg-thueringen-schmerzensgeld-fuer-tritte-gegen-den-kopf-boeses-ende-einer-silves...


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