Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere...

Christine ⌂, Wednesday, 24.01.2007, 15:35 (vor 6893 Tagen)

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 151/2007
Veröffentlicht am 24.01.2007
Thema: Gleichstellung

Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein Beruf wie jeder
andere - Ausstieg ist das Ziel"

Das Bundeskabinett hat heute den unter Federführung des
Bundesfamilienministeriums erstellten Bericht der Bundesregierung zu den
Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
beschlossen. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Lage von
Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte
ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung
von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert
werden. Doch dies ist nicht ausreichend gelungen. "Das Prostitutionsgesetz hat
sein Ziel nur in Teilen erreicht. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Schutz
der Prostituierten erheblich zu verbessern und die Prostitution wirkungsvoller zu
kontrollieren", erklärt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Für Prostituierte ist es seit Einführung des Gesetzes (1. Januar 2002) leichter,
Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen, und es ist ihnen möglich, rechtlich
gegenüber Freiern und Bordellbesitzern vorzugehen, um ihren Lohn durchzusetzen.
In der Praxis wird dies aber kaum genutzt, wie der Bericht zeigt. Nur ein Prozent
aller Prostituierten haben einen Arbeitsvertrag, 87 Prozent sind
krankenversichert, ein Drittel von ihnen jedoch als Familienangehörige, nicht
unter ihrer Berufsbezeichnung. Bundesministerin von der Leyen: "Das Gesetz konnte
die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern. Der
Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird faktisch
jedoch kaum genutzt. Die Möglichkeiten dazu wurden kaum verbessert. Die
Befürworter des Gesetzes hatten die positive Erwartung, dass es mit Hilfe des
Gesetzes gelingen könnte, die Kriminalität zu verringern. Für einen solchen
Effekt gibt es bislang keine belastbaren Hinweise."

Andererseits haben sich aber auch die Befürchtungen, die von Teilen der
Öffentlichkeit mit dem Prostitutionsgesetz verknüpft wurden, nicht bewahrheitet.
Das Prostitutionsgesetz behindert nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Minderjährigenprostitution und Gewalt in der
Prostitution. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Aussage auf mehrere
Gutachten, die zur Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung in Auftrag
gegeben wurden und für die unter anderem Fachkommissariate der Polizei und
Staatsanwaltschaften in allen Teilen Deutschlands befragt wurden. Die Fachleute
aus der Praxis wünschten sich bessere Möglichkeiten zur engmaschigen Kontrolle
von Bordellen.

Das Prostitutionsgesetz basiert auf der Annahme, dass es sich bei Prostituierten
um Menschen handelt, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt
verdienen. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der Leyen.
"Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter
menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen."
Insbesondere trifft das zu für Migrantinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel,
Minderjährige sowie diejenigen, die sich prostituieren, um sich Drogen kaufen zu
können.

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es folgenden Handlungsbedarf, um den Schutz
von Prostituierten wirksam zu verbessern:

1. "Der Ausstieg aus der Prostitution ist unser wichtigstes Ziel", so der
Leyen. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, wie sie im Rahmen ihrer
Zuständigkeit den Ausstieg aus der Prostitution durch Ausstiegshilfen und
Programme besser unterstützen. Ausstiegswillige Prostituierte sollen es
künftig leichter haben, in Qualifizierungsmaßnahmen und Förderprogramme zu
kommen.
2. Der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution muss weiter
verbessert werden. Wer Zwangsprostituierte oder Menschhandelsopfer zur
Prostitution ausnutzt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden. Hierzu soll eine angemessene Lösung zur Regelung der Strafbarkeit
der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden.
3. Der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch
Prostitution wird erheblich verbessert. Künftig werden Sexualkontakte
Erwachsener mit Minderjährigen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer
Zwangslage bis zu einem Alter des Opfers von 18 Jahren (gegenüber bislang
16 Jahren) nach § 182 Abs. 1 StGB unter Strafe gestellt. Ein
entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich bereits in
der parlamentarischen Beratung. "Heute kann jemand ungestraft die Dienste
einer 16-Jährigen annehmen, das wird in Kürze nicht mehr möglich sein.
Alle, die von der Prostitution unter 18-Jähriger profitieren, können
künftig bestraft werden", hebt von der Leyen hervor.
4. "Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Deshalb werden wir
aufmerksam beobachten, ob die Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution
auch weiterhin ausgeschlossen bleibt", so von der Leyen. Prostitution darf
rechtlich nicht als zumutbare Option zur Sicherung des Lebensunterhalts
gelten.
5. Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Strafdrohungen für die
verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei
im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Auch das Vermieterprivileg wird
überprüft werden. "Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte
betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der
ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt. Alle Formen
der Ausbeutung von Prostituierten sind gleichermaßen strafwürdig", erklärt
von der Leyen.
6. Die bestehenden rechtlichen Mittel des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie
des Polizei- und Ordnungsrechts müssen besser genutzt und ausgebaut
werden. "Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell
kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel. Wer ein
Bordell als Gewerbe anmeldet, muss dann mit strengen Kontrollen über das
Gewerberecht rechnen", sagt von der Leyen. "Deshalb werden wir gemeinsam
mit den Ländern prüfen, wie das Gewerberecht zum Beispiel mit der
Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellartige
Betriebe verändert werden kann."


Links:
Ausgewählte Publikationen zum Thema
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=93304.html
Wissenschaftliche Gutachten zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen
des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
(Prostitutionsgesetz - ProstG)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=93302.html

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
Internet: http://www.bmfsfj.de Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Kontrolle, Regulierung, Strafe

hquer, Wednesday, 24.01.2007, 16:17 (vor 6893 Tagen) @ Christine

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=93302.html

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
Internet: http://www.bmfsfj.de Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Text kurz gescannt:...Regelung...Schutz verbessern...Prostitution kontrollieren...Kontrolle...strafrechtliche Relevanz
Kurzum: Feminismus will alles und jeden kontrollieren!

Der Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird

faktisch jedoch kaum genutzt.<

Warum befreien sich die Frauen dann nicht aus dieser Knechtschaft?

Das Prostitutionsgesetz basiert auf der Annahme, dass es sich bei
Prostituierten
um Menschen handelt, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt
verdienen. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der
Leyen.

Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das ewige Opferlämmchen Frau. Was ist ein "Nichtschönreden"? 3.000 Zwangsprostituiete bei der Fussball-WM?

"Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter
menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten
müssen."

Wieviel sind "viele"? Da die Annahme der Freiwilligkeit laut VdL wenig glaubwürdig ist, müsste eine erkleckliche Prozentzahl gezwungenermaßen diesem schrecklichen Gewerbe nachgehen. Man müsste die VdL damit mal konfrontieren und damit den inhärenten Schwachsinn zum Vorschein bringen.

hquer

Kontrolle, Regulierung, Strafe

Maxl, Ausstiegstupfing, Wednesday, 24.01.2007, 16:38 (vor 6893 Tagen) @ hquer

Wenn schon Ausstiegsprogramme, dann welche für siebenfache Mütter aus der Politik. Die Erziehungsattitüden unserer "Volksvertreter" sind eine Zumutung für jeden freiheitlich denkenden Menschen. Wenn der Ausstieg aus der Prostitution gefördert werden soll, dann kann sie ja mal mit der Zwangsscheidung von Rainer Calmund anfangen, diese von-ewig-derselben-Leier.
Unglaublich, was sich dieses Politopack alles rausnimmt.

Watschenautomaten für Berlin! - Max

Kontrolle, Regulierung, Strafe

Christine ⌂, Wednesday, 24.01.2007, 16:44 (vor 6893 Tagen) @ hquer

Wieviel sind "viele"? Da die Annahme der Freiwilligkeit laut VdL wenig
glaubwürdig ist, müsste eine erkleckliche Prozentzahl gezwungenermaßen
diesem schrecklichen Gewerbe nachgehen. Man müsste die VdL damit mal
konfrontieren und damit den inhärenten Schwachsinn zum Vorschein bringen.

hquer

Glaub mir, das ist vergebliche "Liebesmüh".
Ich habe letztens eine email gesucht und bin dabei auf meine Korrespondenz zwischen dem Familienministerium und mir gestoßen. Die sind auf die von mir beschriebene Problematik gar nicht eingegangen, sondern haben immer den gleichen Sermon geschrieben, also wie benachteiligt Frauen doch in allen Lebensbereichen sind. Das liegt allerdings schon ein paar Jahre zurück.
Irgendwann habe ich aufgegeben.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Kontrolle, Regulierung, Strafe

hquer, Wednesday, 24.01.2007, 20:39 (vor 6892 Tagen) @ Christine

Wieviel sind "viele"? Da die Annahme der Freiwilligkeit laut VdL wenig
glaubwürdig ist, müsste eine erkleckliche Prozentzahl gezwungenermaßen
diesem schrecklichen Gewerbe nachgehen. Man müsste die VdL damit mal
konfrontieren und damit den inhärenten Schwachsinn zum Vorschein

bringen.

hquer


Glaub mir, das ist vergebliche "Liebesmüh".
Ich habe letztens eine email gesucht und bin dabei auf meine Korrespondenz
zwischen dem Familienministerium und mir gestoßen. Die sind auf die von mir
beschriebene Problematik gar nicht eingegangen, sondern haben immer den
gleichen Sermon geschrieben, also wie benachteiligt Frauen doch in allen
Lebensbereichen sind. Das liegt allerdings schon ein paar Jahre zurück.
Irgendwann habe ich aufgegeben.

Gruß - Christine

Hallo Christine!

Hast wahrscheinlich Recht. Da werden wohl standardisierte Antworten in den Ministerien vorliegen, die letztlich nichtssagend sind weil immer dieselbe Leier herunterplappernd. Dann eben anders.

Gruss,
hquer

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere...

Ralf, NRW, Wednesday, 24.01.2007, 17:11 (vor 6893 Tagen) @ Christine

87 Prozent sind krankenversichert,

Andererseits haben sich aber auch die Befürchtungen, die von Teilen der
Öffentlichkeit mit dem Prostitutionsgesetz verknüpft wurden, nicht
bewahrheitet.
Das Prostitutionsgesetz behindert nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung
von
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Minderjährigenprostitution und Gewalt
in der
Prostitution.

Das sind aber Sachen, die unsere geifernden EmanzInnen gar nicht so gerne hören :-)

Soooo übel finde ich den Bericht für sich genommen gar nicht, ganz ohne die von den Vorpostern zurecht kritisierten Beigaben wäre er wohl einfach politisch zu inkorrekt gewesen. Die Frage ist eher, was das Merkel/Zynisch-Regime aus diesem Bericht macht - man kann damit alles mögliche rechtfertigen, von vernünftiger Politik bis notfalls auch Schwedenterror.

Gruß Ralf

--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere...

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 24.01.2007, 17:19 (vor 6893 Tagen) @ Christine

Das Prostitutionsgesetz basiert auf der Annahme, dass es sich bei
Prostituierten
um Menschen handelt, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt
verdienen. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der
Leyen.
"Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter
menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten
müssen
."

Tja, da wäre es doch nahe liegend, wenn das Frauenministerium einfach die 'menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden' Arbeitsbedingungen verbessert - schon ist alles gut! Welche Alternative haben eigentlich Männer, die 'gezwungenermaßen unter menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen'? Oder isses bei denen OK?

Viele Grüsse
Wolfgang

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere...

Garfield, Thursday, 25.01.2007, 18:16 (vor 6892 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo Wolfgang!

Welche Alternative haben eigentlich Männer, die 'gezwungenermaßen unter menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen'? Oder isses bei denen OK?

Bei Männern ist das natürlich okay. Da nennt man sowas "Karriere". Und männliche Prostituierte gibt es offiziell gar nicht.

Freundliche Grüße
von Garfield

Woher weiss die "von Leyen" das ??????????? (nT)

Swen, Wednesday, 24.01.2007, 17:49 (vor 6893 Tagen) @ Christine

Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein Beruf
wie jeder>

Woher weiss die "von Leyen" das ???????????

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 24.01.2007, 21:06 (vor 6892 Tagen) @ Swen

Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein Beruf
wie jeder>

Vielleicht weil Bundesfamilienministerin, Bergbauer, Straßenbauer usw. auch kein Beruf wie jeder andere ist? ;-)

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Woher weiss die "von Leyen" das ???????????

Jörg, Wednesday, 24.01.2007, 22:52 (vor 6892 Tagen) @ Swen

Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein Beruf
wie jeder>

Das möchte ich auch gerne mal wissen.

Ich könnte wetten, daß die Leyen noch keinen einzigen Puff von innen gesehen hat.

Gruß, Jörg

Politiker tun auch für Geld alles - ein normaler Beruf ? nT)

Swen, Thursday, 25.01.2007, 11:14 (vor 6892 Tagen) @ Jörg

Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein

Beruf

wie jeder>


Das möchte ich auch gerne mal wissen.

Ich könnte wetten, daß die Leyen noch keinen einzigen Puff von innen
gesehen hat.

Gruß, Jörg

Woher weiss die "von Leyen" das ???????????

Maxl, Aberjadochtupfing, Thursday, 25.01.2007, 16:43 (vor 6892 Tagen) @ Jörg

Servus Jörg,

Ich könnte wetten, daß die Leyen noch keinen einzigen Puff von innen
gesehen hat.


... willst du ihr etwa unterstellen, sie sei noch bei keiner Bundestagsdebatte anwesend gewesen?

Glaubts ja nicht - Max

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere...

FemKritiker, Wednesday, 24.01.2007, 18:14 (vor 6893 Tagen) @ Christine

Künftig werden Sexualkontakte Erwachsener mit Minderjährigen gegen Entgelt
oder unter Ausnutzung einer Zwangslage bis zu einem Alter des Opfers von 18
Jahren (gegenüber bislang 16 Jahren) nach § 182 Abs. 1 StGB unter Strafe
gestellt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich
bereits in der parlamentarischen Beratung. "Heute kann jemand ungestraft die
Dienste einer 16-Jährigen annehmen, das wird in Kürze nicht mehr möglich
sein. Alle, die von der Prostitution unter 18-Jähriger profitieren,
können künftig bestraft werden", hebt von der Leyen hervor.

Zukünftig können auch Jugendliche für den sexuellen Mißbrauch von
Jugendlichen bestraft werden und nicht wie bisher nur Erwachsene.
Unter sexuellem Mißbrauch ist dabei u.a. auch Sex gegen Entgelt
zu verstehen. Da in der Regel der männliche Teil das Werben um die Partnerin -
u.a. anderem auch mit Einladungen zum Essen,Konzerten etc. übernimmt -
sitzt dieser nun immer mit einem Bein im Gefängnis, falls er über 14 Jahre
alt und seine Geschenke zu groß sind und es zu sexuellen Handlungen mit
der Partnerin kommen sollte, da dieses als "Sex gegen Entgelt" gewertet
werden könnte.

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